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effektive weiße LED

elektroda.net NewsGroups Forum Index - Electronics DE - effektive weiße LED

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Heinz Schmitz
Guest

Sat Jun 12, 2010 12:21 pm   



Joerg wrote:

Quote:

Man achte aber auf die Konstruktion der Besfestigung am Rad - da
scheint eine Schwachstelle bei vielen Produkten zu liegen. Der Body
ist mit den vier oder so AA-Batterien relativ schwer, sodaß er nach
dem dritten Schlagloch fliegen gehen kann.

Grüße,
H.

Ulli Horlacher
Guest

Sat Jun 12, 2010 2:34 pm   



Heinz Schmitz <HeinzSchmitz_at_gmx.net> wrote:

Quote:
http://www.amazon.com/Cateye-HL-EL600RC-Single-Bicycle-Light/dp/B00191XP06

Man achte aber auf die Konstruktion der Besfestigung am Rad - da
scheint eine Schwachstelle bei vielen Produkten zu liegen.

Viel wichtiger: das ist eine bessere Positionslampe und kein brauchbarer
Fahrradscheinwerfer.


--
+ Ulli Horlacher + framstag_at_tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +

Harald Wilhelms
Guest

Sat Jun 12, 2010 3:01 pm   



On 12 Jun., 12:34, Ulli Horlacher <frams...@tandem-fahren.de> wrote:
Quote:
Heinz Schmitz <HeinzSchm...@gmx.net> wrote:
http://www.amazon.com/Cateye-HL-EL600RC-Single-Bicycle-Light/dp/B0019....

Man achte aber auf die Konstruktion der Besfestigung am Rad - da
scheint eine Schwachstelle bei vielen Produkten zu liegen.

Viel wichtiger: das ist eine bessere Positionslampe und kein brauchbarer
Fahrradscheinwerfer.

Ja, bei 1 Watt kann man auch nicht viel erwarten.
Früher wurde die Leistungsfähigkeit von Taschen-
lampen ja in Metern gemessen. "Leuchtweite 200m!" Smile
Das hiess aber wohl auch nur, das man in 200m
Entfernung Morsesignale mit dieser Lampe erkennen
konnte. Das wird man mit einer solchen Fahrrad-
Lampe sicherlich auch können, aber wer morst
schon beim Fahrradfahren...
Ich bin zwar kein Fachmann für Fahrradbeleuchtung,
aber ich denke, wenn man wirlich mit dem Mountain-
Bike durch den dunklen Wald fährt, sollte man
schon eine 20W-Halogenlampe mit passenden Reflek-
tor haben. Solche Lampen müssen bei Selbstbau wohl
noch nicht einmal bersonders teuer sein. Gibt es
eigentlich irgendwelche offiziellen Querfeldeinrennen
bei echter Dunkelheit (ohne Strassenbeleuchtung)?
Gruss
Harald

Olaf Schultz
Guest

Sat Jun 12, 2010 3:40 pm   



On Sat, 12 Jun 2010 06:34:48 -0700, Markus Imhof wrote:

Quote:
On 12 Jun., 13:01, Harald Wilhelms <6497266B07...@kabelmail.de> wrote:

Gibt es
eigentlich irgendwelche offiziellen Querfeldeinrennen bei echter
Dunkelheit (ohne Strassenbeleuchtung)?

Querfeldein nicht (na ja, so lange der schlafende Fahrer nicht vom Weg
abkommt). Googel' mal nach Paris-Brest-Paris (PBP) und ähnlichen Audax-
Rennen.

Trondheim-Oslo

Quote:
Iditarod wäre zwar querfeldein, aber die fahren (i.d.R.?) nicht
nachts.

Hindernisl"aufe, gerade in Skandinavien, finden anscheinend auch nachts
statt..Neulich ein ,,Nachspiel'' auf Dradio-Kultur...

Viele Gr"u/3e,

Olaf

Markus Imhof
Guest

Sat Jun 12, 2010 5:34 pm   



On 12 Jun., 13:01, Harald Wilhelms <6497266B07...@kabelmail.de> wrote:

Quote:
Gibt es
eigentlich irgendwelche offiziellen Querfeldeinrennen
bei echter Dunkelheit (ohne Strassenbeleuchtung)?

Querfeldein nicht (na ja, so lange der schlafende Fahrer nicht vom Weg
abkommt). Googel' mal nach Paris-Brest-Paris (PBP) und ähnlichen Audax-
Rennen. Iditarod wäre zwar querfeldein, aber die fahren (i.d.R.?)
nicht nachts.

Gruß
Markus

Joerg
Guest

Sat Jun 12, 2010 8:50 pm   



Kai-Martin Knaak wrote:
Quote:
On Sat, 12 Jun 2010 10:44:42 -0700, Harald Wilhelms wrote:

Ich denke, wenn man eine zugelassene Dynamo-Beleuchtung am Rad hat und
den Zusatzscheinwerfer nicht eingeschaltet hat, kann einem kein Polizist
etwas wollen.

Wenn er unbedingt will, schon. Die STVZO sagt in §67, Absatz 2
ausdrücklich: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für
zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."
Praktisch hat die Polizei einen ziemlich großen Ermessensspielraum. Ich
persönlich kenne kein Beispiel dafür, dass ein funktionierendes, aber
nicht zugelassenes Licht in einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld
belegt wurde.


Mich hatten sie mal angehalten weil die Lampe am Rennrad gelb leuchtete.
Nach Vorzeigen meines NL-Fuehrerscheins mit dortigem Wohnsitzeintrag
aber weiterfahren lassen. Nein, ich habe nicht so getan als koenne ich
kein Deutsch :-)

Persoenlich sehe ich sowas weniger verkniffen. Verordnung hin oder her,
wenn es sicher ist und niemanden blendet, wozu gross aufregen?

Quote:

Wenn man sich einen Scheinwerfer auf dem Ko An Fahrrädern dürfen nur
die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen angebracht sein.pf anbringt,
darf man diesen m.W. sowieso unabhängig von einer Zulassung benutzen.

Die üblichen Allgemein-Bestimmungen, über die Gefährdung anderer im
Straßenverkehr gelten natürlich immer noch. Ob das im konkreten Fall der
Fall ist, muss im Zwwiefelsfall ein Gutachter klären.


Ich hatte meist zwei Ruecklichter am Fahrrad, vermutlich war das auch
verboten, keine Ahnung. Nichts ist nachts unangenehmer als mit
durchgefatzter Ruecklichtbirne ueber eine dunkle Landstrasse ohne Radweg
zu muessen.

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/

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Kai-Martin Knaak
Guest

Sat Jun 12, 2010 9:19 pm   



On Sat, 12 Jun 2010 08:00:55 +0000, Ulli Horlacher wrote:

Quote:
kai-martin knaak <kmk_at_familieknaak.de> wrote:

Einzige Ausnahme: Fahrradfernscheinwerfer. Die gibts
nicht fertig zu kaufen, da verboten nach StVZO.

Die sind nicht verboten. Sie sind nur nicht zugelassen.

Juristische Spitzfindigkeit. Laeuft auf dasselbe hinaus.

Nein. Es fehlt die bei einem Verbot obligatorische Strafandrohung.


Quote:
Entsprechend sind sie durchaus fertig zu kaufen.

Nur mit Akkubetrieb,

Weil der Markt für starke Scheinwerfer bei den MTBs zu finden ist.
Außerdem kann man nicht jedem Dynamo ohne weiteres > 5W entlocken.


Quote:
was ich ziemlich unbrauchbar finde.

Dein POV.


Quote:
Meine Scheinwerfer laufen alle mit Dynamo.

Nichts hindert Dich daran, einen LED-Scheinwerfer an den Dynamo zu hängen.

---<)kaimartin(>---

Rupert Haselbeck
Guest

Sat Jun 12, 2010 9:20 pm   



Harald Wilhelms schrieb:

Quote:
"Zugelassen" sind sie eigentlich auch. Nur nicht im
öffentlichen Strassenverkehr.

Wenn man nicht om öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, braucht man
natürlich keine Zulassung für selbigen

Quote:
Ich denke, wenn man
eine zugelassene Dynamo-Beleuchtung am Rad hat und
den Zusatzscheinwerfer nicht eingeschaltet hat, kann
einem kein Polizist etwas wollen.

Er könnte schon, wenn er denn wollte. Aber angesichts dessen, welch
trauriges Bild der Zustand vieler Fahradbeleuchtungen abgibt, ist wohl so
ziemlich jeder Polizist schon dann hellauf begeistert, wenn sich an dem
Fahrrad denn überhaupt ein halbwegs brauchbares Licht (vorn _und_ hinten,
letzteres wird ja gern vernachlässigt) findet...

Quote:
Wenn man sich einen
Scheinwerfer auf dem Kopf anbringt, darf man diesen
m.W. sowieso unabhängig von einer Zulassung benutzen.

Das ist dann ja nicht an einem Fahrzeug angebracht.
Wenn du damit allerdings andere blendest, gibt das dennoch Probleme

MfG
Rupert

Harald Wilhelms
Guest

Sat Jun 12, 2010 9:44 pm   



On 12 Jun., 04:20, kai-martin knaak <k...@familieknaak.de> wrote:
Quote:
Ulli Horlacher wrote:
 Einzige Ausnahme: Fahrradfernscheinwerfer. Die gibts
nicht fertig zu kaufen, da verboten nach StVZO.

Die sind nicht verboten. Sie sind nur nicht zugelassen.

"Zugelassen" sind sie eigentlich auch. Nur nicht im
öffentlichen Strassenverkehr. Ich denke, wenn man
eine zugelassene Dynamo-Beleuchtung am Rad hat und
den Zusatzscheinwerfer nicht eingeschaltet hat, kann
einem kein Polizist etwas wollen. Wenn man sich einen
Scheinwerfer auf dem Kopf anbringt, darf man diesen
m.W. sowieso unabhängig von einer Zulassung benutzen.
Gruss
Harald

Kai-Martin Knaak
Guest

Sat Jun 12, 2010 10:15 pm   



On Thu, 10 Jun 2010 16:43:10 +0000, Olaf Schultz wrote:

Quote:
Ich habe mal so abgeschätzt, dass es einigermaßen sinnvoll wäre, wenn
der Lichtkegel in 10m Entfernung in etwa einen Durchmesser von 2m
hätte. Das müsste einem Abstrahlwinkel von etwa 11° entsprechen.

Ack. Die 11° sind dabei der Öffnungswinkel, also zweimal der Winkel von
der Mitte, der in diesem Fall 5.5° ist.


Quote:
Horizontal mag das hinkommen. Vertikal muß das ____deutlich____ enger
sein.

So deutlich nicht.

Für 12V/6W-Scheinwerfer muss die Lichtstärke ab 5° nach oben hin auf 2
Lux abgefallen sein. Das ist schon recht nahe an dem oben angepeilten
Öffnungswinkel.
http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/Beleuchtung/node342.html

Für 6V/3W-Systeme wird dort übrigens ein Abfall auf 2 Lux bereis bei
einem Winkel von 3.4° von der Mitte gefordert. Warum schwächere
Scheinwerfer stärkere Anforderungen an die Blendwirkung erfüllen müsssen,
gehört zu den Mysterien deutscher Rechtsverordnungen.

---<)kaimartin(>---
--
Kai-Martin Knaak tel: +49-511-762-2895
Universität Hannover, Inst. für Quantenoptik fax: +49-511-762-2211
Welfengarten 1, 30167 Hannover http://www.iqo.uni-hannover.de
GPG key: http://pgp.mit.edu:11371/pks/lookup?search=Knaak+kmk&op=get

Kai-Martin Knaak
Guest

Sat Jun 12, 2010 10:25 pm   



On Sat, 12 Jun 2010 10:44:42 -0700, Harald Wilhelms wrote:

Quote:
Ich denke, wenn man eine zugelassene Dynamo-Beleuchtung am Rad hat und
den Zusatzscheinwerfer nicht eingeschaltet hat, kann einem kein Polizist
etwas wollen.

Wenn er unbedingt will, schon. Die STVZO sagt in §67, Absatz 2
ausdrücklich: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für
zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."
Praktisch hat die Polizei einen ziemlich großen Ermessensspielraum. Ich
persönlich kenne kein Beispiel dafür, dass ein funktionierendes, aber
nicht zugelassenes Licht in einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld
belegt wurde.


Quote:
Wenn man sich einen Scheinwerfer auf dem Ko An Fahrrädern dürfen nur
die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen

Einrichtungen angebracht sein.pf anbringt,
Quote:
darf man diesen m.W. sowieso unabhängig von einer Zulassung benutzen.

Die üblichen Allgemein-Bestimmungen, über die Gefährdung anderer im
Straßenverkehr gelten natürlich immer noch. Ob das im konkreten Fall der
Fall ist, muss im Zwwiefelsfall ein Gutachter klären.

---<)kaimartin(>---
--
Kai-Martin Knaak tel: +49-511-762-2895
Universität Hannover, Inst. für Quantenoptik fax: +49-511-762-2211
Welfengarten 1, 30167 Hannover http://www.iqo.uni-hannover.de
GPG key: http://pgp.mit.edu:11371/pks/lookup?search=Knaak+kmk&op=get

Rupert Haselbeck
Guest

Sat Jun 12, 2010 10:40 pm   



Ulli Horlacher schrieb:

Quote:
Richtig eklig wirds aber erst nach einem Unfall, wenn es um
Schadensersatzansprueche oder Schmerzensgeld geht. Da fuehrt
nicht-zugelassenes Licht ganz schnell zum "You lose. Game over."

Wobei dann aber nicht die Tatsache des Nichtzugelassenseins den Ausschlag
geben dürfte sondern die Gründe der Nichtzulassung, also die mangelnde
Tauglichkeit der Beleuchtung, z.B. die starke Blendwirkung etlicher
Fahradbeleuchtungen "nur für den Export"

MfG
Rupert

Ulli Horlacher
Guest

Sun Jun 13, 2010 12:02 am   



Kai-Martin Knaak <kmk_at_lilalaser.de> wrote:
Quote:
On Sat, 12 Jun 2010 08:00:55 +0000, Ulli Horlacher wrote:

kai-martin knaak <kmk_at_familieknaak.de> wrote:

Einzige Ausnahme: Fahrradfernscheinwerfer. Die gibts
nicht fertig zu kaufen, da verboten nach StVZO.

Die sind nicht verboten. Sie sind nur nicht zugelassen.

Juristische Spitzfindigkeit. Laeuft auf dasselbe hinaus.

Nein. Es fehlt die bei einem Verbot obligatorische Strafandrohung.

Die gibt es.


Quote:
Entsprechend sind sie durchaus fertig zu kaufen.

Nur mit Akkubetrieb,

Weil der Markt für starke Scheinwerfer bei den MTBs zu finden ist.

Nicht nur. Ich kenne deutlich mehr nicht-MTBs als MTBS mit starker
Beleuchtung.


Quote:
Außerdem kann man nicht jedem Dynamo ohne weiteres > 5W entlocken.

Fast allen.


Quote:
Meine Scheinwerfer laufen alle mit Dynamo.

Nichts hindert Dich daran, einen LED-Scheinwerfer an den Dynamo zu hängen.

Die kaeuflichen LED-Fernscheinwerfer von Lupine, Supernova & Co (um die es
hier geht) funktionieren nicht am Dynamo. Deshalb hab ich meine
LED-Scheinwerfer selber gebaut.



--
+ Ulli Horlacher + framstag_at_tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +

Ulli Horlacher
Guest

Sun Jun 13, 2010 12:05 am   



Kai-Martin Knaak <kmk_at_lilalaser.de> wrote:

Quote:
persönlich kenne kein Beispiel dafür, dass ein funktionierendes, aber
nicht zugelassenes Licht in einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld
belegt wurde.

Ich kenne mehrere Faelle (Daimlercity).

Richtig eklig wirds aber erst nach einem Unfall, wenn es um
Schadensersatzansprueche oder Schmerzensgeld geht. Da fuehrt
nicht-zugelassenes Licht ganz schnell zum "You lose. Game over."


--
+ Ulli Horlacher + framstag_at_tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +

Michael Eggert
Guest

Sun Jun 13, 2010 12:39 am   



kai-martin knaak <kmk_at_familieknaak.de> wrote:

Moin!

Quote:
Dann müsste ja andersherum auch anhand der Regeln geometrischer Optik
gezeigt werden können, daß eine verkleinernde Optik nie so groß sein
kann, daß sie entsprechend viel Licht einfangen könnte.

Kann man.
Verkleinernde, abbildende Optik heißt, eine höhere numerische Apertur auf
der "kleineren" Seite als beim Original.

Ja.

Quote:
Die numerische Apertur kann beim
Bild nicht größer als 1 werden -- Das ist bereit sein Grenzfall, denn dann
wird Licht aus der ganzen Halbebene eingestrahlt.

Ja. Und es wäre der Fall einer unendlich großen Linse.

Allerdings füllt eine Linse, die zum Beispiel als Durchmesser den
zehnfachen Abstand besitzt, bereits einen ziemlich großen Raumwinkel
aus, nämlich 157°. Damit fängt sie immerhin 80% des in den Halbraum
abgestrahlten Lichts ein.

Quote:
Bei einer Verkleinerung um den Faktor k ist der Winkel, unter dem das Licht
beim Original abgestrahlt wurd, maximal pi/k groß.

Und genau das ist falsch, denn der Raumwinkel ergibt sich, rein aus
der Geometrie, aus dem _Tangens_ von Linsenradius und Abstand, während
die NA über den _Sinus_ definiert wird. Damit ändert sich die NA hier
_nicht_ um den Faktor k, das gilt höchstens näherungsweise für kleine
Winkel.

Gruß,
Michael.

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