Goto page Previous 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
Lutz Schulze
Guest
Wed Jan 11, 2012 1:27 pm
Am Wed, 11 Jan 2012 08:29:40 +0000 (UTC) schrieb Martin Τrautmann:
Quote:
On Wed, 11 Jan 2012 07:13:55 +0100, Lutz Schulze wrote:
Das Jahreseinkommen wird in Punkte umgerechnet, verdienst du genau den
Durchschnitt aller Erwerbstätigen ist das genau ein Punkt, verdienst du z.B.
120% davon sind es 1,2 Punkte.
Das heisst, 2010 betrug das Durchschnittsgehalt etwa 32 000 EUR, für
einen Punkt. Die Beitragsbemessungsgrenze betrut 2010 66 000 EUR. Man
konnte also 2010 max. 2,0625 Punkte ansammeln?
Vom Rechengang her ja, ohne jetzt die genauen Zahlen geprüft zu haben.
Quote:
Die Punkte werden am Ende deines Arbeitsebens addiert, für jeden dieser
Rentenpunkte gibt es einen Betrag von etwas unter 30 Euro im Monat als Rente
(West), im Osten etwas weniger. Der Betrag ändert sich jedes Jahr.
Eckrente West liegt bei 1 224 EUR, die man mit 45 Beitragsjahren
erreichen könnte. Damit wären das 27,2 EUR/Punkt.
Sonderzahlungen gehen also bis zur Beitragsbemessungsgrenze voll ein?
Wenn es da nicht irgendwelche speziellen Ausnahmen gibt: ja.
Quote:
Welche Punkte bekommt man für Jahre ohne Einzahlung: Ausbildung,
Wehrdienst?
Am besten mal auf der Seite der Rentenversicherung zu den genauen Details
schlau machen. Das ist/war alles abgedeckt, die Tendenz ist allerdings
fallend.
Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP:
http://www.messpc.de
Messwerte nachträgliche Wärmedämmung
http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Martin Gerdes
Guest
Wed Jan 11, 2012 11:00 pm
Martin ?rautmann <t-usenet_at_gmx.net> schrieb:
Quote:
Die Zahl der Jahre, in denen aktiv Leistungen erbracht wurden, fließt sowohl
bei gesetzlich Rentenversicherten als auch bei Beamten in die Berechnung ein
(eigentlich logisch)
Ich habe massive Zweifel, ob da Logik drin steckt.
Bei welchen "Berufen" ist es so, dass schon mit Beginn einer beliebig
kurzen Tätigkeit ein dauerhafter Pensionsanspruch entsteht?
Keine Ahnung. Hilfst Du mir weiter?
Quote:
Mir scheint, das gibt's nur noch bei den Politikern.
Mir scheint, daß Du diesbezüglich falsch informiert bist.
Quote:
Bei normalen Beamten wurde schon erwähnt, dass die Pension sich aus der
Anzahl der Dienstjahre ergibt
Von daher entspricht das wohl weitgehend dem Verfahren der Rente, mit
dem Unterschied des Bezugs auf Endgehalt vs. Durchschnitts- oder
Gesamtgehalt.
Von daher entspricht das -- wenn man einen fundamentalen Unterschied mal
außen vor läßt -- "weitgehend" ...
Merkst Du was?
Quote:
Mir wurde aber mal glaubhaft versichert, dass durch die Verbeamtung die
Rentenansprüche entfallen.
Du hättest das besser nicht geglaubt. Es stimmt nämlich nicht.
Quote:
Wer also mit ca. 40 in den Beamtenjob wechselt, der verliert seine
20 Jahre Rentenanspruch und bekommt mit nur 20 Dienstjahren auch
keine volle Pension!?
Nein. Das stimmt nicht.
(Folgerungen aus dieser falschen Annahme gesnippt).
Martin Gerdes
Guest
Wed Jan 11, 2012 11:00 pm
"E.-R. Bruecklmeier" <usenet_at_nerdcraft.de> schrieb:
Quote:
Pensionen haben eine andere Berechnungsgrundlage.
Aber wenn dein Fachgebiet für die Verwaltung absolut notwendig wäre,
würde man dich auch dann noch verbeamten
Siehe mein Job - in den meisten Bundesländern bis 52.
Grenze für die Verbeamtung ist in vielen Bundesländern das 45.
Lebensjahr, ausnahmsweise das 50. Ich habe gerade in der Bekanntschaft
den Zirkus erlebt, der gemacht wurde, als ein Bewerber, den man
unbedingt haben wollte, bereits im 51. Lebensjahr war.
Martin Τrautmann
Guest
Thu Jan 12, 2012 7:31 am
On Wed, 11 Jan 2012 23:00:07 +0100, Martin Gerdes wrote:
Quote:
Bei welchen "Berufen" ist es so, dass schon mit Beginn einer beliebig
kurzen Tätigkeit ein dauerhafter Pensionsanspruch entsteht?
Keine Ahnung. Hilfst Du mir weiter?
Mir scheint, das gibt's nur noch bei den Politikern.
Mir scheint, daß Du diesbezüglich falsch informiert bist.
Stimmt, es sind mindestens ein Jahr und 274 Tage, um hier den
Pensionsanspruch zu haben.
http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-5551/ruhegehalt_aid_53948.html
(2007-05-14):
Ein Durchschnittsverdiener kommt nach 45 Versicherungsjahren auf eine
Rente von 1175 Euro, ein Bundesminister nach zwei Jahren Amtszeit auf
1965 Euro.
Allerdings ist das tatsächlich nur eine Minirente - die kann bis auf
einen Höchstsatz von 9168 EUR ansteigen. Auch dort muss man also seine
Rentenansprüche ansammeln. Es geht nur viel, viel schneller als für
Normalbürger.
Eichel hätte gerne 14 550 EUR
<http://www.welt.de/politik/deutschland/article13692278/Der-Kampf-des-Hans-Eichel-um-14-550-Euro-Pension.html>
- kumulativ noch die Pension als Oberbürgermeister obendrauf.
Quote:
Von daher entspricht das wohl weitgehend dem Verfahren der Rente, mit
dem Unterschied des Bezugs auf Endgehalt vs. Durchschnitts- oder
Gesamtgehalt.
Von daher entspricht das -- wenn man einen fundamentalen Unterschied mal
außen vor läßt -- "weitgehend" ...
Merkst Du was?
Ja, dass der Unterschied sehr gravierend ist. Und nebenbei dass es einen
weiteren, fundamentalen Unterschied gibt: der eine zahlt in die
Rentenversicherung ein, der andere zahlt nichts ein.
Quote:
Mir wurde aber mal glaubhaft versichert, dass durch die Verbeamtung die
Rentenansprüche entfallen.
Du hättest das besser nicht geglaubt. Es stimmt nämlich nicht.
Das wurde bereits geklärt: der Rentenanspruch wird reingerechnet, die
Pension aber auf mehr als die tatsächlichen Dienstjahre ermittelt.
Schönen Gruß
Martin
Horst-D.Winzler
Guest
Thu Jan 12, 2012 9:00 am
Am 12.01.2012 06:31, schrieb Martin Τrautmann:
Quote:
On Wed, 11 Jan 2012 23:00:07 +0100, Martin Gerdes wrote:
Bei welchen "Berufen" ist es so, dass schon mit Beginn einer beliebig
kurzen Tätigkeit ein dauerhafter Pensionsanspruch entsteht?
Keine Ahnung. Hilfst Du mir weiter?
Mir scheint, das gibt's nur noch bei den Politikern.
Mir scheint, daß Du diesbezüglich falsch informiert bist.
Stimmt, es sind mindestens ein Jahr und 274 Tage, um hier den
Pensionsanspruch zu haben.
Im Saarland bestand zZ von Lafontaine noch die Regelung, das ein
Landesminister 24h sein Amt inne haben mußte um voll Pensionsberechtigt
zu sein. Ist später abgeschafft worden.
Lafontaine hatte damals zu seinem Ministergehalt das Gehalt als OB noch
dazubekommen. Als es rauskam entschuldigte er sich damit, er habe es
nicht bemerkt...
--
mfg hdw
Martin Τrautmann
Guest
Thu Jan 12, 2012 11:03 am
On Thu, 12 Jan 2012 09:00:14 +0100, Horst-D.Winzler wrote:
Quote:
Im Saarland bestand zZ von Lafontaine noch die Regelung, das ein
Landesminister 24h sein Amt inne haben mußte um voll Pensionsberechtigt
zu sein. Ist später abgeschafft worden.
Ah, danke, ich hatte eben solche Regelungen in Erinnerung.
Quote:
Lafontaine hatte damals zu seinem Ministergehalt das Gehalt als OB noch
dazubekommen. Als es rauskam entschuldigte er sich damit, er habe es
nicht bemerkt...
no more comment...
Martin
E.-R. Bruecklmeier
Guest
Fri Jan 13, 2012 8:11 am
Am 11.01.2012 23:00, schrieb Martin Gerdes:
Quote:
"E.-R. Bruecklmeier"<usenet_at_nerdcraft.de> schrieb:
Pensionen haben eine andere Berechnungsgrundlage.
Aber wenn dein Fachgebiet für die Verwaltung absolut notwendig wäre,
würde man dich auch dann noch verbeamten
Siehe mein Job - in den meisten Bundesländern bis 52.
Grenze für die Verbeamtung ist in vielen Bundesländern das 45.
Lebensjahr, ausnahmsweise das 50.
Zitat:
###
In 11 anderen Bundesländern (z. B. Niedersachsen, Hessen, Berlin) liegt die
Altersgrenze für die Verbeamtung von Professorinnen und Professoren
höher und
zwar überwiegend bei 50 (bzw. 52) Jahren.
###
Quelle: Empfehlung der
LaKof AG „Altersgrenze Verbeamtung und Kinderbetreuung“
Arbeitsgruppe (AG) der Landeskonferenz (LaKof) der
Gleichstellungsbeauftragten
(GB) der Hochschulen und Universitätsklinika des Landes NRW
Eric.
Martin Gerdes
Guest
Fri Jan 13, 2012 11:00 pm
"E.-R. Bruecklmeier" <usenet_at_nerdcraft.de> schrieb:
Quote:
in den meisten Bundesländern [wird] bis 52 [Lebensjahre verbeamte].
Grenze für die Verbeamtung ist in vielen Bundesländern das 45.
Lebensjahr, ausnahmsweise das 50.
Zitat:
###
In 11 anderen Bundesländern (z. B. Niedersachsen, Hessen, Berlin) liegt die
Altersgrenze für die Verbeamtung von Professorinnen und Professoren
höher
Somit liegt sie in 5 Bundesländern tiefer.
Quote:
und zwar überwiegend bei 50 (bzw. 52) Jahren.
Dieser Satz ist nicht logisch.
Entweder liegt die höhere Grenze bei 50 oder sie liegt bei 52. Es dürfte
sich auch feststellen lassen, ob von den Bundesländern, die
ausnahmsweise über das 45. Lebensjahr hinaus verbeamten (den dies ist
beispielsweise in Niedersachsen -- im Gegensatz zu obiger Darstellung
-- die Regelgrenze für die Verbeamtung), mehr Bundesländer ausnahmsweise
bis 50 verbeamten oder bis 52.
Das geht jetzt aber wirklich zu sehr in die Einzelheiten.
Quote:
###
Quelle: Empfehlung der
LaKof AG „Altersgrenze Verbeamtung und Kinderbetreuung“
Arbeitsgruppe (AG) der Landeskonferenz (LaKof) der
Gleichstellungsbeauftragten
(GB) der Hochschulen und Universitätsklinika des Landes NRW
Mit dieser Quelle bestätigst Du meine Darstellung und falsifizierst die
Deine.
Ich weiß, wie sehr Dich diese Frage persönlich bewegt, möchte dennoch
mit Blick auf das Gruppenthema anregen, auf weitere Detailerörterungen
zu verzichten.
E.-R. Bruecklmeier
Guest
Mon Jan 16, 2012 12:04 pm
Am 13.01.2012 23:00, schrieb Martin Gerdes:
Quote:
Ich weiß, wie sehr Dich diese Frage persönlich bewegt,
Genau gar nicht, da deutlich jünger als 52 und bereits auf Lebenszeit
verbeamtet...
Quote:
möchte dennoch
mit Blick auf das Gruppenthema anregen, auf weitere Detailerörterungen
zu verzichten.
Ach das Gruppenthema... was war das nochmal? Irgendwas mit Grill?
Eric.
Goto page Previous 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8