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Joerg
Guest

Sat Dec 31, 2011 9:23 pm   



Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:
Quote:
Henning Paul <henningpaul_at_gmx.de> wrote:

Angenommen, es wäre möglich, aus einem Windows 7 Starter durch vertauschen
bestimmter Zeichen des Product Keys ein Windows 7 Ultimate zu machen, wäre
das moralisch einwandfrei? Oder zumindest legal?

Ich würde fast sagen, ja, wenn ich den physischen Datenträger in einer
Schachtel gekauft habe, z.B. im Laden ohne weitere zusätzlichen
Verträge, dann sollte das klargehen. ...


Das kommt drauf an was im Kleingedruckten auf dem Karton steht. Bei uns
steht meist was von einem Verbot von Reverse Engineering und so.
"Happich nich gewusst wat dat heisst" gueldet vor Gericht dann nicht :-)


Quote:
... Bei einem Download dagegen ist
ggf. eine EULA bindend, die man abnicken muß, und die kann sowas dann
als Vertragsbruch werten.


Bei unszulande taucht die EULA bei der Installation auf. Auf der Packung
steht oft was davon dass man die spaeter akzeptieren muss und wenn man
die dann doch nicht mag hat muss man alles zurueckgeben, gegen
Erstattung. Haben Eure Gerichte m.W. aber anders entschieden, weshalb
SW-Firmen nun oft spezielle "Rest of World" Editionen haben und die
hiesigen offiziell nicht mehr exportiert werden duerfen.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/

Michael Strauss
Guest

Sun Jan 01, 2012 1:16 am   



Am Thu, 29 Dec 2011 15:10:02 +0100
schrieb Rupert Haselbeck <mein-rest-muell_at_gmx.de>:

Quote:
Lustigerweise kommt eher selten jemand auf die Idee, es sei rechtlich völlig
unproblematisch, von einer Win7-DVD die teuren Versionen von Win7 zu
installieren, obgleich man nur die Einstiegsvariante bezahlt hat, aber doch
immerhin Eigentümer der DVD ist.

Die C't hat vor ein paar Jahren gezeigt, wie man aus einer XP-Home eine
Professional macht. Da Microsoft nicht dagegen vorgegangen ist, muss es
legal gewesen sein, aus XP-Home XP-Professional zu machen. Sonst hätte Microsoft
gegen die Zeitschrift im Zuge der Störerhaftung vorgehen können.
Und ich bin mir sicher, dass es Mircosoft geärgert hat.

https://www.heise.de/artikel-archiv/ct/2008/13/188
https://www.heise.de/artikel-archiv/ct/2005/15/50
https://www.heise.de/artikel-archiv/ct/2005/12/148

Es kann allerdings durchaus sein, dass wir inzwischen einige
Urheberechts-Körbe weiter sind.

Grüße
Michael

Michael Strauss
Guest

Sun Jan 01, 2012 4:29 am   



Am Thu, 29 Dec 2011 10:20:04 +0100
schrieb Rupert Haselbeck <mein-rest-muell_at_gmx.de>:

Quote:
Derartige Äußerungen muten gerade hier, in einem Diskussionsforum vpn
Leuten, welche wohl mehrheitlich fast ausschließlich mit geistigen
Leistungen ihren Lebensunterhalt verdienen, einigermaßen seltsam an.
Wenn das ein einfacher Techniker oder Bandarbeiter sagte, der auf der
geistigen Leistung von Ingenieuren aufbauend nur einfach das fertig
entwickelte Produkt zusammenhämmert, so könnte man ihm das als
Ausbildungsmangel oder Unverstand nachsehen. Ein Entwickler, dessen
"Produkt" im Wesentlichen die Idee und deren Umsetzung ist, sollte den Wert
seiner Tätigkeit aber besser beurteilen können

Der Wert von Ingenieurleistungen ist ein reiner Gebrauchswert.
Der AG/Kunde zahlt weil er eine technische Dienstleistung braucht.
Nach der Abgeltung der Dienstleistung, ist die hierfür erbrachte
kreative oder technische Leistung für den Ingenieur nutzlos.

Deshalb bekommen Ingenieure in der Regel ein Gehalt und keine Tantiemen.

Eine Ausnahme sind lediglich Patentvergütungen. Die aber in der Regel nur
Kleinbeträge sind, weil das AN-Patentgesetz hier die eigentlichen Erfinder
übervorteilt.

Von einen wie auch immer geartetem Schutz erbrachter Leitungen profitiert
der Ingenieur nicht unmittelbar. Im Gegenteil führt ein solcher Schutz zu
geringerer Nachfrage der Dienstleistung, weil die Schutzmaßnahmen ja deren
Obdoleszenz hinauszögern.

Grüße
Michael

Rupert Haselbeck
Guest

Sun Jan 01, 2012 8:50 am   



Michael Strauss schrieb:

Quote:
Es kann allerdings durchaus sein, dass wir inzwischen einige
Urheberechts-Körbe weiter sind.

Nun, meines Erachtens ist die beschriebene Vorgehensweise durchaus legal und
demnach in Ordnung, solange es keine anderslautenden vertraglichen
Vereinbarungen gibt. Wer also, wie und wo auch immer, einen passenden
Schlüssel zur Nutzung dieser oder jener Software findet, welche auf einem in
seinem Eigentum befindlichen Datenträger gespeichert ist, der wird ihn auch
einsetzen dürfen, ohne daß ihn jemand daran hindern kann.

MfG
Rupert

Olaf Schultz
Guest

Sun Jan 01, 2012 11:44 am   



Frank Buss wrote:
Quote:
Martin Schoenbeck wrote:

Das ist falsch. Im Geltungsbereich des BGB gelten nämlich darüberhinaus
auch noch andere Gesetze. Beispielsweise das Urheberrecht. Und das
verbietet, mit dem Kaufgegenstand zu machen, wozu man Lust hat. Wenn Du
übrigens ein besonders teures Beispiel dafür möchtest, frag mal die
Deutsche Bahn mit dem Stichwort Berlin Hbf.

Interessant:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,451178,00.html

Ich frage mich allerdings, ob der Star-Architekt noch viele Aufträge
bekommt.

Bekommt und macht IMHO gute Arbeit.

Von der Deutschen Bahn wohl eher nicht :-)

Wird der auch nicht sonderlich erpicht sein...wobei...der damals
Probleme machende Chef der DB ist ja nicht mehr da Chef.

Soweit ich es mitbekommen habe, hat die damalige Führungsriege massiv in
den ursprünglichen Entwurf reinredigiert und das zulasten des Endkunden
Bahnfahrer. Sei es Anzahl der Klos zugunste Geschäfte, Position von
Rolltreppen und Fahrstühlen, Überdachung der Bahnsteige...

Olaf, es gibt noch eine Welt jenseits des Spiegels...

Ralph A. Schmid, dk5ras
Guest

Sun Jan 01, 2012 11:49 am   



Joerg <invalid_at_invalid.invalid> wrote:

Quote:
Das kommt drauf an was im Kleingedruckten auf dem Karton steht. Bei uns
steht meist was von einem Verbot von Reverse Engineering und so.
"Happich nich gewusst wat dat heisst" gueldet vor Gericht dann nicht Smile

Das interessiert hierzulande nicht so sehr, und es geht ja auch gar
nicht um reverse engineering.

Quote:
Bei unszulande taucht die EULA bei der Installation auf. Auf der Packung

Das kann man hier bei uns ohne Rechtsfolgen bestätigen. Es war eine
Nebenabrede, die bei dem Kauf der Schachtel nicht zwingend ersichtlich
war, damit irrelevant.

Quote:
steht oft was davon dass man die spaeter akzeptieren muss und wenn man
die dann doch nicht mag hat muss man alles zurueckgeben, gegen
Erstattung. Haben Eure Gerichte m.W. aber anders entschieden, weshalb
SW-Firmen nun oft spezielle "Rest of World" Editionen haben und die
hiesigen offiziell nicht mehr exportiert werden duerfen.

Tja :)


-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/

Michael Eggert
Guest

Sun Jan 01, 2012 12:27 pm   



Henning Paul <henningpaul_at_gmx.de> wrote:

Moin!

Quote:
Richtig, und die Frage ist, ob man das Eigentum an der im Oszi
ingebetteten Software erwirbt, oder lediglich eine Nutzungslizenz.

Wenn man aber die hardware umbaut?!

Dagegen ist ja nix einzuwenden.

Bist Du sicher?

Dafür musst Du das Gerät erstmal öffnen. Wörtlich genommen bedeutet
"disassemblieren" ja nichts anderes als "zerlegen", ein dazu
geeignetes Werkzeug wie ein Schraubendreher ist also ein "neuartiger
Disassembler" und dessen Benutzung gesetzlich untersagt.

Noch krimineller wirds, wenn das Gehäuse zugeklipst ist. Dann musst Du
auch noch diese wirksame technische Maßnahme zum Schutz des Geräts
gegen das unbefugte Öffnen umgehen.

Frohes Neues!
Michael.

Martin Schoenbeck
Guest

Sun Jan 01, 2012 2:06 pm   



Hallo Michael,

Michael Eggert schrieb:

Quote:
Bist Du sicher?

Dafür musst Du das Gerät erstmal öffnen. Wörtlich genommen bedeutet
"disassemblieren" ja nichts anderes als "zerlegen", ein dazu
geeignetes Werkzeug wie ein Schraubendreher ist also ein "neuartiger
Disassembler" und dessen Benutzung gesetzlich untersagt.

Nur ist so ein Gerät kein Programm. So wie Du nicht einfach Analogschlüsse
von einem Gerät zur Software machen kannst, so kannst Du auch nicht einfach
Analogschlüsse von Software zu Hardware machen.

Quote:
Noch krimineller wirds, wenn das Gehäuse zugeklipst ist. Dann musst Du
auch noch diese wirksame technische Maßnahme zum Schutz des Geräts
gegen das unbefugte Öffnen umgehen.

Und wen juckt das?

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Joerg
Guest

Sun Jan 01, 2012 4:38 pm   



Ralph A. Schmid, dk5ras wrote:
Quote:
Joerg <invalid_at_invalid.invalid> wrote:

Das kommt drauf an was im Kleingedruckten auf dem Karton steht. Bei uns
steht meist was von einem Verbot von Reverse Engineering und so.
"Happich nich gewusst wat dat heisst" gueldet vor Gericht dann nicht :-)

Das interessiert hierzulande nicht so sehr, und es geht ja auch gar
nicht um reverse engineering.


In der Software durch Veraenderung rumhacken bis irgendwas neues geht
gilt bei uns als Reverse Engineering.


Quote:
Bei unszulande taucht die EULA bei der Installation auf. Auf der Packung

Das kann man hier bei uns ohne Rechtsfolgen bestätigen. Es war eine
Nebenabrede, die bei dem Kauf der Schachtel nicht zwingend ersichtlich
war, damit irrelevant.

steht oft was davon dass man die spaeter akzeptieren muss und wenn man
die dann doch nicht mag hat muss man alles zurueckgeben, gegen
Erstattung. Haben Eure Gerichte m.W. aber anders entschieden, weshalb
SW-Firmen nun oft spezielle "Rest of World" Editionen haben und die
hiesigen offiziell nicht mehr exportiert werden duerfen.

Tja :)


Das Ergebnis habe ich bei einem Kunden in Deutschland gesehen: Dongle im
Eimer. Haben wir dann auf meinem PC weitergemacht wo die gleiche
Software drauf war. Aber fuer Amerikaner und ohne Dongle :-)

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/

Michael Eggert
Guest

Mon Jan 02, 2012 8:52 pm   



Martin Schoenbeck <ms.usenet.nospam_at_schoenbeck.de> wrote:

Moin!

Quote:
wirksame technische Maßnahme zum Schutz des Geräts
gegen das unbefugte Öffnen

Und wen juckt das?

[ ] Du erkennst Ironie, wenn sie Dich beisst.

Gruß,
Michael.

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