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Andre Bryx
Guest
Wed Jan 20, 2010 8:40 pm
Hallo!
Ich habe mich gerade etwas in Gebrauchsmusterschutz eingelesen und
habe da momentan eine Grundsatzfrage - der eine oder andere wird
sich damit wohl etwas auskennen?
Angenommen ich hätte ein Gerät erfunden, das auf der einen Seite die
Anforderungen des Gebrauchsmusterschutz erfüllt > neue technische
Innovation mit gewerblicher Nutzfunktion im Industriebereich.
Auf der anderen Seite ist das Gerät aber nur Nutzbar unter
Einsatz einer speziell für dieses Gerät entwickelten Software
(Mikrocontroller, Anwendersoftware)
Wie ich gelesen habe ist Software auf dem Wege alleine nicht schützbar,
auf der anderen Seite kann die technische Erklärung des Gerätes - also
die Beschreibung der Schutzbereiche - nicht ausschließlich auf die
Hardware bezogen werden, da diese ohne die Software nicht nutzbar ist.
Wie erklärt man ein solches Gerät also in der Anmeldung?
Gruß! Andre
MaWin
Guest
Wed Jan 20, 2010 8:54 pm
"Andre Bryx" <bryx_at_bryx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:hj7m7o$flg$1_at_newsreader3.netcologne.de...
Quote:
Wie erklärt man ein solches Gerät also in der Anmeldung?
Gar nicht.
Wie hoch wäre dein Schaden wenn jemand das nachmacht ? 10 Mio Euro ?
Macht 1 Mio EUR vorzuschiessende Gerichts- und Anwaltskosten.
Hast du die 1 Mio ? Auch auf das Risiko hin, das Gerichtsverfahren
zu verlieren, auch auf das Risiko hin, wenn du in Deutschland
gewinnen solltest, dasselbe Verfahren noch mal in den USA durchziehen
zu müssen ?
Du hast als kleine Firma keine Chance, deine Rechte durchzusetzen,
insbesondere wenn der Steitwert von einer finanzstarken Gegenseite
mit eigenen Anwälten festgesetzt wird.
Daher ist die Anmeldung von Rechten rausgeworfenes Geld, sie gibt
nur der Konkurrenz (die sich eigene Mitarbeiter leistet deren
einzige Aufgabe es ist neu angemeldete Patente zu lesen) den Hinweis,
daß du was für 'kriegsentscheidend' hältst.
Mach es einfach, und sorge damit dafür, daß dir niemand das Recht
streitig machen kann, weil du Erster warst. Nervt dich der Konkurrent
weil er es nachmacht, verklage ihn nach Wettbewerbsrecht.
--
Manfred Winterhoff
Dieter Wiedmann
Guest
Wed Jan 20, 2010 9:02 pm
Andre Bryx schrieb:
Quote:
Wie erklärt man ein solches Gerät also in der Anmeldung?
Gar nicht, es sei denn du willst ein hübsches Stück Papier als
Wanddekoration deines Verkaufsbüros. Ohne ordentliche Recherche weißt du
nichtmal ob du ältere Rechte verletzt, und wenn man ordentlich
recherchiert, dann kann man auch gleich ein richtiges Patent anmelden.
Und wenn dann doch Herr Kupferab zuschlägt, dann brauchst du erstmal
ausreichend Geld um den Rechtsstreit gegen ihn führen zu können.
Gruß Dieter
Michael Koch
Guest
Wed Jan 20, 2010 9:31 pm
Hi,
Quote:
Nervt dich der Konkurrent
weil er es nachmacht, verklage ihn nach Wettbewerbsrecht.
Inwiefern sollte das Wettbewerbsrecht das Nachbauen von Geräten
verhindern, wenn kein Schutzrecht verletzt wird?
Gruss
Michael
Dieter Wiedmann
Guest
Wed Jan 20, 2010 9:38 pm
Michael Koch schrieb:
Quote:
Hi,
Nervt dich der Konkurrent
weil er es nachmacht, verklage ihn nach Wettbewerbsrecht.
Inwiefern sollte das Wettbewerbsrecht das Nachbauen von Geräten
verhindern, wenn kein Schutzrecht verletzt wird?
Prägnanten Namen als Marke schützen lassen, das funktioniert, im
Gegensatz zu Gebrauchsmuster/Patent.
Gruß Dieter
Michael Koch
Guest
Wed Jan 20, 2010 9:53 pm
Hi,
Quote:
Prägnanten Namen als Marke schützen lassen, das funktioniert, im
Gegensatz zu Gebrauchsmuster/Patent.
Klar, die Marke ist geschützt. Aber dadurch wird doch nicht verhindert
dass der Wettbewerber das Produkt nachbaut und ihm einen neuen Namen gibt.
Gruss
Michael
Dieter Wiedmann
Guest
Wed Jan 20, 2010 9:59 pm
Michael Koch schrieb:
Quote:
Prägnanten Namen als Marke schützen lassen, das funktioniert, im
Gegensatz zu Gebrauchsmuster/Patent.
Klar, die Marke ist geschützt. Aber dadurch wird doch nicht verhindert
dass der Wettbewerber das Produkt nachbaut und ihm einen neuen Namen gibt.
Es gibt bergeweise Colas, aber den Reibach mach die Firma Coca Cola.
Gruß Dieter
Andre Bryx
Guest
Wed Jan 20, 2010 10:41 pm
Am 20.01.2010 21:02, schrieb Dieter Wiedmann:
Quote:
Und wenn dann doch Herr Kupferab zuschlägt, dann brauchst du erstmal
ausreichend Geld um den Rechtsstreit gegen ihn führen zu können.
Ein Bekannter hatte mal eine Sicherheitsvorrichtung erfunden, der ein
Geldgeber zum Glück dazu verholfen hat ordentlich patentiert zu werden.
Jener Bekannter hat am Tag der erfolgen Anmeldung in einem Telefongespräch
einen guten Freund ganz nebenbei von der Erfindung berichtet und dann
zwei Stunden später einen Anruf vom Patentamt bekommen, das der Arbeitgeber
des angeblich guten Freundes gerade seltsamerweise die selbe Erfindung
eingereicht hat wie er am Morgen .... :-(
Ich möchte nicht wissen, wie viele gute Ideen in Schubladen verstauben,
weil die Erfinder einfach kein Geld haben, sich ihr geistiges Eigentum
schützen zu lassen...?
Warum gibt es dann einen Gebrauchsmusterschutz, wenn ihn dann angeblich
doch jeder ignoriert.
Nur weil es bergeweise Patente und Gebrauchsmuster gibt heist es noch
nicht, das nichts Neues mehr kommen kann.
Mein Gerät gibt es nocht nicht. Definitiv. Und daran ist nichts zu
rütteln - sonst würde es ein spezieller Industriezweig schon lange
einsetzen anstatt sich mit ungenauen, teuren, zeitintensiven und unflexiblen
Lösungen rumzuschlagen.
Soll ich mich überraschem lassen, wie lange es von der Messepräsentation
bis zum ersten Klon braucht? 12 Stunden, 24, 48?
Klinken putzen und dann mit Fremdanmeldung überrascht werden?
Also auch besser verstauben lassen.
Na dann - gute Nacht!
MaWin
Guest
Wed Jan 20, 2010 10:42 pm
"Michael Koch" <astroelectronic_at_t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:hj7p7u$8aa$03$1_at_news.t-online.com...
Quote:
Inwiefern sollte das Wettbewerbsrecht das Nachbauen von Geräten verhindern,
wenn kein Schutzrecht verletzt wird?
Wenn der Wettbewerber einen unlauteren Vorteil daras zieht,
weil er etwas nachmacht statt selbst etwas zu entwerfen,
hat man vor Gericht dieselben Chancen wie bei Schutzrechten,
denk an das API von Programmen, oder eben look & feel.
Und hat er's nicht unlauter gemacht hat, ist es ja korrekt,
dass es nicht durch abstruse Schutzrechte behindert wird.
--
Manfred Winterhoff
MaWin
Guest
Wed Jan 20, 2010 10:58 pm
"Andre Bryx" <bryx_at_bryx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:hj7t9q$klp$1_at_newsreader3.netcologne.de...
Quote:
Ich möchte nicht wissen, wie viele gute Ideen in Schubladen verstauben,
weil die Erfinder einfach kein Geld haben, sich ihr geistiges Eigentum
schützen zu lassen...?
Da sich der Erfinder ja offenbar von ihnen nicht trennen will, verstauben
die dort auch, weil er sie nicht zu einem Produkt umsetzt.
Quote:
Warum gibt es dann einen Gebrauchsmusterschutz, wenn ihn dann angeblich
doch jeder ignoriert.
Nur weil es bergeweise Patente und Gebrauchsmuster gibt heist es noch
nicht, das nichts Neues mehr kommen kann.
Patente sind für die Grossen, um die Kleinen aus dem Markt zu halten.
Die Grosse untereinander behindern Patente nict, denn im Falle einer
Patentverletzung tauschen die einfach welche. Das kostet nichts.
Quote:
Mein Gerät gibt es nocht nicht. Definitiv.
Es gibt eine Menge Geräte noch nicht. Es gibt Abermillionen von studierten
Ingenieuren auf der Welt, deren Job es ist, solche neuen Geräte zu schaffen.
Jeder Ing sollte ein ganzes Portfolio vermutlich marktfähiger Produktideen
haben, so phansasielos kann ein einzelner Mensch doch gar nicht sein daß ihm
nicht an jeder Ecke des Lebens die Lücken auffallen, die zu stopfen wären,
nur ist es von der Idee zur Umsetzung meist ein weiter Weg und den zu gehen
lohnt für die meisten Ideen nicht, man hat ja auch noch anderes zu tun.
Quote:
Soll ich mich überraschem lassen, wie lange es von der Messepräsentation
bis zum ersten Klon braucht? 12 Stunden, 24, 48?
Bau es, und wenn es gut und sein Geld wert ist, kaufen es die Kunden von dir.
Ist es so einfach, daß es in 12 Stunden viel billiger nachgebaut werden kann,
UND derjenige noch satten Reibach damit machen kann obwohl schon ein Konkurrent
damit auf dem Markt ist, hast du offenbar eh nicht die benötigte Produktions-
kapazität um den Markt bedienen zu können, es entsteht dir also kein Schaden.
Quote:
Also auch besser verstauben lassen.
So lange du es zuerst öffentlich bekannt machst, kann dir niemand das Recht
nehmen, es herzustellen und zu vertreiben, auch wenn derjenige ein Patent
oder Gebrauchsmuster anmelden sollte. Und du sparst dir die sicher 5000 EUR
die die Anmeldung dich kostet (denn ohne Anwalt wird das nichts).
--
Manfred Winterhoff
Joerg
Guest
Wed Jan 20, 2010 11:19 pm
Andre Bryx wrote:
Quote:
Hallo!
Ich habe mich gerade etwas in Gebrauchsmusterschutz eingelesen und
habe da momentan eine Grundsatzfrage - der eine oder andere wird
sich damit wohl etwas auskennen?
Angenommen ich hätte ein Gerät erfunden, das auf der einen Seite die
Anforderungen des Gebrauchsmusterschutz erfüllt > neue technische
Innovation mit gewerblicher Nutzfunktion im Industriebereich.
Auf der anderen Seite ist das Gerät aber nur Nutzbar unter
Einsatz einer speziell für dieses Gerät entwickelten Software
(Mikrocontroller, Anwendersoftware)
Wie ich gelesen habe ist Software auf dem Wege alleine nicht schützbar,
auf der anderen Seite kann die technische Erklärung des Gerätes - also
die Beschreibung der Schutzbereiche - nicht ausschließlich auf die
Hardware bezogen werden, da diese ohne die Software nicht nutzbar ist.
Wie erklärt man ein solches Gerät also in der Anmeldung?
Offen und ehrlich so wie es funktioniert. Alles andere wuerde in
potenziellen Gerichtsverfahren eh abgeschossen. Doch wie andere schon
schrieben, der Patentweg ist ein dorniger (und Dein Fall hoert sich
irgendwie mehr nach Patent an).
Frage: Gibt es bei Euch nicht die Einrichtung des "Vorlaeufigen Patent?"
Bei uns (USA) wird das von kleinen Erfindern gern genutzt, um sich
erstmal die Rechte zu sichern. Es ist nicht so teuer und man hat dann 12
Monate Zeit, allerdings keinen Tag mehr. Dieses eine Jahr wird dann
eifrigst genutzt, Kaeufer zu finden. D.h. man schreibt reihenweise
Proposals an Firmen die dran interessiert sein koennen, so aehnlich wie
wir Consultants das mit Ideen auch machen. Falls das ein Schlag ins
Wasser wird dann ist es u.U. eh besser den ganzen Kram verfallen zu
lassen, aber man hat dann auch nicht tausende fuer eine Vollanmeldung
mit allem PiPaPo ausgegeben.
http://www.legalzoom.com/provisional-patents-guide/patent-priority.html
Nach Einreichung des vorlaeufigen Patents darf man aber nicht erstmal
einen langen Urlaub auf Teneriffa einlegen, denn auch einem Kaeufer muss
ja noch genuegend Zeit verbleiben innerhalb der 12 Monate den vollen
normalen Patentantrag einzureichen. Das heisst im letzten Monat vor
Ablauf ist der Zug vermutlich abgefahren.
Falls Ihr sowas nicht habt koennte Trick 17 funktionieren. In USA ein
Provisional Patent anmelden. M.W. gibt Dir das auch internationale
Prioritaet, sollte also auch fuer Europa gelten. Nun auf Teufel komm
raus Kaeufer suchen. Die koennen danach international weiter anmelden.
Falls Du es selbst machen moechtest, dann sag schonmal alle Urlaube,
Geburtstagsfeten, den Nachtschlaf und sonstwelchen Luxus ab :-)
Das war jetzt einfach so "aus der Lameng", die genaue Gesetzeslage
muesstest Du mit einem Patentanwalt besprechen. Der VDE (und m.W.
manchmal Unis) veranstalten schonmal gebuehrenfreie Patentberatung als
eine Art Mini-Seminar. Bei uns auch die High-Tech Kammern und
Organisationen.
--
Gruesse, Joerg
http://www.analogconsultants.com/
"gmail" domain blocked because of excessive spam.
Use another domain or send PM.
Lutz Schulze
Guest
Thu Jan 21, 2010 6:31 am
Am Wed, 20 Jan 2010 22:41:13 +0100 schrieb Andre Bryx:
Quote:
Ein Bekannter hatte mal eine Sicherheitsvorrichtung erfunden, der ein
Geldgeber zum Glück dazu verholfen hat ordentlich patentiert zu werden.
Jener Bekannter hat am Tag der erfolgen Anmeldung in einem Telefongespräch
einen guten Freund ganz nebenbei von der Erfindung berichtet und dann
zwei Stunden später einen Anruf vom Patentamt bekommen, das der Arbeitgeber
des angeblich guten Freundes gerade seltsamerweise die selbe Erfindung
eingereicht hat wie er am Morgen ....
UL?
Seit wann ruft 'das Patentamt' am Tag der Anmeldung jemanden an?
Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP:
http://www.messpc.de
Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für Sensoren
Dschen Reinecke
Guest
Thu Jan 21, 2010 8:58 am
Andre Bryx schrieb:
Moin!
Quote:
Ich habe mich gerade etwas in Gebrauchsmusterschutz eingelesen und
habe da momentan eine Grundsatzfrage - der eine oder andere wird
sich damit wohl etwas auskennen?
Ich habe mich mit Patentanmeldung auch schon beschäftigt. Fazit:
Gebrauchsmuster ist nur ein Werbeargument: Du kannst es als
'patentrechtlich geschützt' vermarkten. Deiner Zielgruppe in der
Industrie wird es vermutlich aber völlig egal sein, ob Du damit wirbst.
Mawins Argument, ob Du die Kohle hast einen Rechtsstreit mit einem
Mitbewerber zu führen, der ein Schutzrecht von Dir verletzt ist völlig
richtig. Wenn Du das Schutzrecht nicht verteidigen kannst ist es wertlos
für Dich! Es verteidigt keiner kostenlos oder automatisch für Dich und
bewusste oder unbewusste Verletzungen des Schutzrechts schließt es im
Normalfall auch nicht aus: Entweder niemand recherchiert vor der
Markteinführung eines vergleichbaren Geräts ob ein Schutzrecht existiert
(hast Du schon recherchiert, ob es nicht ein entsprechendes Patent
gibt?) oder versucht es soweit wie möglich abzuwandeln um ungefährdet
auf den Markt zu kommen.
Quote:
Wie erklärt man ein solches Gerät also in der Anmeldung?
Die Funktionen genau, die Kniffe ungenau: Wenn Zahlen darin vorkommen
(Formeln mit Konstanten, Mengenangaben etc.) würde ich die, in Absprache
mit Deinem Patentanwalt, abändern, so daß das Patent keine Bauanleitung ist.
Wenn Du Angst hast, daß jemand anders ein vergleichbares Gerät auf den
Markt bringt und damit den Kuchen aufteilt: Sei besser (Service,
Kundenwünsche, Flexibilität) und sei schneller am Markt. Lass Dir
solange Du alleine auf dem Markt bist Deine Erfindung gut bezahlen, gehe
davon aus, daß Du den Preis nicht ewig halten kannst. Dafür hast Du mit
der Zeit Erfahrung wo Einsparpotential in Produktion, Aufbau und
Funktionsumfang ist. Hiermit hast Du einen Wissensvorsprung vor einen
später startenden Mitbewerber.
Wenn Du Angst hast, daß jemand anders Deine Erfindung klaut und
patentiert und Dir dann die Vermarktung verbieten will, dann mach Dich
jetzt schon schlau, wie ein Einspruch gegen ein Patent funktioniert und
wie Du ein solches Patent angreifen kannst. Lass den Konkurrenten doch
nutzlos Geld für ein Patent ausgeben, greife es erst an, wenn es nötigt
ist, wenn es Dich nicht tangiert lasse es bestehen, im Zweifel hindert
es weitere Mitbewerber am Markteintritt. Hier aber darauf achten, daß Du
keine Fristen versäumst, die Deinen Patentangriff stören.
Bereite einen Angriff auf ein mögliches Patent eines Mitbewerbers jetzt
schon vor: Sorge dafür, daß Deine Erfindung publiziert wird (eine
Veröffentlichung verhindert die gültige Patentierbarkeit). Wenn es eine
Veröffentlichung in einem von den Mitbewerbern nicht wahrgenommenen
Medium ist, bringt es denen auch noch keinen Informationsvorsprung zu
diesem Zeitpunkt. Aber meines Wissens, darf die Veröffentlichung nicht
zu Abseits sein um als Patent-schädigende Veröffentlichung zu gelten
(also nicht im Vereinsblatt des Kaninchenzüchtervereins Klein-Kleckersdorf).
Ciao Dschen
--
Dschen Reinecke
=== der mit dem Namen aus China ===
http://WWW.DSCHEN.DE mailto:usenet_at_dschen.de
Uwe Hercksen
Guest
Thu Jan 21, 2010 9:32 am
Andre Bryx schrieb:
Quote:
Ein Bekannter hatte mal eine Sicherheitsvorrichtung erfunden, der ein
Geldgeber zum Glück dazu verholfen hat ordentlich patentiert zu werden.
Jener Bekannter hat am Tag der erfolgen Anmeldung in einem Telefongespräch
einen guten Freund ganz nebenbei von der Erfindung berichtet und dann
zwei Stunden später einen Anruf vom Patentamt bekommen, das der Arbeitgeber
des angeblich guten Freundes gerade seltsamerweise die selbe Erfindung
eingereicht hat wie er am Morgen ....
Hallo,
der angeblich gute Freund soll in dem Telefongespräch soviel von der
Erfindung erfahren haben das er in der Lage war daraus in höchstens
einer Stunde einen Patentantrag zu fabrizieren, und in der zweiten
Stunde zum Patentamt zu fahren um das Patent einzureichen. Dann soll es
ein Mitarbeiter auch noch innerhalb dieser zweiten Stunde gelesen und
mit der anderen Anmeldung verglichen haben und schliesslich noch den
ersten Anmelder angerufen haben?
Das klingt derartig unwahrscheinlich das der wahre Kern wenn es denn
überhaupt einen gibt ganz anders war, zwischen der ersten und der
zweiten Anmeldung lagen zwei Wochen, als die Geschichte weitererzählt
wurde waren es nur zwei Tage und dann schliesslich nur zwei Stunden.
Bye
Thomas Hu\"bner
Guest
Thu Jan 21, 2010 9:50 am
Andre Bryx <bryx_at_bryx.de> tipperte in
news:hj7t9q$klp$1_at_newsreader3.netcologne.de
Quote:
Mein Gerät gibt es nocht nicht. Definitiv. Und daran ist nichts zu
rütteln - sonst würde es ein spezieller Industriezweig schon lange
einsetzen anstatt sich mit ungenauen, teuren, zeitintensiven und
unflexiblen Lösungen rumzuschlagen.
Was macht dich so sicher?
Da braucht bloß jemand ähnliches länger in der Schublade haben.
Weshalb aufgezeichnete Ideen immer ein Datum und Signatur haben sollten.
Quote:
Soll ich mich überraschem lassen, wie lange es von der
Messepräsentation bis zum ersten Klon braucht? 12 Stunden, 24, 48?
So gesehen: gar nicht.
Quote:
Klinken putzen und dann mit Fremdanmeldung überrascht werden?
Also auch besser verstauben lassen.
So lange Datum und Signatur mit 'drauf ist, warum nicht?
Und wie ist es, nur die Idee zu schützen? Dann ist es egal, wie diese
umgesetzt wird.
Allerdings sind Recht haben und Recht bekommen in diesem unseren Lande [TM]
zwei paar Schuhe.
--
Thomas
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