Der blaue Klaus...

Am 21.04.22 um 14:19 schrieb Hergen Lehmann:

Komplexes Thema. Der Falle, den ich meinte, und der IMO der Normalfall
ist, besteht darin, daß sich jemand in D ein regulär in den Handel
gekommenes Gerät besorgt (im Laden gekauft, auf Amazon, gebraucht auf
ebay...) und dann ein alternatives OS aufspielt, weil es keine regulären

Der Normalfall ist, das das Gerät mit dem Betriebssystem benutzt wird,
mit dem es verkauft wurde.

*seufz* Der Kontext ist derzeit \"alternative Firmware aufspielen\", und
darauf bezog ich mich. Also \"Normalfall beim alternative Firmware
aufspielen\". Daß die meisten Leute das nicht tun ist mir bekannt, echt
jetzt.

Updates mehr gibt, oder weil er einfach einen besonderen Geschmack
hat. Das betrifft die Baseband-Firmware nicht die Bohne - die bleibt
die gleiche, als ob er das alte OS weiterbenutzt hätte.

Wie gesagt: Oft steht in der Installationsanleitung für alternative
Betriebssysteme, man möge doch bitte auch die neueste Baseband-Firmware
von <Link> aufspielen.

Hab ich noch nicht gesehen, aber ich kenn auch nicht alle Modele und
Hersteller. Der übliche Hinweis bei Google und Xiaomi schien mir bisher
zu sein, ab und an das (aktuelle) Hersteller-OS aufzuspielen, weil da
Firmwareupdates mitkommen. Werd ich bei Xiaomi sicherlich nicht tun, da
man sich mit deren tollen Anti-Rollback wunderbar in den Fuß schießen
kann, wenn man die falsche OS Version benutzt.

Die Kompatibilität zum Netz wird meines Wissens von den Netzbetreibern
geprüft, und die namhaften Marken werden den Teufel tun, da Scheiße zu
liefern - sie wollen schließlich auch im nächsten Jahr noch im
lukrativen Geschäft mit Vertragshandies mitspielen.

So ähnlich dachte ich mir das.

Das dürfte der primäre Grund sein, warum z.B. Xiaomi bei der
Bootloader-Freischaltung den Aufriß mit Kundenaccount und Wartezeit
macht.

OK, ich hatte jetzt nur an OS Tausch gedacht, aber klar, sowas geht
natürlich noch obendrein. Wobei ich mir kaum vorstellen kann, daß
angesichts der ganzen Grütze, die Xiaomi ab Werk installiert,
irgendwelche Extra-Malware noch auffällt.

Ich besitze drei Xiaomi-Geräte und hatte in der Hinsicht nie Ärger.

Hast du mal den Netzwerktraffic mitgesnifft? Die Spyware, die dir direkt
auffällt, ist nicht gut gemacht.

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
Am 21.04.22 um 15:36 schrieb Volker Bartheld:

Ich hatte für meine namenlose Bekannte damals ein sog. \'Xiaomi Redmi 9
3+32GB/4+64GB Handy 6,53\" Dual SIM 5020mAh Smartphone EU Version\' als
günstigstes Smartphone nach 3G-Abschaltung und Ersatz ihres Nokia 3720
Classic für exakt 108€ beim eBay-Verkäufer \"xiaomismartstore\"
(https://www.ebay.de/str/xiaomismartstore) gekauft. > Aus gutem Grund - und weil das Gerät via Amazon nicht verfügbar war.

Ja, kommt leider vor. Mein Mi Pad 4 wurde auch nie offiziell in Europa
angeboten.

Ich würde sowas trotzdem nicht via ebay kaufen, sondern eher via
Aliexpress oder Banggood - da hat man bei Ärger mit dem Verkäufer reelle
Chancen auf Hilfe von der Plattform und auch die Zollabfertigung ist
bereits vorab erledigt.


Dennoch mußte ich danach die offensichtlichen Kackvögel rauskicken
(Youtube, Facebook, Tiktok, Bezahlfunktionen, Whatsapp, China-Only-Apps,
...) und es war das übliche Elend mit ADB und 1001 Foreneinträgen, welche
Xiaomi-Apps denn nun zum Betrieb unverzichtbar und welche verschmerzbar
seien.

Meines Wissens bietet Xiaomi keine speziellen \"EU-Versionen\" an, sondern
nur \"China\", \"Global\" und Indien (dort unter anderen Typenbezeichnungen
und Marken wie z.B. Poco).

Was du beschreibst, klingt nach https://xiaomi.eu/
Das ist ein gehacktes chinesisches MIUI, das um die im Original
fehlenden Sprachvarianten und Google-Apps erweitert wurde, und kommt
*NICHT* von Xiaomi. Du wärst dann also genau in die Falle getappt, das
das Gerät bereits vom Händler manipuliert wurde.


> Lesson learned: No Xiaomi for /me.

Ich lege für meine im Dauereinsatz befindlichen Geräte wert auf root,
und möchte dafür nicht mit obskuren Hacker-Tools herum machen. Also
kommt nach der Testphase eh ein Custom-ROM drauf.

Xiaomi bietet unter diesen Bedingungen die Vorteile eines sehr guten
Preis/Leistungsverhältnis, solider Hardware, und eines offiziellen Weges
zum Aufspielen von Custom-Firmware. Wenn man den erforderlichen Account
schon hat, tut das Freischalten des nächsten Gerätes auch nicht mehr
weh. ^_-
 
On Thu, 21 Apr 2022 20:24:32 +0200, Hergen Lehmann wrote:
Am 21.04.22 um 15:36 schrieb Volker Bartheld:
Ich hatte für meine namenlose Bekannte damals ein sog. \'Xiaomi Redmi 9
3+32GB/4+64GB Handy 6,53\" Dual SIM 5020mAh Smartphone EU Version\' als
günstigstes Smartphone nach 3G-Abschaltung und Ersatz ihres Nokia 3720
Classic für exakt 108¤ beim eBay-Verkäufer \"xiaomismartstore\"
(https://www.ebay.de/str/xiaomismartstore) gekauft.
Aus gutem Grund - und weil das Gerät via Amazon nicht verfügbar war.
Dennoch mußte ich danach die offensichtlichen Kackvögel rauskicken
(Youtube, Facebook, Tiktok, Bezahlfunktionen, Whatsapp, China-Only-Apps,
...) und es war das übliche Elend mit ADB und 1001 Foreneinträgen, welche
Xiaomi-Apps denn nun zum Betrieb unverzichtbar und welche verschmerzbar
seien.
Meines Wissens bietet Xiaomi keine speziellen \"EU-Versionen\" an, sondern
nur \"China\", \"Global\" und Indien (dort unter anderen Typenbezeichnungen
und Marken wie z.B. Poco).

Puh. Na bumm. Der Smartphonekauf ist im Jahr 2021 also - wie alle
anderen Anschaffung auch - eine schwierige Sache, nur für Experten und
nur nach reiflichster Recherche. Meine drei Tage reichten offenbar
nicht.

Was du beschreibst, klingt nach https://xiaomi.eu/
Das ist ein gehacktes chinesisches MIUI, das um die im Original
fehlenden Sprachvarianten und Google-Apps erweitert wurde, und kommt
*NICHT* von Xiaomi. Du wärst dann also genau in die Falle getappt, das
das Gerät bereits vom Händler manipuliert wurde.

Perfekt! Auf die Aussage \"EU Version\" kann man sich also voll verlassen.
Mei. Wieder was gelernt. Das ist ja fast noch schlimmer als ein Sonim
XP1 \"rugged phone\", welches ich anno 2011 von mobilebomber.de für eine
USA-Reise kaufte. Was für ein Dreck! Das Telefon. Und der Anbieter.

Volker
 
Hergen Lehmann wrote:

>Ich lege für meine im Dauereinsatz befindlichen Geräte wert auf root,

Ich auch. Dann hätte ich allerdings keine Fotovoltaik-Anlage erwerben
dürfen, denn der Wechselrichter muss ständig mit dem Web verbunden
sein und hat einen Zugang für \"Installateur\" mit eigenem Passwort, das
der Besitzer natürlich nicht kennt.
In der Bedienungsanleitung wird geraten, einen Flatrate-Zugang zu
haben, denn sonst könnten höhere Kosten entstehen.

Wenn man als Selbstverbraucher für den selbst erzeugten, selbst
genutzen Strom Umsatzsteuer zahlen muss, sollte man dessen Menge
natürlich kennen. Ich habe mich vergeblich bemüht, einen Zähler
installiert zu bekommen und durfte dann selber herausfinden, dass
der Wechselrichter diese Menge bei Abfrage anzeigt. Wie er das
jedoch macht, bleibt ein Geheimnis. Auf Anfrage beim Hersteller wurde
ich vom Tisch gewischt: Ich solle den Installateur fragen, und wenn
der es nicht wüsste, solle er mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen.

Der Installateur schwieg dazu, bis auf den Kommentar, dass alle
Wechselrichter das so machen würden :).

Grüße,
H.
 
Heinz Schmitz schrieb:
Hergen Lehmann wrote:

Ich lege für meine im Dauereinsatz befindlichen Geräte wert auf root,

Ich auch. Dann hätte ich allerdings keine Fotovoltaik-Anlage erwerben
dürfen, denn der Wechselrichter muss ständig mit dem Web verbunden
sein

Meinige nicht

und hat einen Zugang für \"Installateur\" mit eigenem Passwort, das
der Besitzer natürlich nicht kennt.

Natürlich nicht! Wozu auch?

In der Bedienungsanleitung wird geraten, einen Flatrate-Zugang zu
haben, denn sonst könnten höhere Kosten entstehen.

Da mögen die recht haben

Wenn man als Selbstverbraucher für den selbst erzeugten, selbst
genutzen Strom Umsatzsteuer zahlen muss, sollte man dessen Menge
natürlich kennen.

Freilich, das braucht es ggfls. für die
Umsatzsteuervoranmeldung/-erklärung - aber nur bei recht großen Anlagen

Ich habe mich vergeblich bemüht, einen Zähler
installiert zu bekommen

Ich habe Zähler installieren lassen. Das geht ganz einfach per Auftrag
an den Installateur

und durfte dann selber herausfinden, dass
der Wechselrichter diese Menge bei Abfrage anzeigt. Wie er das
jedoch macht, bleibt ein Geheimnis.

Das steht in der Bedienungsanleitung, welche es sogar in deutsch gibt.
Die interessante Info gibt es meist per Display am Gerät selber zu
erforschen und/oder - einfacher und bequemer - per LAN/WLAN

Auf Anfrage beim Hersteller wurde
ich vom Tisch gewischt: Ich solle den Installateur fragen, und wenn
der es nicht wüsste, solle er mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen.

Ja, das ist so üblich. Der Installateur ist dein Vertragspartner und
damit auch dein Ansprechpartner für Supportanfragen

Der Installateur schwieg dazu, bis auf den Kommentar, dass alle
Wechselrichter das so machen würden :).

Aha.

Bist du wirklich sicher, dass du eine PV-Anlage hast?

MfG
Rupert
 
Rupert Haselbeck wrote:

Heinz Schmitz schrieb:
Hergen Lehmann wrote:

Ich lege für meine im Dauereinsatz befindlichen Geräte wert auf root,

Ich auch. Dann hätte ich allerdings keine Fotovoltaik-Anlage erwerben
dürfen, denn der Wechselrichter muss ständig mit dem Web verbunden
sein

Meinige nicht

Wann hast Du sie gekauft, und wer hat sie hergestellt? Hast Du einen
separaten, eichfähigen Zahler dran?

und hat einen Zugang für \"Installateur\" mit eigenem Passwort, das
der Besitzer natürlich nicht kennt.

Natürlich nicht! Wozu auch?

Wenn Du nicht Root sein willst, kann es Dir egal sein, was die Kiste
macht.

In der Bedienungsanleitung wird geraten, einen Flatrate-Zugang zu
haben, denn sonst könnten höhere Kosten entstehen.

Da mögen die recht haben

Warum wollen sie dann nicht gleich einen Teil meines Büros nutzen?

Wenn man als Selbstverbraucher für den selbst erzeugten, selbst
genutzen Strom Umsatzsteuer zahlen muss, sollte man dessen Menge
natürlich kennen.

Freilich, das braucht es ggfls. für die
Umsatzsteuervoranmeldung/-erklärung - aber nur bei recht großen Anlagen

Nö. Wenn Du das Unternehmer-Modell wählst, um die Umsatzsteuer der
Anschaffung zurückzubekommen, musst Du natürlich auch zahlen.

Ich habe mich vergeblich bemüht, einen Zähler
installiert zu bekommen

Ich habe Zähler installieren lassen. Das geht ganz einfach per Auftrag
an den Installateur

Das habe ich auch gedacht. War aber nicht so. Ich habe es sogar
schon vor Baubeginn gefordert. Vergeblich. Die Fotovoltaik ist wie
ein Goldrausch: Zahle für die Schaufel oder hau ab!

und durfte dann selber herausfinden, dass
der Wechselrichter diese Menge bei Abfrage anzeigt. Wie er das
jedoch macht, bleibt ein Geheimnis.

Das steht in der Bedienungsanleitung, welche es sogar in deutsch gibt.
Die interessante Info gibt es meist per Display am Gerät selber zu
erforschen und/oder - einfacher und bequemer - per LAN/WLAN

Bei meinem Wechselrichter nicht. Ich konnte bisher nicht herausfinden,
welche Rolle die Web-Verbindung dabei spielt, welche Werte lokal
wie ausgewertet werden, und welche Werte wo gespeichert sind. Über
die Genauigkeit und Eichfähigkeit gibt es auch nichts.

Auf Anfrage beim Hersteller wurde
ich vom Tisch gewischt: Ich solle den Installateur fragen, und wenn
der es nicht wüsste, solle er mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen.

Ja, das ist so üblich. Der Installateur ist dein Vertragspartner und
damit auch dein Ansprechpartner für Supportanfragen

Es geht aber nicht um Support, sondern um Beschreibung dessen,
was verkauft wird. Anständigerweise sollte das schon VOR der
Bestellung auffindbar sein.

Der Installateur schwieg dazu, bis auf den Kommentar, dass alle
Wechselrichter das so machen würden :).

Aha.
Bist du wirklich sicher, dass du eine PV-Anlage hast?

Sie macht Strom und ich erhalte Gutschriften. Welche Beweise brauchst
Du noch? Festzustellen, wie sie qualitativ zu bewerten ist, wurde mir
nicht ermöglicht.

Grüße,
H.
 
On Fri, 22 Apr 2022 13:58:09 +0200, Heinz Schmitz wrote:


Es geht aber nicht um Support, sondern um Beschreibung dessen,
was verkauft wird. Anständigerweise sollte das schon VOR der Bestellung
auffindbar sein.

Du hast doch den Kaufvertrag unterschrieben. Wenn du zu blöd bist, den
vorher zu lesen, dann jammer nicht moantelang rum.


--
Reinhardt
 
Reinhardt Behm wrote:

On Fri, 22 Apr 2022 13:58:09 +0200, Heinz Schmitz wrote:
Es geht aber nicht um Support, sondern um Beschreibung dessen,
was verkauft wird. Anständigerweise sollte das schon VOR der Bestellung
auffindbar sein.

Du hast doch den Kaufvertrag unterschrieben. Wenn du zu blöd bist, den
vorher zu lesen, dann jammer nicht moantelang rum.

Ja, wenn im Kaufvertrag dringestanden hätte, dass
- eine permanente Verbindung zum Internet nötig wäre
- kein Zähler für den erzeugte Solarstrom vorgesehen ist,
- eine zwangsweise Abregelung auf 70 % erfolgt,
- nur in das Niederspannungsnetz eingespeist werden kann,
- etc.

Wer verkaufen will, koste es, was es wolle, der informiert eben
seine Kunden gründlich, oder etwa nicht :)?

Ich finde es allerdings schon komisch, von einigen Typen hier
so angemacht zu werden, als wolle ich an ihr Eingemachtes.
Aber das hängt wohl damit zusammen, dass sie keine Argumente
haben. Oder vielleicht geht es wirklich um ihr Eingemachtes?

Grüße,
H.
 
Heinz Schmitz schrieb:
Reinhardt Behm wrote:

Heinz Schmitz wrote:
Es geht aber nicht um Support, sondern um Beschreibung dessen,
was verkauft wird. Anständigerweise sollte das schon VOR der Bestellung
auffindbar sein.

Jeder halbwegs normale Mensch wird einen Kaufvertrag über eine
Investition von mehreren tausend Euro erstmal durchlesen, ehe er ihn
unterschreibt. Und er wird nachfragen, wenn er dort etwas nicht versteht
oder vermisst.

Du hast doch den Kaufvertrag unterschrieben. Wenn du zu blöd bist, den
vorher zu lesen, dann jammer nicht moantelang rum.

Ja, wenn im Kaufvertrag dringestanden hätte, dass
- eine permanente Verbindung zum Internet nötig wäre

Wozu ist die denn eigentlich nötig?

> - kein Zähler für den erzeugte Solarstrom vorgesehen ist,

Wie stellt der Netzbetreiber dann fest, welche Vergütung du bekommst,
wenn kein Zähler vorhanden ist?
Der insoweit maßgebliche Zähler kommt übrigens von einem
Messdienstleister, den du dir selber aussuchen kannst, wenn du das
willst. Und wie schon mal erwähnt, kannst du dir natürlich zusätzlich
einen eigenen Zähler einbauen lassen.

> - eine zwangsweise Abregelung auf 70 % erfolgt,

Das weiß jeder verständige Käufer, alldieweil das im Gesetz steht. Und
er weiß auch, dass und wie er dies vermeiden kann. Das wurde dir auch
hier schon mehrfach erklärt.
Kannst oder willst du derart einfache Dinge wirklich nicht verstehen?

> - nur in das Niederspannungsnetz eingespeist werden kann,

Wohin willst du denn sonst einspeisen? Ins Gasnetz? Oder in die
Wasserleitung?

Wer verkaufen will, koste es, was es wolle, der informiert eben
seine Kunden gründlich, oder etwa nicht :)?

Wenn ein Kunde so einfältig ist, dass er nicht nachfragt, wenn er den
Inhalt eines Vertrages nicht versteht, so ist das eher nicht die Schuld
des Verkäufers, solange nicht wirklich deutliche Hinweise auf die
Geschäftsunfähigkeit des Kunden erkennbar sind.
PV-Anlagen sind nun wirklich kein derart exotisches Gut mehr, dass ein
Interessent sich nicht schon vor den ersten Kaufverhandlungen genau
darüber informieren könnte, was dabei von Bedeutung ist.

Ich finde es allerdings schon komisch, von einigen Typen hier
so angemacht zu werden, als wolle ich an ihr Eingemachtes.
Aber das hängt wohl damit zusammen, dass sie keine Argumente
haben. Oder vielleicht geht es wirklich um ihr Eingemachtes?

Bist du denn wirklich ganz sicher, dass du tatsächlich eine PV-Anlage
erworben hast? Dein allzu naiv gehaltenes Geschreibsel lässt das ja eher
nicht vermuten.
So blauäugig, wie du dich hier mal wieder darstellst, kann doch wirklich
kaum jemand sein

MfG
Rupert
 
On 23.04.2022 11:01, Heinz Schmitz wrote:
Reinhardt Behm wrote:

On Fri, 22 Apr 2022 13:58:09 +0200, Heinz Schmitz wrote:
Es geht aber nicht um Support, sondern um Beschreibung dessen,
was verkauft wird. Anständigerweise sollte das schon VOR der Bestellung
auffindbar sein.

Du hast doch den Kaufvertrag unterschrieben. Wenn du zu blöd bist, den
vorher zu lesen, dann jammer nicht moantelang rum.

Ja, wenn im Kaufvertrag dringestanden hätte, dass
- eine permanente Verbindung zum Internet nötig wäre
- kein Zähler für den erzeugte Solarstrom vorgesehen ist,
- eine zwangsweise Abregelung auf 70 % erfolgt,
- nur in das Niederspannungsnetz eingespeist werden kann,
- etc.

Nicht nur auf das achten, was drin steht, Heinzi.
Auch auf das Fehlende achten, Super-Ökonom Heinzi.
 
On 2022-04-23, Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> wrote:

- eine zwangsweise Abregelung auf 70 % erfolgt,

Das weiß jeder verständige Käufer, alldieweil das im Gesetz steht. Und
er weiß auch, dass und wie er dies vermeiden kann. Das wurde dir auch
hier schon mehrfach erklärt.
Kannst oder willst du derart einfache Dinge wirklich nicht verstehen?

Wenn es die Wahl gibt zwischen \"Wir haben bei der Beauftragung der Anlage
einen Fehler gemacht und dürfen nur 70% einspeisen\" und \"Die böse Regierung
erlaubt uns nur 70% einzuspeisen\" - welche Option würde unser Heintje da
bevorzugen?
 
Hanno Foest:

Am 20.04.22 um 17:20 schrieb Arno Welzel:

Korrektur: auf Suchen kann man wohl nicht verlinken, aber wenn auf
https://www.reichelt.de> als Suchbegriff \"Schalter rot 60V\" eingibt,
findet man durchaus rote Schalter, die für 60V ausgelegt sind.

Auch welche für 65V?

Nein - wieso sollte bei Suche nach \"60V\" auch welche für \"65V\" kommen?

Weil Schalter für 65V auch für 60V taugen - umgekehrt aber eher nicht.

Dann müsste der Filter aber den Text so interpretieren, dass eine Zahl
gefolgt von \"V\" als \"mindestens die angegebene Spannung\" zu
interpetieren ist.

Noch besser wäre ein Filter, der sowas explizit ermöglicht und das
abhängig von der Produktgruppe. Also bei Schaltern eben die Angabe von
Bauform, Durchmesser der Öffnung für den Einbau, maximal mögliche
Spannung, maximal möglicher Strom usw..


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
Hanno Foest:

[...]
Es ist natürlich theoretisch *denkbar*, daß bei einem Hersteller viele
Kunden mit gebricktem Gerät während der Garantiezeit auflaufen,
behaupten von nichts zu wissen, und der Hersteller hat darauf keinen
Bock. Dann hätte der Hersteller aber vielleicht besser seine Energie auf
einen zuverlässigen recovery mode im bootloader verwenden sollen -
andere schaffen das ja auch.

Wenn eifrige Anwender den Bootloader samt Recovery selbst überschreiben,
hilft das auch nicht mehr. Genau das ist ja \"bricken\" - den Bootloader
so schrotten, dass man auch kein neues Recovery mehr schreiben kann.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
Volker Bartheld <news2022@bartheld.net> wrote:
Puh. Na bumm. Der Smartphonekauf ist im Jahr 2021 also - wie alle
anderen Anschaffung auch - eine schwierige Sache, nur für Experten und
nur nach reiflichster Recherche. Meine drei Tage reichten offenbar
nicht.

Nur wenn man Nerd ist. Normale Leute gehen ins Geschäft, kaufen das
teuerste was sie sich leisten können und merken nichtmal wenn man sie
betupft hat.

Unsereins macht das was Du oben beschrieben hast und ärgert sich über
den Kompromiss den er eingehen musste.

Manchmal glaube ich, normale Leute sind im Leben glücklicher als wir.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | \" Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom \" |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG \"Rightful Heir\" | Fon: *49 621 72739834
 
Hergen Lehmann:

[...]
Lesson learned: No Xiaomi for /me.

Ich lege für meine im Dauereinsatz befindlichen Geräte wert auf root,
und möchte dafür nicht mit obskuren Hacker-Tools herum machen. Also
kommt nach der Testphase eh ein Custom-ROM drauf.

TWRP existiert auch für Xiaomi-Geräte und Magisk läuft darauf ebenfalls.

Der Entwickler von Magisk arbeitet aber mittlerweile auch bei Google und
deshalb ist \"Magisk Hide\" auch Geschichte.



--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
On Sat, 23 Apr 2022 12:42:00 +0200, Marc Haber wrote:
Volker Bartheld <news2022@bartheld.net> wrote:
Puh. Na bumm. Der Smartphonekauf ist im Jahr 2021 also - wie alle
anderen Anschaffung auch - eine schwierige Sache, nur für Experten und
nur nach reiflichster Recherche. Meine drei Tage reichten offenbar
nicht.
Nur wenn man Nerd ist. Normale Leute gehen ins Geschäft, kaufen das
teuerste was sie sich leisten können und merken nichtmal wenn man sie
betupft hat.

*seufz*

> Manchmal glaube ich, normale Leute sind im Leben glücklicher als wir.

Das ist Fakt. Oder mit dem unvergessenen Kommentar, den Cypher über sein
Steak machte...:

\"You know, I know this steak doesn\'t exist. I know that when I put it in
my mouth, the Matrix is telling my brain that it is juicy and
delicious. After nine years, you know what I realize?

Ignorance is bliss.\"

Volker
 
On 4/23/22 12:35 PM, Arno Welzel wrote:

Noch besser wäre ein Filter, der sowas explizit ermöglicht und das
abhängig von der Produktgruppe. Also bei Schaltern eben die Angabe von
Bauform, Durchmesser der Öffnung für den Einbau, maximal mögliche
Spannung, maximal möglicher Strom usw..

Ich sehe da eine profitable Beraterfirma, die genau solche detaillierten
Anfragen beantwortet. Warum nur ist vor mir noch niehmand auf die Idee
gekommen. so eine Firma aufzumachen? ;-)

DoDi
 
Marc Haber:

Volker Bartheld <news2022@bartheld.net> wrote:
Puh. Na bumm. Der Smartphonekauf ist im Jahr 2021 also - wie alle
anderen Anschaffung auch - eine schwierige Sache, nur für Experten und
nur nach reiflichster Recherche. Meine drei Tage reichten offenbar
nicht.

Nur wenn man Nerd ist. Normale Leute gehen ins Geschäft, kaufen das
teuerste was sie sich leisten können und merken nichtmal wenn man sie
betupft hat.

Was heißt \"wenn man sie betupft hat\"?

Wenn jemand sich ein x-beliebiges Smartphone für z.B. 200-300 EUR kauft,
dann wird es in den meisten Fällen genau das tun, was die Käufer
erwarten. Die stören sich auch nicht daran, welche zusätzlichen Apps der
Hersteller da instaliert hat. Es wurde also niemand \"betupft\".

Unsereins macht das was Du oben beschrieben hast und ärgert sich über
den Kompromiss den er eingehen musste.

Manchmal glaube ich, normale Leute sind im Leben glücklicher als wir.

ACK.

Aber den Kampf gegen Windmühlen bei Smartphones habe ich auch schon
lange aufgegeben. Seit Magisk Hide nicht mehr existiert und diverse Apps
unbedingt auf ein Root-freies Gerät bestehen, beschränke ich mich auf
ein Custom-ROM. Und wenn das irgendwann auch nicht mehr geht, weil TWRP
mit Android 12 nicht mehr möglich ist [1], dann eben auch das nicht
mehr. Dann wird\'s vielleicht ein Google Pixel oder Fairphone o.Ä..


[1] <https://twrp.me/site/update/2022/03/10/twrp-3.6.1-released.html>

--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
Volker Bartheld:

On Wed, 20 Apr 2022 19:45:09 +0200, Hanno Foest wrote:
Am 20.04.22 um 17:33 schrieb Arno Welzel:
[...]
würde man pauschal jedem Nutzer alle Rechte einräumen

Darum geht es nicht. Zumindest mir nicht. Mir geht es darum, daß ich nicht

Doch, genau darum geht es.

im Handstand durch 10 brennende Ringe hüpfen, einen Privacy-Striptease
machen und 1001 Warnungsdialoge abnicken will, wenn Dinge zu tun sind, für
die ich unglücklicherweise root sein muß. Eine Warnung ist OK, man kann es
aber sicher auch übertreiben.

\"Eine Warnung\" wäre eben \"pauschal jedem Nutzer alle Rechte einräumen\" -
sie müssen dann lediglich die eine Warnung bestätigen, dass der
Hersteller für derartige Änderungen keine Garantie übernimmt.

Tatsächlich handhaben manche das auch auch so. Sie verlangen dafür in
der Regel auch nicht mehr, als die Registrierung als Benutzer, damit man
hinterher nicht behauptet, man hätte selbst nichts am Gerät verändert,
sondern es bereits so vom Händler bekommen.

Weiterhin hat auch kaum ein Hersteller und Mobilfunkanbieter große Lust
auf den Support

Je nun. Niemand zwingt den Hersteller, für gerootete Geräte mit entsperrtem
Bootloader irgendwelchen (kostenlosen!) Support zu übernehmen. Sonst ist
man doch auch nicht so einfallslos, wenn es um die automatische Klärung
der Frage \"Haste dran rumgespielt?\" geht.

Genau dafür eben die Registrierung als Benutzer, *bevor* man den
Bootloader freigeschaltet bekommt bei Sony oder Xiaomi. Das ist immer
noch besser, als wenn man irgendwelche undokumentierten Hacks anwenden muss.

Wenn du dein Gerät versaubeutelt hast, wird es dir der Hersteller
sicherlich gerne kostenpflichtig reparieren, es in den Werkszustand
zurückversetzen, oder dir ein neues verkaufen.

Sehe ich auch so.

Und hier sind wir wieder bei der Beweisplicht: ist der Zustand vom
Kunden bewusst herbeigeführt worden oder ist ein Fehler in der Firmware
schuld, dass das Gerät nicht mehr funktioniert? Auch da ist es
hilfreich, wenn der Hersteller vorher vom Kunden die Bestätigung
einholt, dass er bewusst die Firmware verändern will.

[...]
Oder er brennt irgendeine Softfuse durch, was sich in der angezeigten
Geräte-ID manifestiert, die man zur Eröffnung eines Supporttickets
benötigt. Ey, wie schwer kann das wohl sein, wenn ein Festplatten- oder

Genau das tun die Hersteller ja.



--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
On 04/23/2022 13:36, Arno Welzel wrote:
Marc Haber:

Volker Bartheld <news2022@bartheld.net> wrote:
Puh. Na bumm. Der Smartphonekauf ist im Jahr 2021 also - wie alle
anderen Anschaffung auch - eine schwierige Sache, nur für Experten und
nur nach reiflichster Recherche. Meine drei Tage reichten offenbar
nicht.

Nur wenn man Nerd ist. Normale Leute gehen ins Geschäft, kaufen das
teuerste was sie sich leisten können und merken nichtmal wenn man sie
betupft hat.

Was heißt \"wenn man sie betupft hat\"?


\'betuppt\' sollte das sein: betrügen, hinters Licht führen.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
 

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