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Albrecht Mehl
Guest
Wed Nov 30, 2011 9:50 am
In unserem neuen Reihenhaus bekommen wir durch Baumängel ziemlich viel
Geräusche aus dem Nachbarhaus mit. Ich habe mir sagen lassen, dass bis
zu einem Pegel von 25 dB man das hinzunehmen hat. Um einen Ausgangspunkt
für Verhandlungen zu haben, möchten wir den Schallpegel messen und
suchen dazu ein geeignetes Gerät, das also eine untere Schwelle von gut
unter 25 dB haben sollte, aber auch noch gut nach oben
reicht. Für eine Empfehlung wären wir dankbar.
A. Mehl
--
Albrecht Mehl |eBriefe an:mehlBEIfreundePUNKTtu-darmstadtPUNKTde
Veilchenweg 7 |Tel. (06151) 37 39 92
D-64291 Darmstadt, Germany|sehenswert - ungefähr 'Wir einsam im All'
http://www.phrenopolis.com/perspective/solarsystem/index.html
Roland Ertelt
Guest
Wed Nov 30, 2011 10:42 am
Und so sprach Albrecht Mehl:
Quote:
In unserem neuen Reihenhaus bekommen wir durch Baumängel ziemlich viel
Geräusche aus dem Nachbarhaus mit. Ich habe mir sagen lassen, dass bis
zu einem Pegel von 25 dB man das hinzunehmen hat. Um einen Ausgangspunkt
für Verhandlungen zu haben, möchten wir den Schallpegel messen und
suchen dazu ein geeignetes Gerät, das also eine untere Schwelle von gut
unter 25 dB haben sollte, aber auch noch gut nach oben
reicht. Für eine Empfehlung wären wir dankbar.
A. Mehl
Da das auf einen Rechtsstreit hinauslaufen wird, kannst du dein Geld
auch gleich in einen Gutachter investieren. Der weiss auch gleich, wie
man richtig misst. *Das* Geld bekommst du im Fall, dass deine Behauptung
richtig ist, von der Gegenseite wieder.
Roland
Helmut Wabnig
Guest
Wed Nov 30, 2011 10:58 am
On Wed, 30 Nov 2011 09:50:33 +0100, Albrecht Mehl
<invalid_at_invalid.invalid> wrote:
Quote:
In unserem neuen Reihenhaus bekommen wir durch Baumängel ziemlich viel
Geräusche aus dem Nachbarhaus mit. Ich habe mir sagen lassen, dass bis
zu einem Pegel von 25 dB man das hinzunehmen hat. Um einen Ausgangspunkt
für Verhandlungen zu haben, möchten wir den Schallpegel messen und
suchen dazu ein geeignetes Gerät, das also eine untere Schwelle von gut
unter 25 dB haben sollte, aber auch noch gut nach oben
reicht. Für eine Empfehlung wären wir dankbar.
A. Mehl
Dein Nachbar auch?
Mach mal ordentlich Krach.
Auch läßt sich nicht alles messen.
Ich war mal in München in einer Parterrewohnung. Sehr schön alles.
Im 5 Stock oben wohnt eine Tussi die trug Holzpantoffel.
Jeder Schritt von der war zu hören, besonders um 5 in der Früh wenn
sie die Treppen runterholperte.
War nicht laut aber irrsinnig nervend.
w.
Dieter Wiedmann
Guest
Wed Nov 30, 2011 10:58 am
Am 30.11.2011 09:50, schrieb Albrecht Mehl:
Quote:
In unserem neuen Reihenhaus bekommen wir durch Baumängel ziemlich viel
Geräusche aus dem Nachbarhaus mit. Ich habe mir sagen lassen, dass bis
zu einem Pegel von 25 dB man das hinzunehmen hat.
Siehe TA Lärm 6.2.
Quote:
Um einen Ausgangspunkt
für Verhandlungen zu haben, möchten wir den Schallpegel messen und
suchen dazu ein geeignetes Gerät, das also eine untere Schwelle von gut
unter 25 dB haben sollte, aber auch noch gut nach oben
reicht. Für eine Empfehlung wären wir dankbar.
Geräte die dB(A) in diesem Bereich vernünftig messen können sind nicht
für Appel&Ei zu haben, und man muss auch damit umgehen können (WMMM).
Gruß Dieter
Gerd Kluger
Guest
Wed Nov 30, 2011 10:59 am
Roland Ertelt schrieb:
Quote:
Und so sprach Albrecht Mehl:
In unserem neuen Reihenhaus bekommen wir durch Baumängel ziemlich viel
Geräusche aus dem Nachbarhaus mit. Ich habe mir sagen lassen, dass bis
zu einem Pegel von 25 dB man das hinzunehmen hat. Um einen Ausgangspunkt
für Verhandlungen zu haben, möchten wir den Schallpegel messen und
suchen dazu ein geeignetes Gerät, das also eine untere Schwelle von gut
unter 25 dB haben sollte, aber auch noch gut nach oben
reicht. Für eine Empfehlung wären wir dankbar.
A. Mehl
Da das auf einen Rechtsstreit hinauslaufen wird, kannst du dein Geld
auch gleich in einen Gutachter investieren. Der weiss auch gleich, wie
man richtig misst. *Das* Geld bekommst du im Fall, dass deine Behauptung
richtig ist, von der Gegenseite wieder.
Schon daneben. Ein Gutachter ist absolut nichts wert, so lange es kein
*gerichtlich bestellter Gutachter* ist. Ein normaler Gutachter ist
absolut rausgeschmissenes Geld, das kann er genausogut einfach verbrennen.
Von einem Schallpegelmeßgerät hat er jedenfalls länger was davon.
Gruß
Gerd
Christoph Müller
Guest
Wed Nov 30, 2011 11:25 am
Am 30.11.2011 10:58, schrieb Dieter Wiedmann:
Quote:
Am 30.11.2011 09:50, schrieb Albrecht Mehl:
Um einen Ausgangspunkt
für Verhandlungen zu haben, möchten wir den Schallpegel messen und
suchen dazu ein geeignetes Gerät, das also eine untere Schwelle von gut
unter 25 dB haben sollte, aber auch noch gut nach oben
reicht. Für eine Empfehlung wären wir dankbar.
Geräte die dB(A) in diesem Bereich vernünftig messen können sind nicht
für Appel&Ei zu haben, und man muss auch damit umgehen können (WMMM).
Allerdings. Üblicherweise fangen selbst die besseren Geräte erst bei 30
dB(A) an.
--
Servus
Christoph Müller
http://www.astrail.de
Horst-D.Winzler
Guest
Wed Nov 30, 2011 12:54 pm
Am 30.11.2011 11:25, schrieb Christoph Müller:
Quote:
Am 30.11.2011 10:58, schrieb Dieter Wiedmann:
Am 30.11.2011 09:50, schrieb Albrecht Mehl:
Um einen Ausgangspunkt
für Verhandlungen zu haben, möchten wir den Schallpegel messen und
suchen dazu ein geeignetes Gerät, das also eine untere Schwelle von gut
unter 25 dB haben sollte, aber auch noch gut nach oben
reicht. Für eine Empfehlung wären wir dankbar.
Geräte die dB(A) in diesem Bereich vernünftig messen können sind nicht
für Appel&Ei zu haben, und man muss auch damit umgehen können (WMMM).
Allerdings. Üblicherweise fangen selbst die besseren Geräte erst bei 30
dB(A) an.
Das alte ELT2 von R&S fängt bei 55dB an.
Hier eine Tabelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sone
--
mfg hdw
Jens Fittig
Guest
Wed Nov 30, 2011 12:56 pm
Gerd Kluger schrieb:
Quote:
Schon daneben. Ein Gutachter ist absolut nichts wert, so lange es kein
*gerichtlich bestellter Gutachter* ist.
Und wo steht das?
Quote:
Ein normaler Gutachter ist
absolut rausgeschmissenes Geld, das kann er genausogut einfach verbrennen.
Warum? Konkrete Begründung bitte!
Quote:
Von einem Schallpegelmeßgerät hat er jedenfalls länger was davon.
So ein Unsinn!
Es macht sicher Spaß so ein Gerätchen zu besitzen. Aber es ist sinnlos
für gerichtliche Zwecke.
Weil man sich wohl privat ersten den Luxus eines geeichten Gerätes
nicht leisten möchte und zweitens damit noch wertloser wäre als ein
amtlich anerkannter Gutachter.
--
Wegen Mailbombing Emailadresse ab sofort ungültig!
Ralph A. Schmid, dk5ras
Guest
Wed Nov 30, 2011 5:22 pm
Dieter Wiedmann <dieter.wiedmann_at_t-online.de> wrote:
Quote:
Geräte die dB(A) in diesem Bereich vernünftig messen können sind nicht
für Appel&Ei zu haben, und man muss auch damit umgehen können (WMMM).
Ich würde versuchen, mir sowas einfach für ein paar Tage auszuleihen.
-ras
--
Ralph A. Schmid
http://www.dk5ras.de/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Roland Ertelt
Guest
Wed Nov 30, 2011 6:23 pm
Und so sprach Gerd Kluger:
Quote:
...
Schon daneben. Ein Gutachter ist absolut nichts wert, so lange es kein
*gerichtlich bestellter Gutachter* ist. Ein normaler Gutachter ist
absolut rausgeschmissenes Geld, das kann er genausogut einfach verbrennen.
Von einem Schallpegelmeßgerät hat er jedenfalls länger was davon.
Stimmt nicht. Es muss ein *gerichtlich anerkannter* Gutachter sein. Ob
der Fall bis vor Gericht geht, steht ja am Anfang nicht fest.
Roland
Gerd Kluger
Guest
Wed Nov 30, 2011 6:28 pm
Jens Fittig schrieb:
Quote:
Gerd Kluger schrieb:
Schon daneben. Ein Gutachter ist absolut nichts wert, so lange es kein
*gerichtlich bestellter Gutachter* ist.
Und wo steht das?
Ein normaler Gutachter ist
absolut rausgeschmissenes Geld, das kann er genausogut einfach verbrennen.
Warum? Konkrete Begründung bitte!
man Parteigutachten
Quote:
Von einem Schallpegelmeßgerät hat er jedenfalls länger was davon.
So ein Unsinn!
Es macht sicher Spaß so ein Gerätchen zu besitzen. Aber es ist sinnlos
für gerichtliche Zwecke.
Natürlich, ist es das. Aber man kann es noch verwenden um rauszufinden,
wie laut die Gattin schnarcht. Man kann auch damit nach der Katze
werfen. Und unter Umständen kann es einem einen groben Anhaltspunkt
geben, ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen.
Quote:
Weil man sich wohl privat ersten den Luxus eines geeichten Gerätes
nicht leisten möchte und zweitens damit noch wertloser wäre als ein
amtlich anerkannter Gutachter.
Auch mit einem geeichten Gerät wird man um den bestellten Gutachter
nicht herumkommen. Jedenfalls nicht vor Gericht.
Gruß
Gerd
Jens Fittig
Guest
Wed Nov 30, 2011 6:40 pm
Roland Ertelt schrieb:
Quote:
Und so sprach Gerd Kluger:
Schon daneben. Ein Gutachter ist absolut nichts wert, so lange es kein
*gerichtlich bestellter Gutachter* ist. Ein normaler Gutachter ist
absolut rausgeschmissenes Geld, das kann er genausogut einfach verbrennen.
Von einem Schallpegelmeßgerät hat er jedenfalls länger was davon.
Stimmt nicht. Es muss ein *gerichtlich anerkannter* Gutachter sein. Ob
der Fall bis vor Gericht geht, steht ja am Anfang nicht fest.
So sehe ich das auch. GErd hat da IMHO nicht recht.
Harald Wilhelms
Guest
Wed Nov 30, 2011 8:35 pm
On 30 Nov., 09:50, Albrecht Mehl <inva...@invalid.invalid> wrote:
Quote:
In unserem neuen Reihenhaus bekommen wir durch Baumängel ziemlich viel
Geräusche aus dem Nachbarhaus mit. Ich habe mir sagen lassen, dass bis
zu einem Pegel von 25 dB man das hinzunehmen hat. Um einen Ausgangspunkt
für Verhandlungen zu haben, möchten wir den Schallpegel messen und
suchen dazu ein geeignetes Gerät, das also eine untere Schwelle von gut
unter 25 dB haben sollte, aber auch noch gut nach oben
reicht. Für eine Empfehlung wären wir dankbar.
Folgende beiden Geräte gibt es zu einem moderatem Preis:
http://www.pollin.de/shop/dt/ODI3OTYxOTk-/Messtechnik_Uhren/Messtechnik/Multimeter/5_in_1_Digital_Multimeter_MASTECH_MS8229.html
http://www.pollin.de/shop/dt/NTQ2OTYxOTk-/Messtechnik_Uhren/Messtechnik/Multimeter/Schallpegel_Messgeraet.html
Wobei ersteres auch für andere Meßzwecke gut geeignet ist,
sodas man das Geld nicht ganz in den Sand gesetzt hat.
Die grundsätzliche Problematik solcher Messungen haben
Dir ja schon andere gesagt. Du bekommst mit obigen
Geräten aber eine "Hausnummer", sodas Du besser
abschätzen kannst, ob Du die Sache weiterverfolgst
oder nicht. eilezteren empfehle ich Ohropax.
Gruss
Harald
Klaus Butzmann
Guest
Wed Nov 30, 2011 8:46 pm
Am 30.11.2011 09:50, schrieb Albrecht Mehl:
Quote:
unter 25 dB haben sollte, aber auch noch gut nach oben
reicht. Für eine Empfehlung wären wir dankbar.
http://www.thomann.de/de/digital_sound_8922_level_meter.htm
25 db(A) dürften aber schon die Staubmilben produzieren.
Butzo
Rolf Mennekes
Guest
Wed Nov 30, 2011 10:13 pm
Am 30.11.2011 09:50, schrieb Albrecht Mehl:
Quote:
In unserem neuen Reihenhaus bekommen wir durch Baumängel ziemlich viel
Geräusche aus dem Nachbarhaus mit. Ich habe mir sagen lassen, dass bis
zu einem Pegel von 25 dB man das hinzunehmen hat. Um einen Ausgangspunkt
für Verhandlungen zu haben, möchten wir den Schallpegel messen und
suchen dazu ein geeignetes Gerät, das also eine untere Schwelle von gut
unter 25 dB haben sollte, aber auch noch gut nach oben
reicht. Für eine Empfehlung wären wir dankbar.
A. Mehl
Den Wert von 25dB(A) solltest du überprüfen (Mieterbund, Haus- und
Grundbesitzerverein). Ich halte diesen Wert für sehr niedrig angesetzt.
30 dB(A) bekommt man schon bei einem vorbeifahrenden Auto, und zwar
lange bevor es am Fenster angelangt ist.
Auf die TA Lärm ist ja schon hingewiesen worden
http://www.berlin.de/sen/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/download/talaerm3.pdf
Rolf
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