Strommessung am Hausanschluss von Steckdose aus...

Am 22.05.2022 um 22:36 schrieb Martin Gerdes:
Bleibt wohl nur, sich ein Strommeßgerät zu kaufen oder beim
Energieversorger auszuleihen, eine Liste anzufertigen, in der pro Raum
alle Stromverbraucher stehen, und die dann alle durchzumessen.

So was habe ich sogar.

Ich habe aber auch ein Gerät am Hausanschluß hängen, welches mit
Stromwandlern mir den aktuellen Verbrauch anzeigt (neben vielen anderen
Funktionen, man kann sich sogar die Kurvenform angucken).

Deshalb meine ich, als erste schnellste Möglichkeit eine Sicherung nach
der anderen raus, dann weiß man zumindest schonmal welche Zimmer
schuldig sind.

Vielleicht mal ein Projekt für den Herrentag :)
 
Martin Eckel wrote:
Deshalb meine ich, als erste schnellste Möglichkeit eine Sicherung nach
der anderen raus, dann weiß man zumindest schonmal welche Zimmer
schuldig sind.

Vergiß nicht, daß die meisten der etwas größeren Verbraucher getaktet
sind. Der Kühlschrank ist nur das bekannteste klassische Beispiel.


--
/¯\\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
\\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
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Am 23.05.22 um 10:02 schrieb Rupert Haselbeck:
Joerg Niggemeyer schrieb:
Martin Gerdes wrote:
Diese Aussage (wo steht sie?) stimmt ja auch nicht. Inselfähig sind
solche kleinen Anlagen nicht.

https://www.eet.energy/#innovation

Zitat
Da du außerdem keinen Strom in das Netz zurückspeist, musst du dich nicht
mit deinem Netzbetreiber über Einspeisetarife streiten. SolMate liefert
dir auch Strom, wenn andere im Dunkeln sitzen — bei Stromausfall.
Zitat Ende

Diese Werbung suggeriert mir, dass bei einem Stromausfall seitens des
Netztbetreibers ich bei mir in der Bude Licht einschalten könnte.

Einfach die Werbung ganz lesen, auch die sog. FAQ...
Es ist absolut zutreffend, dass eine Einspeisung bei Netzausfall nicht
erfolgen darf und technisch zuverlässig unterbunden sein muss. Wär doch
etwas blöd für Feuerwehrleute und andere Hilfsdienste, wenn trotz
Netzfreischaltung am Hausanschluss (oder der ganzen Straße) die Anlage,
oder ein Teil davon, weiterhin unter Spannung stünde, nur weil da so ein
kleines Spielzeug dennoch potentiell tödliche Spannung vorhält.

Das widerspricht sich aber ein wenig, wenn die Nachbarn auf der gleichen
Phase ihre Verbraucher nicht abgeklemmt haben.

Das widerspricht sich nur, wenn man glaubt, dass die Dinger auch bei
Netzausfall weiterhin über die Verbindung zum Netz Spannung lieferten.
Tun sie aber nicht! Es gibt lediglich am Gerät eine Steckdose, welche
den Anschluss/Betrieb von 230V-Verbrauchern auch dann erlaubt, wenn das
Netz weg ist. Wieviel man mit 600Watt (maximal) aus einem Akku mit
weniger als 1kWh anfangen kann, mag sich dann jeder selber überlegen. Es
reicht wohl zumindest fürs laden des Handys (sofern das Ladegerät mit
Rechteckspannung zurechtkommt) oder einige Stunden Betrieb einer Stehlampe

Reicht zumindest um eine Stunde Stromausfall im Haushalt zu überbrücken
sofern man (Wasch-)Küchengeräte, Fön und ähnliche Großverbraucher aus lässt.

Gerald
 
Am 23.05.22 um 11:17 schrieb Heinz Schmitz:
Ich gehe aber davon aus, dass man sich nur dann diesen Regeln
entziehen kann, wenn man in einem völlig getrennten, eigenen Netz
bleibt, also mit einem Netzkabel direkt an den ebenfalls vom Netz
getrennten Verbraucher liefert.

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Man hört das schon per Luftbild geschaut wird wo PV installiert ist.
Spätestens wenn man damit sein E-Auto lädt wird sich der Staat genauer
für das \"eigene Netz\" interessieren.

Gerald
 
Am 23.05.22 um 23:04 schrieb Axel Berger:
Martin Eckel wrote:
Deshalb meine ich, als erste schnellste Möglichkeit eine Sicherung nach
der anderen raus, dann weiß man zumindest schonmal welche Zimmer
schuldig sind.

Vergiß nicht, daß die meisten der etwas größeren Verbraucher getaktet
sind. Der Kühlschrank ist nur das bekannteste klassische Beispiel.

Die sieht man schön an den regelmäßigen Peaks und sind so auch leicht
auffindbar. Ggf kann man die dann nochmal mit einem Steckdosenmessgerät
auf den Tagesbedarf ausmessen wenn es über die Gesamtmessung zu
aufwändig wird.

Gerald
 
Gerald Oppen wrote:
> Die sieht man schön an den regelmäßigen Peaks

Ja natürlich. Ich hatte Dein oben beschriebenes Vorgehen so verstanden,
daß Du die Sicherungen für jeweils unter einer Minute schalten wolltest.
Und dann ist so ein Gerät eben zufällig gerade an oder zufällig gerade
aus.


--
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Rolf Bombach wrote:

Jetzt die Geschichte, die Heinz sicher freuen wird:

Die Anlage hat auch gut funktioniert, jedenfalls ca. 7 Jahre lang. Dann
ging die Leistung zurück, erst schleichend, dann heftig. Zum Glück hat
er sich noch rechtzeitig beim Installateur (und der dann beim Lieferanten)
gemeldet; waren 10 Jahre Garantie drauf.

Soweit ich es mitgekriegt habe:
Messungen durch den Installateur ergaben ca. 2/3 eindeutig defekte Module.
Offenbar undicht, Kondensation, innen alles vergammelt. Der Hersteller hat
AFAIK /alle/ Module kostenlos ersetzt. So weit, so gut.

Weit mehr war weit weniger gut: ...

Warum sollte mich das freuen? Ich halte die NG für ein Forum, in
dem man Erfahrungen mitteilt, damit Andere informierter entscheiden
können. Nicht, um sie von Entscheidungen abzuhalten.

Der Gutmensch muss auch eine starke Leidensfähigkeit mitbringen, vorsichtig gesagt.
Mit Akkuanlagen dürften dann noch ein paar Punkte dazukommen.
Die Versicherungen werden sich sicher was ausdenken.

Bisher habe ich den Eindruck, dass manche Schäden an einer Dach-
Solar-Anlage durch die Gebäude-Versicherung abgedeckt sind, dass
aber eine eigene Versicherung für die Solar-Anlage deren Rendite
schwer verletzt.

Grüße,
H.
 
Martin Eckel <martin.eckel@t-online.de> schrieb:

Bleibt wohl nur, sich ein Strommeßgerät zu kaufen oder beim
Energieversorger auszuleihen, eine Liste anzufertigen, in der pro Raum
alle Stromverbraucher stehen, und die dann alle durchzumessen.

So was habe ich sogar.

Dann setze es doch einfach ein :)

Ich habe aber auch ein Gerät am Hausanschluß hängen, welches mit
Stromwandlern mir den aktuellen Verbrauch anzeigt (neben vielen anderen
Funktionen, man kann sich sogar die Kurvenform angucken).

Schön. Damit kannst Du dann den Verbrauch in einem Stromkreis summarisch
messen; zweite Möglichkeit für festangeschlossene Verbraucher.

Ein Steckermeßgerät mißt logischerweise feiner.

Deshalb meine ich, als erste schnellste Möglichkeit eine Sicherung nach
der anderen raus, dann weiß man zumindest schonmal welche Zimmer
schuldig sind.

Vielleicht mal ein Projekt für den Herrentag :)

Klar. Mach hin!
 
Axel Berger <Spam@Berger-Odenthal.De> schrieb:

Verbraucht um diese Zeit [mittags] ein Haushalt, dessen
Bewohner zu dieser Zeit berufsbedingt abwesend sind, besonders viel
Strom?

Nein. Es gibt aber weit mehr Haushalte, bei denen das um diese Zeit der
Fall ist als mitten in der Nacht.

Das hätte ich erwartet. Ich hätte nicht daran gezweifelt, daß zumindest
wochentags mehr Leute um 14.00 Uhr berufsbedingt abwesend sind als um
02.00 Uhr. Und was bringt diese Erkenntnis jetzt?

Ich fürchte, ich kann Deinen Gedankengängen nicht folgen.
 
Heinz Schmitz <HeinzSchmitz@kra.org> schrieb:

Der Stromverbrauch eines fest angeschlossenen Geräts wie etwa Herd oder
Backofen läßt sich leider nicht einfach messen :-(

Viermal Zähler ablesen:
Zweimal vorher, zweimal nachher. Differenz bilden.

Ungefähr reicht, ganz exakt nützt da eh nix.

Klar. Das Verfahren ist halt nicht ganz unaufwendig.

Steckermeßgerät dazwischenstecken ist einfacher.
 
Gerald Oppen <Gerald.Oppen@web.de> schrieb:

Ich gehe aber davon aus, dass man sich nur dann diesen Regeln
entziehen kann, wenn man in einem völlig getrennten, eigenen Netz
bleibt, also mit einem Netzkabel direkt an den ebenfalls vom Netz
getrennten Verbraucher liefert.

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Man hört, dass schon per Luftbild geschaut wird, wo PV installiert ist.

Man weiß, daß die Städte schon lange für Katasterzwecke Luftbilder zur
Verfügung haben. Vor über 20 Jahren schon wollte ich eine Reduktion der
Regenwassergebühr (die nur für versiegelte Flächen fällig wird, die in
das öffentliche Siel entwässern). Da nannte mir die Stadt
quadratmetergenau Teilflächen meines Grundstücks.

Spätestens, wenn man damit sein E-Auto lädt, wird sich der Staat genauer
für das \"eigene Netz\" interessieren.

So etwa.

Man braucht für ein Balkonkraftwerk keine Genehmigung mehr, aber man muß
es anmelden. Angenommen, man tut das nicht und betreibt das Ding einfach
so, dürfte der Netzbetreiber die plötzlich reduzierte Stromentnahme aus
dem öffentlichen Netz registrieren (was auch immer das dann für Folgen
hat).
 
Rolf Bombach <rolfnospambombach@invalid.invalid> schrieb:

Der ganze Bereich Öko ist durchsetzt von Gutmenschentum. Da sind relativ
wohlhabende Leute bereit, erhebliche Beträge für ihr gutes Gewissen
auszugeben. Für die Branche ist das eine erfreuliche
Anschubfinanzierung. Ohne solche Gutmenschen könnte man \"Heimkraftwerke
mit Speicher\" aktuell nicht verkaufen, denn aktuell sind Heimakkus noch
nicht rentabel.

In der Schweiz ist das erst auf Stufe \"ohne Akku\" angekommen; CH ist
photovoltaisches Entwicklungsland mit weniger als halb so viel Watt pro
Kopf installiert. Die Preissenkungen der Anlagen kommen hier verspätet
bis nie an. Anfangs gab es extreme Vergütungen von >0.80 CHF/kWh, damit
haben sich einige wenige Jura-Bergbauern eine goldene Rente verschafft.
Durch de-facto Verpachtung von 1000 m² Dachfläche kriegen die jetzt nach
mehreren Jahren für die Abzahlung rund 100 kCHF/y als kleine Renten-
aufstockung.

Das hat dann rasch geändert. Heute muss man kräftig investieren, und das
wird wohl nie wirklich rentieren (eigentlich klar, aber wie anders?).

Das sehe ich als Nicht-Solarbauer gegenteilig.

Mehr oder weniger in Sichtweite von mir ist da ein Landwirt vorgeprescht:
47.50770851995732, 8.203758359513257

Erstaunlich, daß auch die Nordseite des Daches mit Modulen belegt ist.


Die Anlage hat auch gut funktioniert, jedenfalls ca. 7 Jahre lang. Dann
ging die Leistung zurück, erst schleichend, dann heftig. Zum Glück hat
er sich noch rechtzeitig beim Installateur (und der dann beim Lieferanten)
gemeldet; waren 10 Jahre Garantie drauf.

Soweit ich es mitgekriegt habe:
Messungen durch den Installateur ergaben ca. 2/3 eindeutig defekte Module.
Offenbar undicht, Kondensation, innen alles vergammelt. Der Hersteller hat
AFAIK /alle/ Module kostenlos ersetzt. So weit, so gut.

Weit mehr war weit weniger gut:
- Kostenlos freihaus, Austausch/Installation natürlich zulasten Kunde.

Wieso \"natürlich\"?

- Serienfehler wurde offen eingestanden. Eine Information anderer Kunden
erfolgte, soweit ich weiss, nicht.

- Die neuen Module waren \"gleich\", aber nicht identisch. Die Aufhängepunkte
waren \"verbessert\" und die Module haben eine geringfügig andere Abmessung
und passen daher nicht mehr auf die Haltekonstruktion. Neue Haltekonstruktion
zulasten des Kunden.

- Die Module haben andere Spannung und/oder sind anders verkettet. Es muss
ein neuer Wechselrichter installiert werden. Zulasten des Kunden.

- Und jetzt kommt\'s: Da neue Module auf neuen Halterungen montiert wurden
und ein neuer Wechselrichter verwendet wird, ist das eine Neuinstallation.
Alte Einspeiseverträge gelten dann \"natürlich\" nicht mehr.

4 x Arschkarte mit Kostenfolge.

\"Garantie\" ist immer individuell (im Gegensatz zur Gewährleistung). Das
muß man sich rechtlich genau anschauen, ob das wirklich so ist. Man
könnte da sehr wohl einen Schadenersatzanspruch sehen.

Die Schweiz ist natürlich ein anderer Rechtskreis als Deutschland, aber
so fundamental anders ist es dort dann auch wieder nicht.

> Der Gutmensch muss auch eine starke Leidensfähigkeit mitbringen, vorsichtig gesagt.

Das ohnehin, das gehört quasi dazu. Gutmenschen haben auch gern etwas
Masochistisches an sich.

Mit Akkuanlagen dürften dann noch ein paar Punkte dazukommen.
Die Versicherungen werden sich sicher was ausdenken.

Klar.

 
Thomas Einzel <usenet-2022@einzel.de> schrieb:

Der Stromverbrauch eines fest angeschlossenen Geräts wie etwa Herd oder
Backofen läßt sich leider nicht einfach messen :-(

Im normalen Betrieb kann man den Strom mit einer Stromzange recht einfach
messen.

Klar. Die hat der Heimwerker aber gelegentlich nicht im Bestand, dazu
kommt, daß die Anschlußleitung nicht in jedem Fall zugänglich ist.

Die Messung der „Ruhe“Leistung, oder wenn die Last kapazitiv oder
induktiv ist, wird nicht ganz trivial.

Der Durchschnittsmensch möchte den Stromverbrauch seiner Wohnung messen.
So richtig viele kapazitive und induktive Lasten hat er da nicht.

Nur-Backöfen haben übrigens sehr oft nur einen Wechselstromstecker, da wird
die Messung einfacher.

a) Stimmt
b) Wenn man drankommt (ist ggf. auch bei Einbaukühlschränken ein Thema)
 
Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> wrote:
Man weiß, daß die Städte schon lange für Katasterzwecke Luftbilder zur
Verfügung haben. Vor über 20 Jahren schon wollte ich eine Reduktion der
Regenwassergebühr (die nur für versiegelte Flächen fällig wird, die in
das öffentliche Siel entwässern). Da nannte mir die Stadt
quadratmetergenau Teilflächen meines Grundstücks.

Hier fragt die Stadt für die Berechnung der Regenwassergebühr alle
fünf Jahre nach ob unser Haus inzwischen größer geworden ist.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | \" Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom \" |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG \"Rightful Heir\" | Fon: *49 621 72739834
 
Martin Eckel schrieb:
Ja, ich hab bei mir eine Grundlast von mindestens 800W. Das Haus ist auch groß, aber ich muß auch mal auf die Suche gehen, was da eigentlich alles läuft...

Was verstehst du unter Grundlast? Die Last, die nie unterschritten
wird, oder das Tagesmittel, das nicht unterschritten wird?
E-Warmwasser?

--
mfg Rolf Bombach
 
Joerg Niggemeyer schrieb:
Die Aussage, dass bei einem Stromausfall man selber nur seinen
eigenen Solarstrom zieht und nicht im Dunkeln sitzt, ohne eine
Netztrennung kann ich nicht nachvollziehen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei vorhandenem direktem Solarstrom
bei Netzausfall im Dunkeln sitzt, dürfte überschaubar sein.
Besonders in Privathaushalten.

--
mfg Rolf Bombach
 
Heinz Schmitz schrieb:
Die neue Freiheit wird wieder so sein, wie die ganz, ganz alte:
Wach sein wenn es hell ist, und wenn es dunkel ist: Schlafen.

Tja, davon träumst du wohl, im Winter 16h pennen.

--
mfg Rolf Bombach
 
Gerald Oppen schrieb:
Am 23.05.22 um 11:17 schrieb Heinz Schmitz:
Ich gehe aber davon aus, dass man sich nur dann diesen Regeln
entziehen kann, wenn man in einem völlig getrennten, eigenen Netz
bleibt, also mit einem Netzkabel direkt an den ebenfalls vom Netz
getrennten Verbraucher liefert.

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Man hört das schon per Luftbild geschaut wird wo PV installiert ist.
Spätestens wenn man damit sein E-Auto lädt wird sich der Staat genauer für das \"eigene Netz\" interessieren.

Hier wird auch geschaut, ob sich das Dach für PV eignet.
Je nach Kanton natürlich :)
Beispiel:
https://www.ag.ch/de/verwaltung/bvu/energie/energieversorgung/solarenergie/solarkataster

--
mfg Rolf Bombach
 
Rolf Bombach wrote:

Joerg Niggemeyer schrieb:

Die Aussage, dass bei einem Stromausfall man selber nur seinen
eigenen Solarstrom zieht und nicht im Dunkeln sitzt, ohne eine
Netztrennung kann ich nicht nachvollziehen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei vorhandenem direktem Solarstrom
bei Netzausfall im Dunkeln sitzt, dürfte überschaubar sein.
Besonders in Privathaushalten.

Wenn nur ein netzgeführter Wechselrichter vorhanden ist, bringt der
angeblich bei Netzausfall garnichts. Man sitzt also dann nur dann
nicht im Dunkeln, wenn durch die Fenster die Sonner herein scheint.

Grüße,
H.
 
Heinz Schmitz schrieb:
Rolf Bombach wrote:

Joerg Niggemeyer schrieb:

Die Aussage, dass bei einem Stromausfall man selber nur seinen
eigenen Solarstrom zieht und nicht im Dunkeln sitzt, ohne eine
Netztrennung kann ich nicht nachvollziehen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass man bei vorhandenem direktem Solarstrom
bei Netzausfall im Dunkeln sitzt, dürfte überschaubar sein.
Besonders in Privathaushalten.

Wenn nur ein netzgeführter Wechselrichter vorhanden ist, bringt der
angeblich bei Netzausfall garnichts. Man sitzt also dann nur dann
nicht im Dunkeln, wenn durch die Fenster die Sonner herein scheint.

Du hast es kapiert. Privatwohnungen müssen AFAIK Fenster haben,
welche Tageslicht hereinlassen. Direkte Sonnenstrahlung ist nicht
nötig, damit es hell ist. Für viele Arbeitsplätze ist das auch
vorgeschrieben.

--
mfg Rolf Bombach
 

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