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Ralf . K u s m i e r z
Guest
Sun Jan 24, 2010 1:17 am
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Joerg schrieb:
Quote:
Frage: Gibt es bei Euch nicht die Einrichtung des "Vorlaeufigen Patent?"
Bei uns (USA) wird das von kleinen Erfindern gern genutzt, um sich
erstmal die Rechte zu sichern. Es ist nicht so teuer und man hat dann 12
Monate Zeit, allerdings keinen Tag mehr. Dieses eine Jahr wird dann
eifrigst genutzt, Kaeufer zu finden. D.h. man schreibt reihenweise
Proposals an Firmen die dran interessiert sein koennen, so aehnlich wie
wir Consultants das mit Ideen auch machen. Falls das ein Schlag ins
Wasser wird dann ist es u.U. eh besser den ganzen Kram verfallen zu
lassen, aber man hat dann auch nicht tausende fuer eine Vollanmeldung
mit allem PiPaPo ausgegeben.
So ähnlich: Einfach die Patentanmeldung einreichen. Dann will das
Patentamt erst einmal Geld sehen, vorher tut es keinen Schlag, aber
der Eingang ist registriert und begründet die Priorität. Ein
"richtiges" Patent wird es dann erst nach der Offenlegungsfrist und
erteiltem (zu bezahlendem) Prüfauftrag. Und mit "Patent angemeldet"
kann man auf die Tingeltour gehen, "Patent erteilt" ist dafür nicht
erforderlich.
Wird das nichts mit den Kapitalgebern: Anmeldung verfallen lassen. Ist
für Neuanmeldungen anderer dann trotzdem patentschädlich, weil, die
Neuheit fehlt, damit können sie einem auch nicht mehr ans Bein
pinkeln. Risiko: Es besteht eine ältere Voranmeldung (was wegen
fehlendem Prüfauftrag nicht geprüft wurde), dann wäre die für die
eigene Anmeldung ohnehin patentschädlich gewesen. Konsequenz:
Möglichst immer möglichst umfänglich recherchieren - nicht nur nach
Anmeldungen, auch nach Veröffentlichungen.
Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Joerg
Guest
Sun Jan 24, 2010 2:34 am
Ralf . K u s m i e r z wrote:
Quote:
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Joerg schrieb:
Frage: Gibt es bei Euch nicht die Einrichtung des "Vorlaeufigen Patent?"
Bei uns (USA) wird das von kleinen Erfindern gern genutzt, um sich
erstmal die Rechte zu sichern. Es ist nicht so teuer und man hat dann 12
Monate Zeit, allerdings keinen Tag mehr. Dieses eine Jahr wird dann
eifrigst genutzt, Kaeufer zu finden. D.h. man schreibt reihenweise
Proposals an Firmen die dran interessiert sein koennen, so aehnlich wie
wir Consultants das mit Ideen auch machen. Falls das ein Schlag ins
Wasser wird dann ist es u.U. eh besser den ganzen Kram verfallen zu
lassen, aber man hat dann auch nicht tausende fuer eine Vollanmeldung
mit allem PiPaPo ausgegeben.
So ähnlich: Einfach die Patentanmeldung einreichen. Dann will das
Patentamt erst einmal Geld sehen, vorher tut es keinen Schlag, aber
der Eingang ist registriert und begründet die Priorität. Ein
"richtiges" Patent wird es dann erst nach der Offenlegungsfrist und
erteiltem (zu bezahlendem) Prüfauftrag. Und mit "Patent angemeldet"
kann man auf die Tingeltour gehen, "Patent erteilt" ist dafür nicht
erforderlich.
Wenn man spaeter noch die richtig geschriebene fein polierte Version
nachreichen kann koennte das auch so gehen.
Quote:
Wird das nichts mit den Kapitalgebern: Anmeldung verfallen lassen. Ist
für Neuanmeldungen anderer dann trotzdem patentschädlich, weil, die
Neuheit fehlt, damit können sie einem auch nicht mehr ans Bein
pinkeln. Risiko: Es besteht eine ältere Voranmeldung (was wegen
fehlendem Prüfauftrag nicht geprüft wurde), dann wäre die für die
eigene Anmeldung ohnehin patentschädlich gewesen. Konsequenz:
Möglichst immer möglichst umfänglich recherchieren - nicht nur nach
Anmeldungen, auch nach Veröffentlichungen.
Das sollte man immer. In vielen Faellen kommen dabei lange Gesichter
raus ;-)
--
Gruesse, Joerg
http://www.analogconsultants.com/
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Oliver Bartels
Guest
Sun Jan 24, 2010 8:19 pm
On Wed, 20 Jan 2010 20:40:40 +0100, Andre Bryx <bryx_at_bryx.de> wrote:
Quote:
Wie ich gelesen habe ist Software auf dem Wege alleine nicht schützbar,
auf der anderen Seite kann die technische Erklärung des Gerätes - also
die Beschreibung der Schutzbereiche - nicht ausschließlich auf die
Hardware bezogen werden, da diese ohne die Software nicht nutzbar ist.
Kombinationen aus Hard- und Software sind schützbar,
insbesondere wenn die Software "nur" einen technischen
Prozess steuern soll, beispielsweise in Form eines Reglers.
Das ist definitiv kein Problem, siehe das ABS Urteil des BGH.
Aber: Einen Gebrauchsmusterschutz kannst Du in den
meisten Fällen vergessen, er ist bestenfalls eine Einladung
zum Nachbau ;-)
Warum: Die Prüfung, ob das Gebrauchsmuster wirklich
eine technische Neuheit ist, findet erst im Streitfall statt.
Sprich: Man tut sich z.B. mit einer einstweiligen Verfügung
extrem schwer.
Anders sieht das beim echten Patent aus, wenn da die
Gegenseite "nicht neu" behauptet, interessiert das erst mal
wenig, wenn das "nicht neu" nicht extrem offensichtlich ist.
Auf den Einsatz eines Anwaltsheers reagieren die Richter
eher allergisch, vor allem, wenn die Verletzung offensichtlich
ist.
Die schärfste Waffe ist da die einstweilige Verfügung, weil
dann der Nachbauer erstmal nix mehr verkaufen darf, das
tut viel mehr weh als irgendwelche späteren Ersatzzahlungen.
Nur: Dafür muss Deine Erfindung so gut sein, dass sie für
ein echtes Patent gut ist, und die Ansprüche wollen sehr
wohl überlegt sein.
Dann allerdings schreckt ein echtes Patent schon den
Nachbauer ab.
Quote:
Wie erklärt man ein solches Gerät also in der Anmeldung?
.... dadurch gekennzeichnet, dass
(1) Palmblumenbesen (tm

mittels eines elektrischen
Antriebs versorgt wird,
(2) der elektrische Antrieb über einen Steuerungsrechner,
welcher aus einem Ützligrützli-Sensorsignal das
Wedelsignal errechnet, angesteuert wird, wobei der
Blafasel-Algorithmus zur Umrechnung verwendet wird.
Formulierungen aus Patentanmeldungen gerade zum
Thema elektronisches Fahrwerk/ABS können als Beispiel
dienen.
Gruß Oliver
--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels_at_bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
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