TÜV oder CE? Was muss ich haben?

D

David Schawohl

Guest
Hallo,

wenn man etwas elektrisches Herstellen möchte, muss man das TÜV GS
Zeichen haben? Ich weiss, CE ist ein Muss, drückt aber nichts über die
Qualität aus. TÜV zeigt zwar Qualität, aber ist es ein Muss?

Vielen Dank für eure Mühe.

Lieben Gruss
David
 
David Schawohl wrote:

wenn man etwas elektrisches Herstellen möchte, muss man das TÜV GS
Zeichen haben? Ich weiss, CE ist ein Muss, drückt aber nichts über die
Qualität aus. TÜV zeigt zwar Qualität, aber ist es ein Muss?
Vermutung: Da TÜV etwas rein deutsches ist, kann es europaweit nicht
mehr Vorschrift sein, also nach der Vereinheitlichung auch nicht
national, denn das würde hiesige Hersteller benachteiligen.

Gruß Lars
 
wenn man etwas elektrisches Herstellen möchte,
Potentiell gefährliche Gerätschaften,
( z.B. Aufzugssteuerungen ) brauchen traditionell auch TÜV.
Solange es keine EU-Richtlinie gibt die solche Bereiche
abdeckt, bleiben dafür nationale Vorschriften gültig.

MfG JRD
 
d.schawohl@gmx.de (David Schawohl) wrote in message news:<b0ed020e.0309230232.33b83626@posting.google.com>...
Hallo,

wenn man etwas elektrisches Herstellen möchte, muss man das TÜV GS
Zeichen haben? Ich weiss, CE ist ein Muss, drückt aber nichts über die
Qualität aus. TÜV zeigt zwar Qualität, aber ist es ein Muss?
Insgesamt mußt Du gewährleisten, daß ein Gerät, daß Du in den Verkehr
bringst (d.h. verkaufen willst), den europäischen Normen entspricht.
Das wird nach außen hin durch das CE-Zeichen ausgedrückt.

Europäische Normen gibt es aber viele, Du mußt Dir die jeweils
einschlägigen heraussuchen - was manchmal nicht ganz einfach ist.
Darunter sind auch Normen, die die Gefahrsicherheit betreffen.

Ein TÜV-Zeichen sagt auch nix über die Qualität eines Gerätes aus. Hat
ein Fernseher ein TÜV-GS-Zeichen, kann die Bildqualität trotzdem
grottenschlecht sein. Neulich wurde in einer Autobastler-Zeitschrift
ein Korrosionsschutzgerät getestet, das ein TÜV-GS-Zeichen hatte, was
nur aussagt, daß es im Normalbetrieb von Laien unfallfrei betrieben
werden kann. Leider war das ganze Gerät wirkungslos, d.h. es hat die
beschriebene Funktion nicht im geringsten erfüllt.

In jedem Fall muß dokumentiert werden, wie das Gerät geprüft wurde, um
die europ. Normen zu erfüllen. Du kannst Dir den Gerätepark dazu
selbst anschaffen, Du kannst aber auch zu einem Prüflabor gehen. Wenn
dies von einer nationalen, dazu befugten Stelle zertifiziert ist, kann
es Prüfungen durchführen, die gewährleisten, daß die europ. Normen
eingehalten werden.

Winfried Büchsenschütz
 
Winfried Buechsenschuetz wrote:

In jedem Fall muß dokumentiert werden, wie das Gerät geprüft wurde, um
die europ. Normen zu erfüllen. Du kannst Dir den Gerätepark dazu
selbst anschaffen, Du kannst aber auch zu einem Prüflabor gehen. Wenn
dies von einer nationalen, dazu befugten Stelle zertifiziert ist, kann
es Prüfungen durchführen, die gewährleisten, daß die europ. Normen
eingehalten werden.
Das interessiert mich jetzt aber auch:

Kann jeder die nötigen Messungen selbst durchführen und dann CE
draufkleben (das ist doch dann nicht mehr Hersteller-unabhängig)?

Ist die CE-Prüfung noch gültig, wenn aus Beschaffungsgründen andere
Bauteile eingesetzt werden?

MfG Thoralf
 
Winfried Buechsenschuetz wrote:

In jedem Fall muß dokumentiert werden, wie das Gerät geprüft wurde, um
die europ. Normen zu erfüllen. Du kannst Dir den Gerätepark dazu
selbst anschaffen, Du kannst aber auch zu einem Prüflabor gehen.
AFAIK muß nicht unbedingt gemessen werden, es muß nur die Einhaltung der
Richtlinien sichergestellt sein, nur das muß in der
Konformitätserklärung dokumentiert sein.
Kann das jemand bestätigen/widerlegen?

Gruß,
Michael
 
"Thoralf Ebermann" <th.ebermann@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:d7e0745.0309250115.3b1258ac@posting.google.com...
Kann jeder die nötigen Messungen selbst durchführen und dann CE
draufkleben (das ist doch dann nicht mehr Hersteller-unabhängig)?
CE war IMHO noch nie herstellerunabhängig?
Ist die CE-Prüfung noch gültig, wenn aus Beschaffungsgründen andere
Bauteile eingesetzt werden?
Wenn die Prüfungen erneut durchgeführt und dokumentiert werden, warum
nicht?

Gruss

Rolf
 
AFAIK muß nicht unbedingt gemessen werden, ...
Kann das jemand bestätigen/widerlegen?
Es wird bezüglich EMV niemand explizit eine
Messung bei z.B. einer Taschenlampe die nur
aus Batterie / Schalter / Lämpchen besteht
machen.

MfG JRD
 
und dann CE draufkleben ...
Reihenfolge beachten: der erste Schritt ist CE draufkleben.
Ohne Papperl geht nix.

Ist die CE-Prüfung noch gültig, wenn aus Beschaffungsgründen andere
Bauteile eingesetzt werden?
Ob eine Wiederholung von Messungen ( z.B. auch nach Softwareänderung )
sinnvoll & nötig ist hängt von der Einschätzung des technisch
Verantwortlichen ab.
Wenn man z.B. in Schaltung die mit 5V betrieben wird CD40xx durch
funktionskompatible 74HCxx ersetzt, kann sich die EMV munter ändern.

MfG JRD
 
Rafael Deliano wrote:

AFAIK muß nicht unbedingt gemessen werden, ...
Kann das jemand bestätigen/widerlegen?

Es wird bezüglich EMV niemand explizit eine
Messung bei z.B. einer Taschenlampe die nur
aus Batterie / Schalter / Lämpchen besteht
machen.
Freilich. Die Frage ist aber nicht wie's "jeder" macht, sondern ob
irgendwo niedergeschrieben ist, daß ich messen muß.
Oder ob die umfangreiche Erfahrung und die Messungen der letzten 20
ähnlichen Geräte ausreichen, um ein neues Gerät ohne Messung konform zu
erklären.

Gruß,
Michael
 
Michael Hofmann schrieb:

Freilich. Die Frage ist aber nicht wie's "jeder" macht, sondern ob
irgendwo niedergeschrieben ist, daß ich messen muß.
Oder ob die umfangreiche Erfahrung und die Messungen der letzten 20
ähnlichen Geräte ausreichen, um ein neues Gerät ohne Messung konform zu
erklären.
Da hat sich's der Gesetzgeber einfach gemacht: Verantwortlich
ist der, der die Konformitätserklärung unterschreibt.

Wenn man sich sicher ist, die Vorschriften einzuhalten, geht's
auch ohne explizite Prüfung. Wenn man sich geirrt hat, sind im
Zweifelsfalle horrende Strafen fällig... Also ist es in vielen
Fällen besser, irgendein Stück Papier aus dem Ordner ziehen zu
können, das nachweist, daß man zumindest formell alles richtig
gemacht hat, und das den schwarzen Peter möglichst schnell wieder
woanders hin schiebt (Prüflabor?).

--
Dipl.-Ing. Tilmann Reh
Autometer GmbH Siegen - Elektronik nach Maß.
http://www.autometer.de

==================================================================
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ?
(Sun Microsystems)
 
Tilmann Reh wrote:

Michael Hofmann schrieb:

Freilich. Die Frage ist aber nicht wie's "jeder" macht, sondern ob
irgendwo niedergeschrieben ist, daß ich messen muß.

Da hat sich's der Gesetzgeber einfach gemacht: Verantwortlich
ist der, der die Konformitätserklärung unterschreibt.
Wenn man sich sicher ist, die Vorschriften einzuhalten, geht's
auch ohne explizite Prüfung.
So hatte ich das auch in Erinnerung, war mir nur nicht mehr sicher...

Vielen Dank,
Michael
 
th.ebermann@gmx.de (Thoralf Ebermann) schrieb:

Kann jeder die nötigen Messungen selbst durchführen und dann CE
draufkleben (das ist doch dann nicht mehr Hersteller-unabhängig)?
Für den CE-Bepper brauchst Du _gar keine_ Prüfung. Du erklärst damit
lediglich die Einhaltung aller relevanten Vorschriften.
 
sind im Zweifelsfalle horrende Strafen fällig...
Bezüglich EMV wäre nicht bekannt, daß die jemals fällig geworden
wären.
Das real teuere dürfte einstweiliger Fertigungsstop,
Rückholung und Umbau der noch im Handel greifbaren Geräte sein.
Wobei bei Geräten die die Sicherheit ( Brand-, Personenschaden )
beeinträchtigen mehr Druck gemacht werden wird als bei EMV.

und das den schwarzen Peter möglichst schnell wieder
woanders hin schiebt (Prüflabor?).
Daß Messung durch externes Prüflabor Haftung für
Hersteller ( bzw. Importeur ) einschränkt halte ich für
Fiktion.

MfG JRD
 
th.ebermann@gmx.de (Thoralf Ebermann) wrote in message news:<d7e0745.0309250115.3b1258ac@posting.google.com>...

Kann jeder die nötigen Messungen selbst durchführen und dann CE
draufkleben (das ist doch dann nicht mehr Hersteller-unabhängig)?
Das CE-Zeichen mußt Du sowieso selber draufkleben, das macht Dir kein
Prüfinstitut. Die Konformitätserklärung mußt Du sowieso selber
unterschreiben. Ich denke schon, daß im Prinzip jeder die div.
Prüfungen durchführen kann, allerdings ist der Aufwand erheblich (z.B.
HF-geschirmter und HF-reflektionsfreier Meßraum).

Ist die CE-Prüfung noch gültig, wenn aus Beschaffungsgründen andere
Bauteile eingesetzt werden?
Nach dem Buchstaben des Gesetzes vermutlich nicht. Als es noch das
FTZ-Prüfzeichen gab, gehörten Fotos der einzelnen Baugruppen zur
Dokumentation. Wenn Du glaubst, den Einsatz anderer Bauteile
verantworten zu können, kannst Du auch weiterhin die
Konformitätserklärung unterschreiben.

Winfried Büchsenschütz
 
Rafael Deliano <Rafael_Deliano@t-online.de> wrote in message news:<3F7300E0.290D3E1E@t-online.de>...

sind im Zweifelsfalle horrende Strafen fällig...
Bezüglich EMV wäre nicht bekannt, daß die jemals fällig geworden
wären.
Wenn, dann werden EMV-Nachprüfungen fast nur bei 'Consumergeräten'
durchgeführt.


und das den schwarzen Peter möglichst schnell wieder
woanders hin schiebt (Prüflabor?).
Daß Messung durch externes Prüflabor Haftung für
Hersteller ( bzw. Importeur ) einschränkt halte ich für
Fiktion.
Das sog. 'Innenverhältnis' zwischen Prüflabor und dessen Auftraggeber
(Hersteller) spielt im 'Außenverhältnis' zwischen Hersteller und
Gesetzgeber keine Rolle. Der Hersteller kann gegenüber dem Prüflabor
höchstens Schadensersatz aufgrund nicht sachgemäßer Prüfungen geltend
machen. Aber, wie bereits mehrfach erwähnt, verantwortlich nach außen
hin ist immer der Unterzeichner der Konformitätserklärung.

Das Prüflabor gibt auch keinen Kommentar zur CE-Konformität selbst ab,
sondern nur Meßergebnisse, die belegen, daß das Produkt die relevanten
Produktnormen erfüllt.

Winfried Büchsenschütz
 
Rafael Deliano <Rafael_Deliano@t-online.de> wrote in message news:<3F72C631.45D85858@t-online.de>...

Ob eine Wiederholung von Messungen ( z.B. auch nach Softwareänderung )
sinnvoll & nötig ist hängt von der Einschätzung des technisch
Verantwortlichen ab.
Wenn man z.B. in Schaltung die mit 5V betrieben wird CD40xx durch
funktionskompatible 74HCxx ersetzt, kann sich die EMV munter ändern.
ACK. Auch unterschiedliche Anschlußkabel (das Gerät muß immer in einem
typischen Aufbau getestet werden!) können eine Rolle spielen.

Winfried Büchsenschütz
 
Rafael Deliano <Rafael_Deliano@t-online.de> wrote in message news:<3F72C625.DC2D0784@t-online.de>...
AFAIK muß nicht unbedingt gemessen werden, ...
Kann das jemand bestätigen/widerlegen?
Es wird bezüglich EMV niemand explizit eine
Messung bei z.B. einer Taschenlampe die nur
aus Batterie / Schalter / Lämpchen besteht
machen.
Rein theoretisch könnte ein Ausschaltfunken schon andere Geräte beeinträchtigen.
Winfried Büchsenschütz
 
Winfried Buechsenschuetz schrieb:

Das sog. 'Innenverhältnis' zwischen Prüflabor und dessen Auftraggeber
(Hersteller) spielt im 'Außenverhältnis' zwischen Hersteller und
Gesetzgeber keine Rolle. Der Hersteller kann gegenüber dem Prüflabor
höchstens Schadensersatz aufgrund nicht sachgemäßer Prüfungen geltend
machen. Aber, wie bereits mehrfach erwähnt, verantwortlich nach außen
hin ist immer der Unterzeichner der Konformitätserklärung.

Das Prüflabor gibt auch keinen Kommentar zur CE-Konformität selbst ab,
sondern nur Meßergebnisse, die belegen, daß das Produkt die relevanten
Produktnormen erfüllt.
.... womit der Hersteller aber zumindest nachweisen kann, daß er
die notwendige Sorgfalt angewandt hat und nicht leichtfertig
irgendwas auf den Markt geworfen hat.

Das gibt dann bestimmt wenigstens mildernde Umstände... :)

--
Dipl.-Ing. Tilmann Reh
Autometer GmbH Siegen - Elektronik nach Maß.
http://www.autometer.de

==================================================================
In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ?
(Sun Microsystems)
 

Welcome to EDABoard.com

Sponsor

Back
Top