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Gebrauchsmusterschutz - Hard & Software

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Uwe Borchert
Guest

Thu Jan 21, 2010 11:57 am   



Hallo,

Uwe Hercksen schrieb:

....[...]...

Quote:
der angeblich gute Freund soll in dem Telefongespräch soviel von der
Erfindung erfahren haben das er in der Lage war daraus in höchstens
einer Stunde einen Patentantrag zu fabrizieren, und in der zweiten
Stunde zum Patentamt zu fahren um das Patent einzureichen. Dann soll es
ein Mitarbeiter auch noch innerhalb dieser zweiten Stunde gelesen und
mit der anderen Anmeldung verglichen haben und schliesslich noch den
ersten Anmelder angerufen haben?

Das klingt so natürlich unglaubwürdig ist ist definitiv nicht
nachvollziehbar.

Quote:
Das klingt derartig unwahrscheinlich das der wahre Kern wenn es denn
überhaupt einen gibt ganz anders war, zwischen der ersten und der
zweiten Anmeldung lagen zwei Wochen, als die Geschichte weitererzählt
wurde waren es nur zwei Tage und dann schliesslich nur zwei Stunden.

Es gibt eine reale Möglichkeit. Diese habe ich erst Anfang
letzten Jahres kennen gelernt. Beide Personen haben an der
selben/gleichen Entwicklung gearbeitet und eine Lösung gehabt.
Jedoch hat die eine Person/Firma die Lösung noch zurückgehalten
um der Konkurrenz mit der eigenen Patentschrift keine unnötigen
Informationen zu geben und die Entwicklung im stillen Kämmerchen
weiter zu führen. Durch das Telefongespräch wurde diese Person
jedoch alarmiert und hat die bereits fertig in der Schublade
liegende Patentschrift eingereicht. Allerdings sind hier die
Zeiträume etwas länger und das ganze zieht sich über viele
Wochen oder Monate.


MfG


Uwe Borchert

Rafael Deliano
Guest

Thu Jan 21, 2010 12:08 pm   



Quote:
Aber meines Wissens, darf die Veröffentlichung nicht
zu Abseits sein um als Patent-schädigende Veröffentlichung zu gelten
(also nicht im Vereinsblatt des Kaninchenzüchtervereins
Klein-Kleckersdorf).

Ich kenn da eine sehr kleine Zeitschrift für Mikrocontroller
die seit 10 Jahren existiert, allgemein zugänglich ist ( nur
behindert dadurch dass das Heft ein paar EUR kostet ) und
damit ausreichend patentschädigend sein dürfte.
Wenn das Ding in FORTH programmiert ist, würde die Vereins-
zeitschrift der FORTH e.V. die online kostenlos verfügbar ist
auch schon reichen.
Es muß auch keine Zeitschrift sein, eine Firmenpublikation
a la Werbebroschüre reicht oft auch schon.

MfG JRD

Dieter Wiedmann
Guest

Thu Jan 21, 2010 12:14 pm   



Thomas Hu"bner schrieb:

Quote:
Und wie ist es, nur die Idee zu schützen?

Gibts nicht.


Quote:
Dann ist es egal, wie diese umgesetzt wird.

Die Umsetzung ist das was man schützen lassen kann.


Gruß Dieter

Edzard Egberts
Guest

Thu Jan 21, 2010 1:11 pm   



Am 20.01.2010 20:40, schrieb Andre Bryx:

Quote:
Auf der anderen Seite ist das Gerät aber nur Nutzbar unter
Einsatz einer speziell für dieses Gerät entwickelten Software
(Mikrocontroller, Anwendersoftware)

Wie ich gelesen habe ist Software auf dem Wege alleine nicht schützbar,
auf der anderen Seite kann die technische Erklärung des Gerätes - also
die Beschreibung der Schutzbereiche - nicht ausschließlich auf die
Hardware bezogen werden, da diese ohne die Software nicht nutzbar ist.

Das habe ich anders in Erinnerung, Du kannst Software nicht als Idee
schützen, sondern nur in Verbindung mit einer konkreten technischen
Anwendung. Das gesamte Gerät mit zugehöriger Software zu schützen,
müsste also nicht nur gehen, sondern im Gegenteil die Probleme reiner
Softwarepatente vermeiden.

Im Gegensatz zum Patent, bei dem Du alles offen legen musst und das
möglicherweise durch Abwandlungen umgangen werden kann, wäre aber auch
noch eine andere Art von Schutz denkbar, nämlich den Nachbau so
schwierig wie möglich zu machen. Der Mikrocontroller ist für so etwas
ideal geeignet: So viel wie möglich an Software da reinstopfen und immer
das Auslesen sperren. Es ist auch üblich, die Bezeichnungen von ICs
abzuschleifen, oder Hardware zu vergießen. Hat den gleichen Hintergrund
wie jede Diebstahlsicherung - kann einen Diebstahl nie völlig
ausschließen, aber den Aufwand so hoch treiben, dass es sich nicht
lohnt. Wenn Dein Gerät erhebliches Know-How und einige Kniffe beinhaltet
und der Aufwand des Nachbaus im Bereich einer Neuentwicklung liegt,
sollte das schon ein recht guter Schutz sein.

Gegen eine offensichtliche Kopie kann man meines Wissens übrigens auch
über das Urheberrecht vorgehen, dafür muss man gar nichts schützen.

MaWin
Guest

Thu Jan 21, 2010 1:16 pm   



"Edzard Egberts" <ed_09_at_tantec.de> schrieb im Newsbeitrag
news:hj9coa$sar$00$1_at_news.t-online.com...

Quote:
ideal geeignet: So viel wie möglich an Software da reinstopfen und immer
das Auslesen sperren. Es ist auch üblich, die Bezeichnungen von ICs
abzuschleifen, oder Hardware zu vergießen.

Ärgert genau einen: Denjenigen, der 10 Jahre nach Pleite der Firma so ein
Gerät reparieren muß.

Solche Kinderkacke kostet Replikanten hingegen ein müden Lächeln.

Quote:
Gegen eine offensichtliche Kopie kann man meines Wissens übrigens auch
über das Urheberrecht vorgehen, dafür muss man gar nichts schützen.

Nicht Urheberrecht, aber eben Wettbewerbsrecht.
--
Manfred Winterhoff

Rafael Deliano
Guest

Thu Jan 21, 2010 1:34 pm   



Quote:
Ich möchte nicht wissen, wie viele gute Ideen in Schubladen verstauben,
weil die Erfinder einfach kein Geld haben, sich ihr geistiges Eigentum
schützen zu lassen...?

Patentiererei, soweit sinnvoll, läuft parallel zur wirtschaftlichen
Umsetzung. Schon Edison hat festgestellt daß die Lizensierung ihm
kein Geld einbrachte.

Ausnahmen sind selten. Z.B. Chuck Moore:
http://en.wikipedia.org/wiki/Charles_H._Moore
Bei der Entwicklung des Sh-Boom Prozessors wurden ehedem ein Schwung
Patente angemeldet. Der RISC-Chip war zwar kurzzeitig am Markt
verfügbar, aber sicherlich kommerziell nicht erfolgreich.
Das "Moore Patent Portfolio"
http://www.alliacense.com/Licensing_Overview.aspx
http://www.alliacense.com/Licensing_Program.aspx
http://embeddedblog.blogspot.com/2006_11_12_archive.html
hat Intel $10 Mio und AMD $3 Mio gekostet. Daraus muß man
dann aber die Gerichtskosten decken um weitere Halbleiter-
hersteller wie ARM melken zu können.

Solange das Geld noch sprudelt ( Patente laufen in einigen Jahren
aus ) frönt Moore seinem Hobby weitere Mikroprozessoren zu
entwickeln:
http://www.greenarraychips.com/
http://www.greenarraychips.com/home/about/index.html
( Die bekannten FORTH-Oldtimer Fox, Bailey, Sanderson
werden auch nicht jünger ... )

MfG JRD

Edzard Egberts
Guest

Thu Jan 21, 2010 2:14 pm   



Am 21.01.2010 12:16, schrieb MaWin:
Quote:
"Edzard Egberts" <ed_09_at_tantec.de> schrieb im Newsbeitrag
news:hj9coa$sar$00$1_at_news.t-online.com...

ideal geeignet: So viel wie möglich an Software da reinstopfen und immer
das Auslesen sperren. Es ist auch üblich, die Bezeichnungen von ICs
abzuschleifen, oder Hardware zu vergießen.

Ärgert genau einen: Denjenigen, der 10 Jahre nach Pleite der Firma so ein
Gerät reparieren muß.

Solche Kinderkacke kostet Replikanten hingegen ein müden Lächeln.

Steht der Kopierschutz der Controller für Dich auf einer Ebene mit dem
ICs abschleifen und vergießen, oder liegt das nur am Zitat? Den
Kopierschutz hätte ich für ein ernsthaftes Hindernis gehalten.

Dieter Wiedmann
Guest

Thu Jan 21, 2010 2:20 pm   



Edzard Egberts schrieb:

Quote:
Steht der Kopierschutz der Controller für Dich auf einer Ebene mit dem
ICs abschleifen und vergießen, oder liegt das nur am Zitat? Den
Kopierschutz hätte ich für ein ernsthaftes Hindernis gehalten.

Bei den Kryptoprozessoren für EC-Karte und Co ist es das schon, aber
normale uCs sind kein wirkliches Problem.


Gruß Dieter

Kai Ebersbach
Guest

Thu Jan 21, 2010 6:09 pm   



Moin,

Andre Bryx schrieb:

Quote:
Ich möchte nicht wissen, wie viele gute Ideen in Schubladen verstauben,
weil die Erfinder einfach kein Geld haben, sich ihr geistiges Eigentum
schützen zu lassen...?

Ein Gebrauchsmusterschutz kostet neben der Arbeit den Antrag möglichst
"wasserdicht" zu formulieren, nur ca. 40 Euronen Gebühren ans DPMA,
daran sollte es nicht scheitern. Einen Patentanwalt benötigst Du nicht,
aber siehe oben "wasserdichte" Formulierungen...

Die Frage ist halt nur, was es Dir nützt, wenn Du, wie schon von anderen
beschrieben, Deinen Schutz nicht notfalls auch durchsetzen kannst. Bei
der Gebrauchsmusterprüfung guckt das DPMA nicht mal gross nach (keine
Recherche), ob schon jemand die gleiche Idee hatte, sondern schaut nur,
ob Du formal alles richtig gemacht hast und ob ein gewisses Mass an
"Erfindungsreichtum" und "Schutzwürdigkeit" überhaupt gegeben ist.
Nebenbei läuft der Schutz (maximal 10 Jahre) auch nach 3 Jahren erst mal
aus aus und das Verlängern kostet dann richtig teuer Geld
(Aufrechterhaltungsgebühren § 23 Abs. 2 GebrMG) im Verhältnis zur 40
Euro Erstanmeldung (mehrere Hundert Euronen).

Ich habs mal gemacht, war eher eine sportliche Übung, so etwas mal
auszuprobieren, gibt ne schöne grüne Urkunde sowie den Antrag zurück mit
gelochter Nummer drin :-)

Schau mal auf der Seite des DPMA nach, da gibts die Anträge und auch
eine Art Anleitung (die mit der Schublade *g), wie formuliert werden
sollte (Die Erfindung ... zeichnet sich dadurch aus, dass ... ist
dadurch gekennzeichnet, dass ... ), insbesondere beim Kern, nämlich den
Schutzansprüchen... wenn möglich, musste noch eine/mehrere Zeichnung/en
dazupacken usw.

Viele Grüsse

Kai

Oliver Betz
Guest

Thu Jan 21, 2010 8:49 pm   



Dschen Reinecke schrieb:

[...]

Quote:
Bereite einen Angriff auf ein mögliches Patent eines Mitbewerbers jetzt
schon vor: Sorge dafür, daß Deine Erfindung publiziert wird (eine
Veröffentlichung verhindert die gültige Patentierbarkeit). Wenn es eine
Veröffentlichung in einem von den Mitbewerbern nicht wahrgenommenen
Medium ist, bringt es denen auch noch keinen Informationsvorsprung zu
diesem Zeitpunkt. Aber meines Wissens, darf die Veröffentlichung nicht

Patentanmeldung, rechtzeitig vor Veröffentlichung zurückziehen.

Vorteil: Praktisch unsichtbar in der normalen Recherche, aber der
Prüfer findet es sofort. Naja, in Entgegenhaltungen werden evtl.
Wettbewerber darauf aufmerksam.

Servus

Oliver
--
Oliver Betz, Munich
despammed.com might be broken, use Reply-To:

Raimund Nisius
Guest

Thu Jan 21, 2010 11:12 pm   



Dschen Reinecke <usenet_at_dschen.de> wrote:

Quote:
Andre Bryx schrieb:

Mawins Argument, ob Du die Kohle hast einen Rechtsstreit mit einem
Mitbewerber zu führen, der ein Schutzrecht von Dir verletzt ist völlig
richtig. Wenn Du das Schutzrecht nicht verteidigen kannst ist es wertlos
für Dich!

Er kann, wenn das Patent Gewinn verspricht, es den großen Wettbewerbern
anbieten. Die haben ihr Budget für Rechtstreitigkeiten und bemessen den
Wert des Patents nach ihren eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten. Da
genügt es schon, daß eine Fa., die das Patent nicht wirklich nutzen
will, es der Konkurenz vorenthalten will.

Quote:
Wie erklärt man ein solches Gerät also in der Anmeldung?

Man engagiert einen Patentanwalt. Oder man zeigt dem wirtschaftlichen
Gegner die Umgehungslösungen gleich in der Patentschrift auf.


Quote:
Die Funktionen genau, die Kniffe ungenau: Wenn Zahlen darin vorkommen
(Formeln mit Konstanten, Mengenangaben etc.) würde ich die, in Absprache
mit Deinem Patentanwalt, abändern, so daß das Patent keine Bauanleitung ist.

Klasse. Der Nachbauer findet die richtigen Zahlen selbst raus und
verstößt dann nicht gegen das Patent. Eine Mehrzahl von geschickteren
Vorgehensweisen ist ratsam!

Quote:
Hier aber darauf achten, daß Du
keine Fristen versäumst, die Deinen Patentangriff stören.

Bei der Abwehr von Ansprüchen durch Beleg, daß das Patent bei der
Anmeldung schon Stand der Technik war, gibt es meines Wissens keine
Frist. Ich kann mich aber irren.


--
Gruß, Raimund
Mein Pfotoalbum <http://www.raimund.in-berlin.de>
Mail ohne Anhang an <Reply-To:> wird gelesen. Im Impressum der Homepage
findet sich immer eine länger gültige Adresse.

Dschen Reinecke
Guest

Thu Jan 21, 2010 11:33 pm   



Noch Vergessen:

<http://www.patentfuehrerschein.de/> (-> Download der PDF)

Beim letzten Mal, daß ich mich dort umgesehen habe, war es inhaltlich
interessant, aber die ganzen Kniffe und Bewertungen die hier in der
Diskussion auftauchten fehlen natürlich.

Ciao Dschen

--
Dschen Reinecke

=== der mit dem Namen aus China ===

http://WWW.DSCHEN.DE mailto:usenet_at_dschen.de

Michael Koch
Guest

Fri Jan 22, 2010 12:18 am   



Hi,

Quote:
Die Funktionen genau, die Kniffe ungenau: Wenn Zahlen darin vorkommen
(Formeln mit Konstanten, Mengenangaben etc.) würde ich die, in Absprache
mit Deinem Patentanwalt, abändern, so daß das Patent keine Bauanleitung ist.

Klasse. Der Nachbauer findet die richtigen Zahlen selbst raus und
verstößt dann nicht gegen das Patent. Eine Mehrzahl von geschickteren
Vorgehensweisen ist ratsam!

Hier muss man klar unterscheiden zwischen a) den Patentansprüchen und b)
der Beschreibung.

In den Patentansprüchen (insbesondere im Hauptanspruch) muss die
Erfindung so allgemein wie möglich dargestellt werden, damit möglichst
keine Schlupflöcher für die Umgehung bleiben. In den Ansprüchen sollten
keine abgeänderten Zahlen drinstehen. Sonst könnte ja der Wettbewerber
die richtigen Zahlen selber herausfinden und das Produkt nachbauen, ohne
gegen das Patent zu verstossen.
In der Beschreibung hingegen, da muss man es nicht so genau nehmen und
kann ruhig etwas Verwirrung stiften.

Gruss
Michael

Ralph A. Schmid, dk5ras
Guest

Fri Jan 22, 2010 1:49 pm   



Andre Bryx <bryx_at_bryx.de> wrote:

Quote:
Wie ich gelesen habe ist Software auf dem Wege alleine nicht schützbar,
auf der anderen Seite kann die technische Erklärung des Gerätes - also
die Beschreibung der Schutzbereiche - nicht ausschließlich auf die
Hardware bezogen werden, da diese ohne die Software nicht nutzbar ist.

Ich stehe auch gerade vor einem ähnlichen, und doch anderen Problem.
Ich habe eine meines Erachtens ganz gute Idee, ein bestehendes Produkt
mit einem anderen bereits bestehenden Produkt (ist beides nur billiger
Plastik/Gummi-Scheiß) zu kombinieren. Geht eigentlich mit drei Tropfen
Silikon, natürlich würde man das in der Produktion dann aus einem
Stück fertigen. Frage ich nun herum, wer Interesse hat, dann wird
jeder dankend ablehnen, und ein paar Wochen später ist rein zufällig
genau diese meine Idee als Produkt erhältlich. Selber fertigen lassen
wird nicht in Frage kommen, da zu teuer, dann muß man einen
Vertriebsweg aufbauen, undundund. Außerdem ist es so simpel, daß es
wohl weder patentwürdig ist, noch sonstwie schützenswert. In einem
Satz ist Funktion und Aufbau erklärt, und jeder könnte sofort
beginnen, das zu fertigen, ebenso könnte es jeder fertigen, der es mal
gesehen hat.

Was macht man da, will man ein wenig Geld damit machen? Vermutlich
werde ich halt genau ein Exemplar anfertigen, das mir persönlich
nutzt, und ansonsten bleibt die Idee ungenutzt, falls nicht ein
Anderer auch den Gedanken hat.

Wie mir dem Nokia-Klingelton "SMS" in Morsezeichen...in den 90ern gab
es im Nokia 9000 communicator "SOS" als Klingelton, ich habe die Idee
aufgegriffen und den Klingelton "SMS" gebastelt und auf einem
Nokia-server eingekippt, gab damals so eine community von Nokia. Heute
ist der Klingelton in jedem Nokia-Telephon *grmbl* - nur einen Cent
für jedes verkaufte Exemplar, und ich würde jetzt noch faul im Bett
liegen, anstatt zur Arbeit zu fahren.


-ras

--

Ralph A. Schmid

http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/

Frank Grob
Guest

Fri Jan 22, 2010 2:02 pm   



Ralph A. Schmid, dk5ras tastete:

Quote:
Heute ist der Klingelton in jedem Nokia-Telephon *grmbl* - nur einen
Cent für jedes verkaufte Exemplar, und ich würde jetzt noch faul im Bett
liegen, anstatt zur Arbeit zu fahren.

Hach ja. Ich habe zusammen mit einem Kollegen damals die variable
Nockensteuerung für Ottomotoren "erfunden", noch lange bevor es das in
irgendeinem Fahrzeug zu kaufen gab. Hätte ich damals nur...

Andererseits ist's heute wieder ein schöner Tag und ich bin froh nicht
drüber nachdenken zu müssen, wie ich aus "meinen" Arbeitnehmern noch einen
Cent mehr rausquetsche, damit ich noch reicher werde.

Frank

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