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Roland Ertelt
Guest
Tue Jan 10, 2012 5:53 pm
Und so sprach Horst-D.Winzler:
Quote:
Am 10.01.2012 13:57, schrieb Martin Τrautmann:
Ist Riestern verwerflich?
Zu danken ist das Riestergeschenk des Steuerzahlers an die
Versicherungesbranche den Männerfreunden Maschmeyer(damals AWD) und
Schröder(SPD).
Können Geschenke verwerflich sein?
Nur wenn Axel Springer damit Auflagen schinden kann...
Roland
E.-R. Bruecklmeier
Guest
Tue Jan 10, 2012 8:22 pm
Am 10.01.2012 19:57, schrieb Martin Τrautmann:
Quote:
On Tue, 10 Jan 2012 16:34:53 +0100, E.-R. Bruecklmeier wrote:
Nein, Du bekommst schlimmstenfalls keine Pension, aber die erreichten
Rentenansprüche bleiben.
Ah, ok.... Es wird also nicht ein zu hoher Rentenanspruch gekappt,
sondern nur der Pensionsanspruch. Was darüber hinausgeht wird dennoch
als Rente bezahlt.
Bekommt man dann wirklich eine Pension, die zu 100 % aus
Rentenansprüchen stammt, sowie eine Rente aus dem Rest?
Jetzt wirds esoterisch - ich vermute(!) Du bekommst gar keine Pension,
sondern nur Rente.
Quote:
Würde man hingegen in der Industrie weiter arbeiten, so könnte man
weitere Rentenansprüche aufsummieren.
Theoretisch ja, Du weißt aber schon, wo die Höchstgrenze der
gesetzlichen Rente liegt?
Nein - dass solche Beiträge gekappt werden erfährt man ohnehin immer
viel zu spät.
Wo liegt denn die Höchstgrenze? Bei ca. 2500 EUR und einer
Beitragsbemessungsgrezne von 61 500 EUR?
Ja, so in etwa - aber eben erst nach ewiger Tätigkeit. Insofern ist es
schon recht unwahrscheinlich, daß Du zwar lange genug in der Wirtschaft
warst (gewesen wärst) um auf diesen Betrag zu kommen, aber anderseits
dann zum Schluss in einer so kleinen Stufe verbeamtet wirst, daß Du mit
Deinen 71% unter diesem Betrag liegst...
Quote:
Umgekehrt gefragt: mit 6 Jahren Rente und 25 Jahren Verbeamtung könnte
man auch auf die 71,75 % kommen? Oder bekäme man da nur das
entsprechende zu 31 Dienstjahren?
Natürlich, denn:
###
Allerdings wird die Pension ab dem Überschreiten eines
Höchstbetrags gekappt: Die Summe aus Rente und Pen-
sion darf zusammen nur so hoch sein wie das Ruhegehalt
bei vollständiger Beamtenlaufbahn gewesen wäre. Zur
Berechnung der Höchstgrenze wird fiktiv eine ruhege-
haltsfähige Zeit ab dem 17. Lebensjahr bis zum Eintre-
ten des Versorgungsfalles in der Endstufe der jeweiligen
Besoldungsgruppe hochgerechnet.
###
Das natürlich verstehe ich nicht - denn von 17 bis 65 (oder 67) sind das
48 Jahre - und ich glaubte, die Maximalgrenze ergibt sich bereits nach
35 Dienstjahren. Bekommt man die Maximalgrenze auch, wenn man insgesamt
weniger als 35 Jahre versicherungspflichtig bzw. als Beamter gearbeitet
hat, im Beispiel oben 31 Jahre?
Wenn Du nach der Industrie bis zum Ende Beamter bleibst, dann ist Deine
persönliche Kappungsgrenze so, als wärst Du seit Deinem 17. Lebensjahr
Beamter gewesen.
Eine Voraussetzung dürften min. 60 Monate Rentenbeiträge sein?
Möglich.
Quote:
Das nicht, schlimmstenfalls wird die Pension 0. Der Fall dürfte aber
recht unwahrscheinlich sein. Da müsstest Du schon in der Industrie super
verdient haben und dann in eine sehr kleine Besoldungsgruppe gruppiert
worden sein....
Das Landesbesoldungsamt hat sich bis zum Ende geweigert, mir da mal
auszurechnen, was ich bekommen würde.
Als Beamter in A13 wären das 3.649,72 bis 4.511,57
http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/show/1154849/Merkblatt%20Besoldung%20Entgelt%202008-11-01.pdf>.
Bei Überschreiten der (unklaren) Altersgrenze wird man Angestellter,
ohne Faktoren für Familenstand, Kinderzahl, Lebensalter. Welche
Entwicklungsstufe man bekommt wird einem nicht verraten.
Das entscheidet WIMRE u.A. der Personalrat mit.
Quote:
Das
Angestelltengehalt in Stufe 13, "Erfüller" liegt dann bei 3.110,51 bis
4.496,48 EUR, plus einem halben "Weihnachtsgeld", also ab 38 881 EUR
Jahresgehalt. Das ist deutlich weniger als mein Industrie-Gehalt.
Wir sprachen bisher nicht von Angestellten im ÖD. Da schauts in der Tat
noch schlechter aus...
Quote:
Werden sie als Dienstjahre und Gehaltsstufen angerechnet
(gibt's die noch irgendwo?)?
Ich verstehe die Frage nicht..
Wenn man wirklich als 17-Jähriger eingestellt worden wäre, dann hätte
man schon etliche Aufstufungen erreicht.
Zitat:
+++
Zur Berechnung der Höchstgrenze wird fiktiv eine ruhege-
haltsfähige Zeit ab dem 17. Lebensjahr bis zum Eintre-
ten des Versorgungsfalles in der *Endstufe* der jeweiligen
Besoldungsgruppe hochgerechnet.
+++
Quote:
Im Angestelltentarif braucht
man in Stufe 5 schon 5 Jahre zum Erreichen der nächsten Stufe - real
geht das also in anderem Tempo als wenn man wirklich so früh angefangen
hätte. Werden alle diese Stufenerhöhungen da mit eingerechnet?
Für Beamte: Siehe oben.
Quote:
Und auf
welcher Basis, der zum Renteneintritt gültigen oder der jeweils damals
gültigen? Was bis zum Renten-/Pensionseintritt noch alles gestrichen
wird, darüber kann man nur spekulieren.
Ja klar, eine Garantie gibts für nix - auch wenn mal ein gewisser Blüm
was anderes behauptet hat.
Quote:
Ehrlichgesagt habe ich das Rentensystem noch nicht wirklich kapiert.
Zahle ich z.B. auf ein 13. Jahresgehalt Rentenversicherung? Wird das als
weiterer Verdienstmonat angerechnet?
Das kann ich Dir wiederum nicht sagen...
Quote:
Schönen Gruß
Martin
Ebenfalls!
Eric.
--
Who the hell ist general failure and why is he reading my harddisk?
Klaus Butzmann
Guest
Tue Jan 10, 2012 8:33 pm
Am 10.01.2012 19:57, schrieb Martin Τrautmann:
Quote:
Wo liegt denn die Höchstgrenze? Bei ca. 2500 EUR und einer
Beitragsbemessungsgrezne von 61 500 EUR?
Bei einem Monatsgehalt > 5.600 Euro ist für den Gehaltsanteil der diesen
Betrag übersteigt keine RV mehr abzuführen.
Frage:
Gibt es viele normale Arbeitnehmer die mehr als 5600 Euro brutto haben ?
Butzo
Klaus Butzmann
Guest
Tue Jan 10, 2012 8:36 pm
Am 10.01.2012 15:33, schrieb Lutz Schulze:
Quote:
Früher wurde über diese Position gelacht, angesichts der nun immer
deutlicher werdenden Verwerfungen im Finanzsystem passiert das allerdings
heute seltener.
Da sind wir jetzt schon zwei!
Die Konstellation verheiratet, vier Kinder, Ehefrau bleibt zuhause ist
für Riester super, ob die so erreichbaren Rentenansprüche den Betrag der
Grundsicherung übersteigen ist aber vorher auszurechnen :-(
Butzo
Martin Τrautmann
Guest
Tue Jan 10, 2012 8:57 pm
On Tue, 10 Jan 2012 16:34:53 +0100, E.-R. Bruecklmeier wrote:
Quote:
Nein, Du bekommst schlimmstenfalls keine Pension, aber die erreichten
Rentenansprüche bleiben.
Ah, ok.... Es wird also nicht ein zu hoher Rentenanspruch gekappt,
sondern nur der Pensionsanspruch. Was darüber hinausgeht wird dennoch
als Rente bezahlt.
Bekommt man dann wirklich eine Pension, die zu 100 % aus
Rentenansprüchen stammt, sowie eine Rente aus dem Rest?
Quote:
Würde man hingegen in der Industrie weiter arbeiten, so könnte man
weitere Rentenansprüche aufsummieren.
Theoretisch ja, Du weißt aber schon, wo die Höchstgrenze der
gesetzlichen Rente liegt?
Nein - dass solche Beiträge gekappt werden erfährt man ohnehin immer
viel zu spät.
Wo liegt denn die Höchstgrenze? Bei ca. 2500 EUR und einer
Beitragsbemessungsgrezne von 61 500 EUR?
Quote:
Umgekehrt gefragt: mit 6 Jahren Rente und 25 Jahren Verbeamtung könnte
man auch auf die 71,75 % kommen? Oder bekäme man da nur das
entsprechende zu 31 Dienstjahren?
Natürlich, denn:
###
Allerdings wird die Pension ab dem Überschreiten eines
Höchstbetrags gekappt: Die Summe aus Rente und Pen-
sion darf zusammen nur so hoch sein wie das Ruhegehalt
bei vollständiger Beamtenlaufbahn gewesen wäre. Zur
Berechnung der Höchstgrenze wird fiktiv eine ruhege-
haltsfähige Zeit ab dem 17. Lebensjahr bis zum Eintre-
ten des Versorgungsfalles in der Endstufe der jeweiligen
Besoldungsgruppe hochgerechnet.
###
Das natürlich verstehe ich nicht - denn von 17 bis 65 (oder 67) sind das
48 Jahre - und ich glaubte, die Maximalgrenze ergibt sich bereits nach
35 Dienstjahren. Bekommt man die Maximalgrenze auch, wenn man insgesamt
weniger als 35 Jahre versicherungspflichtig bzw. als Beamter gearbeitet
hat, im Beispiel oben 31 Jahre?
Quote:
Wenn Du nach der Industrie bis zum Ende Beamter bleibst, dann ist Deine
persönliche Kappungsgrenze so, als wärst Du seit Deinem 17. Lebensjahr
Beamter gewesen.
Eine Voraussetzung dürften min. 60 Monate Rentenbeiträge sein?
Quote:
Das nicht, schlimmstenfalls wird die Pension 0. Der Fall dürfte aber
recht unwahrscheinlich sein. Da müsstest Du schon in der Industrie super
verdient haben und dann in eine sehr kleine Besoldungsgruppe gruppiert
worden sein....
Das Landesbesoldungsamt hat sich bis zum Ende geweigert, mir da mal
auszurechnen, was ich bekommen würde.
Als Beamter in A13 wären das 3.649,72 bis 4.511,57
<http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/show/1154849/Merkblatt%20Besoldung%20Entgelt%202008-11-01.pdf>.
Bei Überschreiten der (unklaren) Altersgrenze wird man Angestellter,
ohne Faktoren für Familenstand, Kinderzahl, Lebensalter. Welche
Entwicklungsstufe man bekommt wird einem nicht verraten. Das
Angestelltengehalt in Stufe 13, "Erfüller" liegt dann bei 3.110,51 bis
4.496,48 EUR, plus einem halben "Weihnachtsgeld", also ab 38 881 EUR
Jahresgehalt. Das ist deutlich weniger als mein Industrie-Gehalt.
Quote:
Werden sie als Dienstjahre und Gehaltsstufen angerechnet
(gibt's die noch irgendwo?)?
Ich verstehe die Frage nicht..
Wenn man wirklich als 17-Jähriger eingestellt worden wäre, dann hätte
man schon etliche Aufstufungen erreicht. Im Angestelltentarif braucht
man in Stufe 5 schon 5 Jahre zum Erreichen der nächsten Stufe - real
geht das also in anderem Tempo als wenn man wirklich so früh angefangen
hätte. Werden alle diese Stufenerhöhungen da mit eingerechnet? Und auf
welcher Basis, der zum Renteneintritt gültigen oder der jeweils damals
gültigen? Was bis zum Renten-/Pensionseintritt noch alles gestrichen
wird, darüber kann man nur spekulieren.
Ehrlichgesagt habe ich das Rentensystem noch nicht wirklich kapiert.
Zahle ich z.B. auf ein 13. Jahresgehalt Rentenversicherung? Wird das als
weiterer Verdienstmonat angerechnet?
Schönen Gruß
Martin
E.-R. Bruecklmeier
Guest
Tue Jan 10, 2012 9:00 pm
Am 10.01.2012 20:33, schrieb Klaus Butzmann:
Quote:
Am 10.01.2012 19:57, schrieb Martin Τrautmann:
Wo liegt denn die Höchstgrenze? Bei ca. 2500 EUR und einer
Beitragsbemessungsgrezne von 61 500 EUR?
Bei einem Monatsgehalt > 5.600 Euro ist für den Gehaltsanteil der
diesen Betrag übersteigt keine RV mehr abzuführen.
Frage:
Gibt es viele normale Arbeitnehmer die mehr als 5600 Euro brutto haben ?
Ausreichend. Bsp: Das Durchschnitts(!)gehalt promovierter Ingenieure
liegt bei 81'.
Eric.
--
Who the hell ist general failure and why is he reading my harddisk?
MaWin
Guest
Tue Jan 10, 2012 9:46 pm
"Klaus Butzmann" <k.butzmann.deletethis.@butzo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4f0c9348$0$7623$9b4e6d93_at_newsspool1.arcor-online.net...
Quote:
Die Konstellation verheiratet, vier Kinder, Ehefrau bleibt zuhause ist für
Riester super, ob die so erreichbaren Rentenansprüche den Betrag der
Grundsicherung übersteigen ist aber vorher auszurechnen
Wer 4 Kinder hat, braucht Herrn Riester kein Geld mehr zu schenken.
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
Martin Τrautmann
Guest
Tue Jan 10, 2012 10:48 pm
On Tue, 10 Jan 2012 20:33:02 +0100, Klaus Butzmann wrote:
Quote:
Frage:
Gibt es viele normale Arbeitnehmer die mehr als 5600 Euro brutto haben ?
Allgemein oder hier in der Gruppe?
Für den IT-Inder brauchst du min. 60 000 EUR Jahresgehalt.
Schönen Gruß
Martin
MaWin
Guest
Tue Jan 10, 2012 11:20 pm
"Martin Τrautmann" <t-usenet_at_gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:slrnjgp913.d0b.t-usenet_at_ID-685.user.individual.de...
Quote:
Für den IT-Inder brauchst du min. 60 000 EUR Jahresgehalt.
Seit 1.1.2012 reichen Dank Merkel 33000
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/fachkraeftemangel-blue-card-fuer-auslaendische-arbeitnehmer-kommt_aid_691730.htmlJahresgehalt
und damit unterdurchschnittliche Bezahlung
http://www.sueddeutsche.de/karriere/gehaelter-in-deutschland-im-durchschnitt-euro-1.461930
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
homepage:
http://www.reocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ:
http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Lies 'Die hohe Schule der Elektronik' von Horowitz/Hill bevor du fragst.
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Klaus Butzmann
Guest
Tue Jan 10, 2012 11:27 pm
Am 10.01.2012 23:20, schrieb MaWin:
Quote:
"Martin Τrautmann" <t-usenet_at_gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:slrnjgp913.d0b.t-usenet_at_ID-685.user.individual.de...
Für den IT-Inder brauchst du min. 60 000 EUR Jahresgehalt.
Seit 1.1.2012 reichen Dank Merkel 33000
Aber nur für Technik-Trottel und Ärzte, BWLer und sonstige Akademiker
mindestens 44000 :-)
Quote:
und damit unterdurchschnittliche Bezahlung
Stimmt auffallend!
Butzo
Lutz Schulze
Guest
Wed Jan 11, 2012 7:13 am
Am Tue, 10 Jan 2012 18:57:03 +0000 (UTC) schrieb Martin Τrautmann:
Quote:
Ehrlichgesagt habe ich das Rentensystem noch nicht wirklich kapiert.
Zahle ich z.B. auf ein 13. Jahresgehalt Rentenversicherung? Wird das als
weiterer Verdienstmonat angerechnet?
Ja, sofern du nicht schon über der Bemessungsgrenze liegst.
Das Jahreseinkommen wird in Punkte umgerechnet, verdienst du genau den
Durchschnitt aller Erwerbstätigen ist das genau ein Punkt, verdienst du z.B.
120% davon sind es 1,2 Punkte.
Die Punkte werden am Ende deines Arbeitsebens addiert, für jeden dieser
Rentenpunkte gibt es einen Betrag von etwas unter 30 Euro im Monat als Rente
(West), im Osten etwas weniger. Der Betrag ändert sich jedes Jahr.
Der sogenannte 'Eckrentner '
http://de.wikipedia.org/wiki/Eckrentner hat
dann 45 Beitragsjahre mit je einem Punkt, individuell hat jeder etwas
anderes.
Eigentlich nicht kompliziert.
Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP:
http://www.messpc.de
Messwerte nachträgliche Wärmedämmung
http://www.messpc.de/waermedaemmung.php
Henning Paul
Guest
Wed Jan 11, 2012 8:34 am
E.-R. Bruecklmeier wrote:
Quote:
Am 10.01.2012 20:33, schrieb Klaus Butzmann:
Am 10.01.2012 19:57, schrieb Martin Τrautmann:
Wo liegt denn die Höchstgrenze? Bei ca. 2500 EUR und einer
Beitragsbemessungsgrezne von 61 500 EUR?
Bei einem Monatsgehalt > 5.600 Euro ist für den Gehaltsanteil der
diesen Betrag übersteigt keine RV mehr abzuführen.
Frage:
Gibt es viele normale Arbeitnehmer die mehr als 5600 Euro brutto
haben ?
Ausreichend. Bsp: Das Durchschnitts(!)gehalt promovierter Ingenieure
liegt bei 81'.
Da würde mich mal der Median interessieren - in Anbetracht der ganzen
TV-L E 14er.
Gruß
Henning
E.-R. Bruecklmeier
Guest
Wed Jan 11, 2012 9:19 am
Am 11.01.2012 08:34, schrieb Henning Paul:
Quote:
E.-R. Bruecklmeier wrote:
Am 10.01.2012 20:33, schrieb Klaus Butzmann:
Am 10.01.2012 19:57, schrieb Martin Τrautmann:
Wo liegt denn die Höchstgrenze? Bei ca. 2500 EUR und einer
Beitragsbemessungsgrezne von 61 500 EUR?
Bei einem Monatsgehalt> 5.600 Euro ist für den Gehaltsanteil der
diesen Betrag übersteigt keine RV mehr abzuführen.
Frage:
Gibt es viele normale Arbeitnehmer die mehr als 5600 Euro brutto
haben ?
Ausreichend. Bsp: Das Durchschnitts(!)gehalt promovierter Ingenieure
liegt bei 81'.
Da würde mich mal der Median interessieren - in Anbetracht der ganzen
TV-L E 14er.
Den kenne ich leider nicht. Aber ich glaube, daß es dabei nur um die
Industrie ging. Müsste ich nochmal nachsehen, kann aber dauern, da ich
am Umziehen bin.
Quote:
Gruß
Henning
Grüße
Eric.
--
Who the hell ist general failure and why is he reading my harddisk?
Marte Schwarz
Guest
Wed Jan 11, 2012 9:56 am
Hi Manfred,
Quote:
Seit 1.1.2012 reichen Dank Merkel 33000
Wird ja auch höchste Zeit, schlimm genug, dass das für die W2
Besoldungsdiskussion wohl zu spät kommt. Bis da aber was verändert wird,
gehen ja noch ei paar Jahre ins Land und bis dahin kann man ja schon mal
Konkurrenzdruck aufbauen...
Marte
Martin Τrautmann
Guest
Wed Jan 11, 2012 10:29 am
On Wed, 11 Jan 2012 07:13:55 +0100, Lutz Schulze wrote:
Quote:
Das Jahreseinkommen wird in Punkte umgerechnet, verdienst du genau den
Durchschnitt aller Erwerbstätigen ist das genau ein Punkt, verdienst du z.B.
120% davon sind es 1,2 Punkte.
Das heisst, 2010 betrug das Durchschnittsgehalt etwa 32 000 EUR, für
einen Punkt. Die Beitragsbemessungsgrenze betrut 2010 66 000 EUR. Man
konnte also 2010 max. 2,0625 Punkte ansammeln?
Quote:
Die Punkte werden am Ende deines Arbeitsebens addiert, für jeden dieser
Rentenpunkte gibt es einen Betrag von etwas unter 30 Euro im Monat als Rente
(West), im Osten etwas weniger. Der Betrag ändert sich jedes Jahr.
Eckrente West liegt bei 1 224 EUR, die man mit 45 Beitragsjahren
erreichen könnte. Damit wären das 27,2 EUR/Punkt.
Sonderzahlungen gehen also bis zur Beitragsbemessungsgrenze voll ein?
Welche Punkte bekommt man für Jahre ohne Einzahlung: Ausbildung,
Wehrdienst?
Schönen Gruß
Martin
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