BF 245A eingetroffen...

Fri, 14 Aug 2020 15:15:04 +0200, Hergen Lehmann:

Am 14.08.20 um 13:52 schrieb Marc Haber:
Und ja, das ist schon die Luxus-Variante, ich kenne auch jemanden, der
40 km einfache Strecke über Bundesstraßen zum Zollamt gurken müsste.

Ja nun, das Leben auf dem Land hat seine Nachteile, Behörden und
Einkaufsmöglichkeiten sind halt regelmäßig nicht nebenan. Dafür ist die
Miete dort billig und man muss nicht jedes WE 40km für etwas Erholung an
der frischen Luft fahren.

Vor knapp 10 Jahren wurde das Zollamt in Tübingen geschlossen und ins
benachbarte Reutlingen gelegt. Immerhin liegt das dort direkt am Bahnhof,
aber auch die 2x12km Radtour zum Zoll sind gelegentlich ganz nett. Aber
nun soll auch der Zoll in der 300.000-Einwohner-Stadt Reutlingen (mit
großen Bosch Niederlassungen) geschlossen und ins kleinere (40.000
Einwohner), weiter entfernte Nürtingen verlegt werden - dort auch irgendwo
abseits gelegen in einem Bürogebäuse. Das tut dann ernsthaft weh und ist
nie mit irgendwas anderem kombinierbar.

Andreas
 
Am 16.08.20 um 19:42 schrieb Rolf Bombach:
Roland Krause schrieb:
Am 12.08.20 um 18:54 schrieb Roland Krause:
Soeben ist bei mir ein Beutel BF245A aus China eingetroffen.
Ich dachte die Dinger werden gar nicht mehr hergestellt.
Lieferzeit locker 8 Wochen :)

Ähem, Sebastian gab den richtigen Hinweis:
Ich hätte da einen 10er Beutel Si-NPN-Transistoren abzugeben,
hFE ca. 290. Aufdruck: BF245A
Falls jemand Interesse hat?

BF245 sind keine NPN-Transistoren.

Die aus China schon :)

--
Roland - roland.krause9@freenet.de
 
On Mon, 17 Aug 2020 21:08:55 +0200, Andreas Oehler <andreas.oehler@gmx.de>
wrote:

Vor knapp 10 Jahren wurde das Zollamt in Tübingen geschlossen und ins
benachbarte Reutlingen gelegt. Immerhin liegt das dort direkt am Bahnhof,
aber auch die 2x12km Radtour zum Zoll sind gelegentlich ganz nett. Aber
nun soll auch der Zoll in der 300.000-Einwohner-Stadt Reutlingen (mit
großen Bosch Niederlassungen) geschlossen und ins kleinere (40.000
Einwohner), weiter entfernte Nürtingen verlegt werden - dort auch irgendwo
abseits gelegen in einem Bürogebäuse. Das tut dann ernsthaft weh und ist
nie mit irgendwas anderem kombinierbar.

Ich hab angelegentlich einer Reise zum Zoll vom Zollbeamten gesagt bekommen:

Man könne sich die Reise auch sparen, sie akzeptieren auch Paypal-Rechnungen,
eBay-Links, Aliexpress-Screenshots usw. (ich meine \"auch per Mail\" verstanden zu
haben. Das würde draufstehen auf dem Zollbescheid (Rechnung? Aufforderung?),
aber so verklausuliert das keiner der Kunden das verstehen würde.

Leider hab ich nicht weiter nachgehakt. Das ist etliche Jahre her, und ich hatte
eine Sendung aus China erhalten, irgendwo im Bereich unter \"geringwertige
Sendung\" aber über der Freigrenze, und musste Einfuhrumsatzsteuer nachzahlen;
waren wenige, einstellige Euro...


Thomas Prufer
 
Am 17.08.2020 um 21:11 schrieb Roland Krause:
Am 16.08.20 um 19:42 schrieb Rolf Bombach:
Roland Krause schrieb:
Am 12.08.20 um 18:54 schrieb Roland Krause:
Soeben ist bei mir ein Beutel BF245A aus China eingetroffen.
Ich dachte die Dinger werden gar nicht mehr hergestellt.
Lieferzeit locker 8 Wochen :)

Ähem, Sebastian gab den richtigen Hinweis:
Ich hätte da einen 10er Beutel Si-NPN-Transistoren abzugeben,
hFE ca. 290. Aufdruck: BF245A
Falls jemand Interesse hat?

BF245 sind keine NPN-Transistoren.

Die aus China schon :)

Da hat der Chinese nur einen Buchstaben verwechselt.
SF245 sind das dann vermutlich.

W.
 
Am 19.08.2020 um 12:25 schrieb Wolf gang P u f f e:
Am 17.08.2020 um 21:11 schrieb Roland Krause:
Am 16.08.20 um 19:42 schrieb Rolf Bombach:
Roland Krause schrieb:
Am 12.08.20 um 18:54 schrieb Roland Krause:
Soeben ist bei mir ein Beutel BF245A aus China eingetroffen.
Ich dachte die Dinger werden gar nicht mehr hergestellt.
Lieferzeit locker 8 Wochen :)

Ähem, Sebastian gab den richtigen Hinweis:
Ich hätte da einen 10er Beutel Si-NPN-Transistoren abzugeben,
hFE ca. 290. Aufdruck: BF245A
Falls jemand Interesse hat?

BF245 sind keine NPN-Transistoren.

Die aus China schon :)


Da hat der Chinese nur einen Buchstaben verwechselt.
SF245 sind das dann vermutlich.

Die kommen dann aus Ostchina!
 
Am 19.08.20 um 12:25 schrieb Wolf gang P u f f e:
Am 17.08.2020 um 21:11 schrieb Roland Krause:
Am 16.08.20 um 19:42 schrieb Rolf Bombach:
Roland Krause schrieb:

Da hat der Chinese nur einen Buchstaben verwechselt.
SF245 sind das dann vermutlich.

Kann bei Transkriptionen - lateinisch > chin. Hieroglyphen < lateinisch
- halt passieren. ;-)

--
---hdw---
 
On 19.08.20 07:53, Thomas Prufer wrote:

Ich hab angelegentlich einer Reise zum Zoll vom Zollbeamten gesagt bekommen:

Man könne sich die Reise auch sparen, sie akzeptieren auch Paypal-Rechnungen,
eBay-Links, Aliexpress-Screenshots usw. (ich meine \"auch per Mail\" verstanden zu
haben. Das würde draufstehen auf dem Zollbescheid (Rechnung? Aufforderung?),
aber so verklausuliert das keiner der Kunden das verstehen würde.

Bei mir wollen die immer die Sendung öffnen, wenns nicht eh glatt
durchgeht, auch wenn nur die Rechnung fehlt. Um zu gucken, ob wirklich
drin ist, was draufsteht, und auch alle CE und sonstwas Zeichen drauf
sind. Auf die Frage, ob die das nicht auch alleine können, bekam ich die
Antwort, daß das nicht ginge, dann würde vielleicht der Empfänger
erzählen, der Zoll hätte was kaputtgemacht.

Hanno

--
Nie irgendwas von Ulf Kotzner glauben, insbesondere Zitate immer im
Original und Kontext nachlesen. Er versucht, durch Zitatefälschung
Strohmann-Argumente zu konstruieren.
 
Thomas Prufer wrote:
> waren wenige, einstellige Euro...

Genau das ist es, was mich im Zweifel ärgert. Wenn dem Staat eine
Zahlung rechtmäßig zusteht, will ich sie gar nicht hinterziehen. Aber
wenn der Aufwand und die Schikane für mich in gar keinem Verhältnis mehr
zum Betrag steht -- der in meinem Fall gern mal null betrug -- und wenn
auf der anderen Seite der deutlich sichtbare Aufwand so hoch ist, daß
nicht nur keinerlei Einkommen entsteht sondern die Gemeinschaft der
anderen Steuerzahler dafür, mich zu kujonieren, ganz massiv zur Kasse
gebeten wird, dann hat das, was tatasächlich passiert, mit dem, welchen
Zweck es angeblich erfüllt, nichts mehr zu tun.


--
/¯\\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
\\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
/ \\ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --
 
Am 19.08.20 um 14:13 schrieb Hanno Foest:
On 19.08.20 07:53, Thomas Prufer wrote:

Bei mir wollen die immer die Sendung öffnen, wenns nicht eh glatt
durchgeht, auch wenn nur die Rechnung fehlt. Um zu gucken, ob wirklich
drin ist, was draufsteht, und auch alle CE und sonstwas Zeichen drauf
sind. Auf die Frage, ob die das nicht auch alleine können, bekam ich die
Antwort, daß das nicht ginge, dann würde vielleicht der Empfänger
erzählen, der Zoll hätte was kaputtgemacht.

Das ist die halbe Wahrheit. Der Zoll darf Sendungen öffnen, er klebt
dann eben ein Papperl drauf.

--
---hdw---
 
horst-d.winzler schrieb:

Hanno Foest:
Bei mir wollen die immer die Sendung öffnen, wenns nicht eh glatt
durchgeht, auch wenn nur die Rechnung fehlt. Um zu gucken, ob wirklich
drin ist, was draufsteht, und auch alle CE und sonstwas Zeichen drauf
sind. Auf die Frage, ob die das nicht auch alleine können, bekam ich die
Antwort, daß das nicht ginge, dann würde vielleicht der Empfänger
erzählen, der Zoll hätte was kaputtgemacht.

Das ist die halbe Wahrheit. Der Zoll darf Sendungen öffnen,

Freilich darf er das.

> er klebt dann eben ein Papperl drauf.

Und wie soll das davor schützen, dass der Empfänger hinterher behauptet, da
fehlt was oder da hat man beim Öffnen etwas kaputtgemacht?

MfG
Rupert
 
Am 19.08.20 um 15:28 schrieb horst-d.winzler:

Am 19.08.20 um 14:13 schrieb Hanno Foest:
On 19.08.20 07:53, Thomas Prufer wrote:

Bei mir wollen die immer die Sendung öffnen, wenns nicht eh glatt
durchgeht, auch wenn nur die Rechnung fehlt. Um zu gucken, ob wirklich
drin ist, was draufsteht, und auch alle CE und sonstwas Zeichen drauf
sind. Auf die Frage, ob die das nicht auch alleine können, bekam ich
die Antwort, daß das nicht ginge, dann würde vielleicht der Empfänger
erzählen, der Zoll hätte was kaputtgemacht.

Das ist die halbe Wahrheit. Der Zoll darf Sendungen öffnen, er klebt
dann eben ein Papperl drauf.

Nein, darf er nicht. :p

Tatsächlich ist es (aus o.g. Haftungsgründen) ein Mitarbeiter des
*Spediteurs*, der die Sendung in Vertretung des Versenders öffnet und
wieder verschließt - analog zur Zollkontrolle eines LKW, wo ebenfalls
der Fahrer zum Öffnen der Ladefläche aufgefordert wird, und der
Zollbeamte nicht selbst tätig wird.

Leider kassieren mittlerweile alle Spediteure, auch die Post, für diesen
Service eine Bearbeitungsgebühr, die bei Kleinsendungen in keiner
vernünftigen Relation zum Warenwert und zu der anfallenden Steuer steht.
 
Am 19.08.20 um 15:50 schrieb Rupert Haselbeck:
horst-d.winzler schrieb:

Das ist die halbe Wahrheit. Der Zoll darf Sendungen öffnen,

Freilich darf er das.

er klebt dann eben ein Papperl drauf.

Und wie soll das davor schützen, dass der Empfänger hinterher behauptet, da
fehlt was oder da hat man beim Öffnen etwas kaputtgemacht?

Es sind Beamte.
Es kann ja auch eine Sendung verschwinden. Wie mir letztes Jahr. Bis Ffm
OK dann war sie weg.
--
---hdw---
 
Hergen Lehmann schrieb:

horst-d.winzler:
Das ist die halbe Wahrheit. Der Zoll darf Sendungen öffnen, er klebt
dann eben ein Papperl drauf.

Nein, darf er nicht. :p

Aber sicher /darf/ er, vgl. § 10 Zollverwaltungsgesetz

Tatsächlich ist es (aus o.g. Haftungsgründen) ein Mitarbeiter des
*Spediteurs*, der die Sendung in Vertretung des Versenders öffnet und
wieder verschließt - analog zur Zollkontrolle eines LKW, wo ebenfalls
der Fahrer zum Öffnen der Ladefläche aufgefordert wird, und der
Zollbeamte nicht selbst tätig wird.

Eben!

Leider kassieren mittlerweile alle Spediteure, auch die Post, für diesen
Service eine Bearbeitungsgebühr, die bei Kleinsendungen in keiner
vernünftigen Relation zum Warenwert und zu der anfallenden Steuer steht.

Ja nun. Keiner ist gewillt, kostenlos zu arbeiten.

MfG
Rupert
 
horst-d.winzler schrieb:

Rupert Haselbeck:
horst-d.winzler schrieb:

Das ist die halbe Wahrheit. Der Zoll darf Sendungen öffnen,

Freilich darf er das.

er klebt dann eben ein Papperl drauf.

Und wie soll das davor schützen, dass der Empfänger hinterher behauptet,
da fehlt was oder da hat man beim Öffnen etwas kaputtgemacht?


Es sind Beamte.

Wohl wahr, aber was soll mir das in diesem Zusammenhang sagen?
Sind die unfehlbar? Kann da also nichts kaputtgehen (oder gar verlorengehen,
geklaut werden)? Oder wie?

Es kann ja auch eine Sendung verschwinden. Wie mir letztes Jahr. Bis Ffm
OK dann war sie weg.

Dann hast du wohl auch das \"Papperl\" nicht bekommen...

MfG
Rupert
 
Am 19.08.20 um 16:20 schrieb Rupert Haselbeck:

Leider kassieren mittlerweile alle Spediteure, auch die Post, für diesen
Service eine Bearbeitungsgebühr, die bei Kleinsendungen in keiner
vernünftigen Relation zum Warenwert und zu der anfallenden Steuer steht.

Ja nun. Keiner ist gewillt, kostenlos zu arbeiten.

Händler sind bei an Endverbraucher gerichteten Angeboten normalerweise
verpflichtet, den vollständigen Verkaufspreis incl. Steuer und die
vollständigen Versandkosten bis zur Haustür des Empfängers anzugeben.
Versteckte, im Nachhinein kassierte Gebühren sind unzulässig.

Säßen die nicht gut geschützt vor der deutschen Justiz am anderen Ende
der Welt, bekämen sie dafür kräftig eins auf die Finger...
 
Hergen Lehmann schrieb:

Rupert Haselbeck:
Leider kassieren mittlerweile alle Spediteure, auch die Post, für diesen
Service eine Bearbeitungsgebühr, die bei Kleinsendungen in keiner
vernünftigen Relation zum Warenwert und zu der anfallenden Steuer steht.

Ja nun. Keiner ist gewillt, kostenlos zu arbeiten.

Händler sind bei an Endverbraucher gerichteten Angeboten normalerweise
verpflichtet, den vollständigen Verkaufspreis incl. Steuer und die
vollständigen Versandkosten bis zur Haustür des Empfängers anzugeben.
Versteckte, im Nachhinein kassierte Gebühren sind unzulässig.

Ja, das ist freilich nochmal eine ganz andere Baustelle. Man kann trefflich
darüber diskutieren, ob die EU-Verbraucherschutzgesetze den Chinamann
tangieren sollten

Säßen die nicht gut geschützt vor der deutschen Justiz am anderen Ende
der Welt, bekämen sie dafür kräftig eins auf die Finger...

Tja...
Ich warte ja auch mal wieder gespannt darauf, ob ich die vor sechs Wochen
bestellte Ware von alibaba auch wirklich erhalte. Wenn nein, dann werde ich
die chinesische Justiz dennoch nicht bemühen :->

MfG
Rupert
 
Am 19.08.20 um 22:00 schrieb Rupert Haselbeck:

Hergen Lehmann schrieb:
Händler sind bei an Endverbraucher gerichteten Angeboten normalerweise
verpflichtet, den vollständigen Verkaufspreis incl. Steuer und die
vollständigen Versandkosten bis zur Haustür des Empfängers anzugeben.
Versteckte, im Nachhinein kassierte Gebühren sind unzulässig.

Ja, das ist freilich nochmal eine ganz andere Baustelle. Man kann trefflich
darüber diskutieren, ob die EU-Verbraucherschutzgesetze den Chinamann
tangieren sollten

Das wäre zumindest etwas, über das die ständig hin- und her reisenden
Handelsdelegationen rechtzeitig sprechen sollten, bevor die verschärften
Zollvorschriften in Kraft treten.

Denn eine einvernehmliche Lösung, die alle Fliegen mit einer Klappe
schlägt, könnte so einfach sein: Die großen Plattformen (Ali,Wish&Co)
weisen zukünftig einfach die EUSt aus, kassieren sie gleich bei der
Bestellung, und überweisen sie gesammelt. Das sollten die Programmierer
in wenigen Tagen implementieren können. Der Staat bekäme seine Steuer
vom ersten Cent an, der Zoll müsste nur noch Stichprobenkontrollen
machen, die Chinesen müssten nicht um das Geschäft fürchten, und der
Kunde bekäme durch den Wegfall der Zollkontrolle seine Ware schneller.
Win-Win.

Tja...
Ich warte ja auch mal wieder gespannt darauf, ob ich die vor sechs Wochen
bestellte Ware von alibaba auch wirklich erhalte. Wenn nein, dann werde ich
die chinesische Justiz dennoch nicht bemühen :-

Was ja auch nicht nötig ist, da Aliexpress derartige Dinge recht kulant
selbst regelt.

Hmm - falls ich tatsächlich irgendwann mal die Post-Bearbeitungsgebühr
zahlen muss (war bei China-Importen bislang nie der Fall), müsste man
glatt mal ausprobieren, was die Ali-Beschwerdestelle zum Thema
\"Nachporto\" sagt. Wie gesagt: Steuer ist vollkommen legitim, vorab nicht
vereinbarte Versandkosten hingegen nicht.
 
Rupert Haselbeck wrote:
Man kann trefflich
darüber diskutieren, ob die EU-Verbraucherschutzgesetze den Chinamann
tangieren sollten

Als juristischer Laie würde ich davon ausgehen, es hängt davon ab:
Wenn er sich als chinesischer Anbieter in deutschen Medien auf dem
deutschen Markt an deutsche Kunden wendet, dann gilt deutsches Recht.
Wenn ich als Deutscher mich auf dem chinesischen Markt bei chinesischen
Anbietern umsehe, dann gilt deren Recht. Es ist dabei dank der
Interantionalität der Mediums Internet unerheblich, in welcher Sprache
sie ihre Angebote anpreisen und ihren Shop betreiben.

In Calais steht an jeder Tür groß \"English spoken\" (oft ist das gelogen,
aber egal). Das macht dortige Restaurants, Hotels und Supermärkte nicht
zu britischen und es gilt für britische (und deutsche) Kunden
selbstverständlich dortiges Recht.


--
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Hergen Lehmann schrieb:

Rupert Haselbeck:
Hergen Lehmann schrieb:
Händler sind bei an Endverbraucher gerichteten Angeboten normalerweise
verpflichtet, den vollständigen Verkaufspreis incl. Steuer und die
vollständigen Versandkosten bis zur Haustür des Empfängers anzugeben.
Versteckte, im Nachhinein kassierte Gebühren sind unzulässig.

Ja, das ist freilich nochmal eine ganz andere Baustelle. Man kann
trefflich darüber diskutieren, ob die EU-Verbraucherschutzgesetze den
Chinamann tangieren sollten

Das wäre zumindest etwas, über das die ständig hin- und her reisenden
Handelsdelegationen rechtzeitig sprechen sollten, bevor die verschärften
Zollvorschriften in Kraft treten.

Denn eine einvernehmliche Lösung, die alle Fliegen mit einer Klappe
schlägt, könnte so einfach sein: Die großen Plattformen (Ali,Wish&Co)
weisen zukünftig einfach die EUSt aus, kassieren sie gleich bei der
Bestellung, und überweisen sie gesammelt. Das sollten die Programmierer
in wenigen Tagen implementieren können. Der Staat bekäme seine Steuer
vom ersten Cent an, der Zoll müsste nur noch Stichprobenkontrollen
machen, die Chinesen müssten nicht um das Geschäft fürchten, und der
Kunde bekäme durch den Wegfall der Zollkontrolle seine Ware schneller.
Win-Win.

Da hat man in China vielleicht sogar schonmal drüber nachgedacht. Aber
nachdem nicht nur in Deutschland und den anderen EU-Staaten potentielle
Kunden leben, sondern auch anderswo auf der Welt, wäre dies garnicht so
einfach zu handhaben. Die Steuersätze sind ja höchst unterschiedlich
geregelt - das kann in Deutschland anders sein als in Pakistan, sogar in
Texas anders als in Washington

Tja...
Ich warte ja auch mal wieder gespannt darauf, ob ich die vor sechs Wochen
bestellte Ware von alibaba auch wirklich erhalte. Wenn nein, dann werde
ich die chinesische Justiz dennoch nicht bemühen :-

Was ja auch nicht nötig ist, da Aliexpress derartige Dinge recht kulant
selbst regelt.

Ich hatte bisher auch keine Probleme. Übrigens auch nicht bei ebay-
Anbietern.

Hmm - falls ich tatsächlich irgendwann mal die Post-Bearbeitungsgebühr
zahlen muss (war bei China-Importen bislang nie der Fall), müsste man
glatt mal ausprobieren, was die Ali-Beschwerdestelle zum Thema
\"Nachporto\" sagt. Wie gesagt: Steuer ist vollkommen legitim, vorab nicht
vereinbarte Versandkosten hingegen nicht.

Dazu hat ja Axel schon durchaus zutreffendes geschrieben. Eine Plattform in
englischer (teilweise auch chinesischer) Sprache wird man kaum als zum
hiesigen Rechtsraum gehörend betrachten wollen, wenn sie das nicht
tatsächlich von hier aus tun sollte.
Nur derjenige, dessen Angebote sich an Kunden in Deutschland bzw. im EU-Raum
richten, muss sich auch an die hiesigen Regeln halten. Wenn ich mich dagegen
direkt an einen Anbieter in China, in Taiwan oder Malaysia, oder wo auch
immer, wende, werde ich vernünftigerweise nicht annehmen dürfen, dass
derselbe sich nach den Gepflogenheiten hierzulande richten wird oder gar
richten muß.

MfG
Rupert
 
Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> wrote:
Da hat man in China vielleicht sogar schonmal drüber nachgedacht. Aber
nachdem nicht nur in Deutschland und den anderen EU-Staaten potentielle
Kunden leben, sondern auch anderswo auf der Welt, wäre dies garnicht so
einfach zu handhaben. Die Steuersätze sind ja höchst unterschiedlich
geregelt - das kann in Deutschland anders sein als in Pakistan, sogar in
Texas anders als in Washington

Aber die EU ist auch nach dem Brexit noch der größte einzelne Raum mit
Konsumenten die nach der gleichen Rechtslage, wenn auch nicht in einer
einheitlichen Sprache versorgt werden können. Die EU ist auch pro
Freihandel eingestellt, anders als (derzeit) die USA. Es ist daher
gar nicht so utopisch, daß zwischen EU und China sowas wie grenz-
überschreitender Konsumentenschutz ausgehandelt wird. Man darf ja
auch nicht vergessen, daß für manche Warengruppen auch die Chinesen
ein großer Markt sind, und auch immer wohlhabender und anspruchsvoller
werden. Das gleicht sich alles immer mehr an (zum Glück).

Was ja auch nicht nötig ist, da Aliexpress derartige Dinge recht kulant
selbst regelt.

Ich hatte bisher auch keine Probleme. Übrigens auch nicht bei ebay-
Anbietern.

Genau deswegen halte ich ein derartiges Agreement auch für nicht un-
vorstellbar, es reicht ja wenn man die 5 oder 10 größten Abwickler
einbezieht (Aliexpress, Banggood, ...), man kann ja den Herrn Cheng,
der in seinem Hinterhofladen Kuhglocken hämmert und sie dreimal
im Jahr nach Europa schickt ausnehmen unter irgendeiner Umsatzgrenze.

/ralph
--
-----------------------------------------------------------------------------
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ausserirdische sind gesund
 

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