Neue Weltordnung: Erdgas gegen Rubel oder Gold - Putins Schachzug gegen den Westen...

Am 14.04.2022 um 08:48 schrieb Thomas Heger:

Also ändert sich das Magnetfeld sehr wohl.

Das Feld dürfte auch recht kräftig sein, da ja enorme Stromstärken nötig
sind, um einen S-Bahn-Zug zu bewegen.

Klar, besonders wenn er schwebt.

Detlef
 
Am 14.04.2022 um 11:08 schrieb HC Ahlmann:

> Was immer Du zukünftig tust, vermeide Elektrotechnik.

In der \"Alternativen Elektrotechnik\" ist alles anders.

Detlef
 
On Thu, 14 Apr 2022 09:58:13 +0200, Christoph Müller <chrnewsgroup@astrail.de>
wrote:

Allerdings sind die Investitionen meist doch zu groß für einzelne
Haushalte, weswegen es sowas eher in Wohnanlagen gibt als in
Privatwohnungen.

Für Privatwohnungen reichen 3 kW elektrisch. Macht über den dicken
Daumen 6 kW thermisch. Ich habe eine alte Vespa P200E. Die hat schon 7,5 kW.

In dem Maßstab sind Blockheizkraftwerke allerdings nicht selten.

Meinst du jetzt Wohnanlagen oder Privatwohnungen? In Wohnanlagen sind
BHKWs deutlich weiter verbreitet als in Privatwohnungen. Es gibt weniger
Wohnanlagen als kleine Häuschen. Deshalb können die Stückzahlen für die
großen BHKWs nicht besonders hoch sein.

Auch Biogasanlagen treiben unsinnigerweise oft Gasmotoren, wenns klappt mit
nutzung der Abwärme. Weitaus sinnvoller wäre die Methanisierung/Co2-Entfernung
aus dem Biogas und Einspeisung des Methans ins Gasnetz. Strom bekommt man
überall her, Gas ist für viele Aufgaben nützlicher (z. B. als KFZ-Treibstoff,
chem. Industrie, ...) als Strom.

l.
 
Am 14.04.2022 um 11:38 schrieb Ludger Averborg:

Auch Biogasanlagen treiben unsinnigerweise oft Gasmotoren, wenns klappt mit
nutzung der Abwärme. Weitaus sinnvoller wäre die Methanisierung/Co2-Entfernung
aus dem Biogas und Einspeisung des Methans ins Gasnetz. Strom bekommt man
überall her, Gas ist für viele Aufgaben nützlicher (z. B. als KFZ-Treibstoff,
chem. Industrie, ...) als Strom.

Es fehlt halt der Management-Überbau. Den könnten wir mit einem
automatiscihen bidirektionalen Stromhandelssystem für alle jedoch
schnell (jedenfalls theoretisch) haben. Ist im Grunde genommen nur eine
zu fällende politische Entscheidung.

--
Servus
Christoph Müller
www.astrail.de
 
In de.soc.recht.misc Christoph Müller <chrnewsgroup@astrail.de> wrote:
Am 13.04.2022 um 13:13 schrieb Stefan Froehlich:
In de.soc.recht.misc Christoph Müller <chrnewsgroup@astrail.de> wrote:
Am 13.04.2022 um 11:13 schrieb Stefan Froehlich:
In de.soc.recht.misc Christoph Müller <chrnewsgroup@astrail.de> wrote:
Am 12.04.2022 um 18:59 schrieb Thomas Heger:
[vom MW-Sender gespeiste Leuchtstoffröhre im Schrebergarten]
Wer hat einen Nachteil davon und wie groß wird dieser damit?

Dem Sender geht\'s üblicherweise nicht um die Energie, sondern um
die Übermittlung von Information. So gesehen ist auch
Abschattung im Fernfeld ein Schaden.

Ich bezweifle, dass man mit einer Leuchtstoffröhre *irgendetwas*
abschatten kann, was sich mehr als ein paar Zentimeter hinter
eben dieser Röhre befindet.

Wo liegt dann also der Schaden, für den die Schrebergärtler
bestraft werden sollen?

Weiss ich das? Aber in erster Näherung würde Energiediebstahl in
Frage kommen.

Zudem dürfte man dann ja gar keine Leuchtstoffröhren (oder
ähnlich teuflisches Zeug, davon gibt es reichlich) mehr
verwenden.

Eben. Wie kommt man also überhaupt erst auf die Idee, die
Schrebergärtler bestrafen zu wollen?

Es wird vermutlich ein Gesetz gegeben haben, das nämliches Verhalten
unter Strafe stellt. Das kann man klug finden oder nicht (ich eher
nicht).

Wenn die Schrebergärtler für ihre abgezapfte Energie aus dem
Senderfeld bestraft werden, dann müsste das Gleiche doch auch
für all die anderen gelten, die den Empfang an anderen Orten
behindern. Gebäude, Tunnels, Brücken, metallene Werbetafeln,
Bäume, Hügel und Berge, ...

Bäume, Hügel und Berge zapfen keine Energie ab,

wo geht die Energie dann hin?

In allerletzter Konsequenz immer in Wärme :)

Die eigentlich wichtige Frage ist nicht, wo die Energie hingeht,
sondern *welche* Energie hingeht. Handelt es sich um das, was
entsprechend der Antennencharakteristik in den jeweiligen Raumwinkel
abgestrahlt wird, dann läuft es im Grund genommen auf Abschattung
hinaus - das ist der reguläre Betriebsfall des Senders,
dementsprechend absurd wäre es auch, das unters Strafe zu stellen
(und die entnehmbaren Leistungen ohnehin auch unterhalb jeder
Bagatellgrenze).

Im Bereich des Nahfelds kannst Du aber eben auch explizit Energie
vom Sender \"anfordern\" und abzapfen (allerdings eben nicht mit
Bäumen und Hügeln). Reich wirst Du damit nicht werden und glücklich
vermutlich auch nicht. Und insgesamt bin ich mir nicht sicher, ob in
der Realität überhaupt jemals darüber gestritten wurde - Recherche
hat mich schon früher und auch jetzt immer nur zu Anekdoten geführt.
Insofern eine recht müßige Diskussion.

Servus,
Stefan

--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - die Vorstellung der irrsinnigen Gier.</b
(Sloganizer)
 
Thomas Heger <ttt_heg@web.de> schrieb:

Blockheizkraftwerke werden durchaus in Stückzahlen eingesetzt.
Allerdings sind die Investitionen meist doch zu groß für einzelne
Haushalte, weswegen es sowas eher in Wohnanlagen gibt als in
Privatwohnungen.

Die Investition ist nicht der entscheidende Punkt, sondern die Tatsache,
daß bei einem Blockheizkraftwerk die Strom- und die Wärmeproduktion in
einem recht festen Verhältnis zueinander stehen. Man kann solche Anlagen
stromgesteuert führen (und muß dann sehen, wo man mit der Wärme
abbleibt) oder wärmegesteuert (dann kommt halt so viel oder so wenig
Strom heraus, wie eben herauskommt).

Wenn man viel Wärme braucht (etwa für ein Hallenbad oder für einen
großen Wohnblock), dann kann man das machen, dann macht man das auch.
Für ein Einfamilienhaus ist das nichts, auch wenn Christoph nicht müde
wird, das zu propagieren. Die Größenverhältnisse stimmen bei einem
Einfamilienhaus einfach nicht.

Auch im großen Maßstab sind solche Konzepte anzutreffen, nennen sich
dann aber schlicht \'Kraftwerk mit Abwärmenutzung\'.

Klar.
 
On 13 Apr 22 at group /de/soc/politik/misc in article 1pqcfxf.11p8ajj1iyshobN%hc.ahlmann@gmx.de
<hc.ahlmann@gmx.de> (hc.ahlmann@gmx.de) wrote:

geHegert
Aber irgendwelche Spulen würden sich sicher auch darüber freuen.

Induktion freut sich vor allem über d(AB)/dt, davon bietet Gleichstrom
jedoch sehr wenig.

Hmmm, bei mir ist das dI/dt :)



Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig)
Wolfgang

--
Ich bin in Paraguay lebender Trollallergiker :) reply Adresse gesetzt!
Ich diskutiere zukünftig weniger mit Idioten, denn sie ziehen mich auf
ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p
(lt. alter usenet Weisheit) iPod, iPhone, iPad, iTunes, iRak, iDiot
 
Am 14.04.2022 um 23:23 schrieb Martin Gerdes:
Thomas Heger <ttt_heg@web.de> schrieb:

Blockheizkraftwerke werden durchaus in Stückzahlen eingesetzt.
Allerdings sind die Investitionen meist doch zu groß für einzelne
Haushalte, weswegen es sowas eher in Wohnanlagen gibt als in
Privatwohnungen.

Die Investition ist nicht der entscheidende Punkt,

eher die Rendite.

sondern die Tatsache,
daß bei einem Blockheizkraftwerk die Strom- und die Wärmeproduktion in
einem recht festen Verhältnis zueinander stehen.

Dieses Verhältnis kann man mit einem Heizwiderstand durchaus variieren.
Die Stromproduktion nach außen reicht dann von Null bis eben maximaler
elektrischer Wirkungsgrad.

Man kann solche Anlagen
stromgesteuert führen (und muß dann sehen, wo man mit der Wärme
abbleibt) oder wärmegesteuert (dann kommt halt so viel oder so wenig
Strom heraus, wie eben herauskommt).

Am Sinnvollsten wäre es, die Anlagen WERTgeführt zu betreiben. Es sollen
ja mit den eingesetzten Mitteln möglichst große Werte geschaffen werden.
Deshalb wird es mit ASTROHS auch WertReaktionsModule (WRMs) geben.

Wärme einfach weg zu werfen, schafft keine Werte. Deshalb wird man mit
ASTROHS nur die Anlagen laufen lassen, die ihre Wärme im Moment grade am
Nutzbringendsten verwerten können. Andere werden gar nicht erst gestartet.

--
Servus
Christoph Müller
www.astrail.de
 
Am 15.04.2022 um 01:30 schrieb Wolfgang Allinger:
On 13 Apr 22 at group /de/soc/politik/misc in article 1pqcfxf.11p8ajj1iyshobN%hc.ahlmann@gmx.de
hc.ahlmann@gmx.de> (hc.ahlmann@gmx.de) wrote:

geHegert
Aber irgendwelche Spulen würden sich sicher auch darüber freuen.

Induktion freut sich vor allem über d(AB)/dt, davon bietet Gleichstrom
jedoch sehr wenig.

Hmmm, bei mir ist das dI/dt :)

Wenn dem so wäre, gäbe es bei im B-Feld bewegten Leiterschleifen keine
Induktion. Ursache ist immer die Flußänderung.
 
On 15 Apr 22 at group /de/sci/electronics in article jbsq60F42vbU1@mid.individual.net
<nil@nil.nil> (Eric Bruecklmeier) wrote:

Am 15.04.2022 um 01:30 schrieb Wolfgang Allinger:

On 13 Apr 22 at group /de/soc/politik/misc in article
1pqcfxf.11p8ajj1iyshobN%hc.ahlmann@gmx.de <hc.ahlmann@gmx.de
(hc.ahlmann@gmx.de) wrote:

geHegert
Aber irgendwelche Spulen würden sich sicher auch darüber freuen.

Induktion freut sich vor allem über d(AB)/dt, davon bietet Gleichstrom
jedoch sehr wenig.

Hmmm, bei mir ist das dI/dt :)


Wenn dem so wäre, gäbe es bei im B-Feld bewegten Leiterschleifen keine
Induktion. Ursache ist immer die Flußänderung.

War auf dem flaschen Dampfer.
Wenn man alt und senil wird :(


Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig)
Wolfgang

--
Ich bin in Paraguay lebender Trollallergiker :) reply Adresse gesetzt!
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Am 14.04.2022 um 10:01 schrieb Christoph Müller:

[vom MW-Sender gespeiste Leuchtstoffröhre im Schrebergarten]
Wer hat einen Nachteil davon und wie groß wird dieser damit?

Dem Sender geht\'s üblicherweise nicht um die Energie, sondern um
die Übermittlung von Information. So gesehen ist auch Abschattung
im Fernfeld ein Schaden.

Ich bezweifle, dass man mit einer Leuchtstoffröhre *irgendetwas*
abschatten kann, was sich mehr als ein paar Zentimeter hinter eben
dieser Röhre befindet.

Wo liegt dann also der Schaden, für den die Schrebergärtler bestraft
werden sollen?

Das Prinzip nennt sich \'entgangener Gewinn\'.

Die allgegenwärtige Kleptokratie hat alle überhaupt möglichen Gewinne
(und sonstigen wirtschaftlichen und sonstigen Vorteile) bestimmten
Gruppen versprochen. Daher ist es für solche Gruppen Diebstahl, wenn
du deren Gewinn minderst.

Dann müssen aber zumindest sauber erklären können, um WELCHE entgangene
Gewinne es GENAU geht.

Das war natürlich nur ein etwas überspitzt formuliertes Beispiel.

Aber die US-Justiz benutzt ssolche Prinzipien durchaus in Zivilprozessen.

Ich hatte mal folgendes Beispiel gelesen:

Ein Amerikanischer Farmer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er
Regenwasser von seinem Dach in einer Tonne gesammlt und genutzt hatte.

Begründet wurde das damit, dass das Recht auf das Wasser einem Betreiber
eines Wasserwerkes am Fluss in der Nähe zustünde, in welchen das Wasser
sonst geflossen wäre.

Der Farmer hat also den Gewinn des Wasserwerk-Eigentümers unberechtigt
geschmälert, weswegen er eine Strafe aufgebrummt bekommen hatte.

Der Gewinn des Wasserwerk-Betreibers geht daher in den USA vor den
Rechten des Grundbesitzers an auf seinem Grund fallenden Regen.

Dies ist ein Prinzip, was man bösen Mächten unterstellt und welches
angeblich allgegenwärtig sein soll.

Die erzielbaren Gewinne in bestimmten Branchen werden dabei ermittelt
und diese bestimmten verbündeten Gruppen zur Ausbeutung überlassen.

Sollte sich jemand an diesen Branchen vergreifen, dann kommen bewaffnete
Büttel und nehmen den betreffenden mit.

Daher ist es wohl nicht so weit her mit der Freiheit im land of the
free, zumindest sobald Geld im Spiel ist.


TH
 
In de.soc.recht.misc Thomas Heger <ttt_heg@web.de> wrote:
Am 14.04.2022 um 10:01 schrieb Christoph Müller:
[vom MW-Sender gespeiste Leuchtstoffröhre im
Schrebergarten] Wer hat einen Nachteil davon und wie groß
wird dieser damit?

Dem Sender geht\'s üblicherweise nicht um die Energie, sondern
um die Übermittlung von Information. So gesehen ist auch
Abschattung im Fernfeld ein Schaden.

Ich bezweifle, dass man mit einer Leuchtstoffröhre
*irgendetwas* abschatten kann, was sich mehr als ein paar
Zentimeter hinter eben dieser Röhre befindet.

Wo liegt dann also der Schaden, für den die Schrebergärtler
bestraft werden sollen?

Das Prinzip nennt sich \'entgangener Gewinn\'.

[...] die US-Justiz benutzt ssolche Prinzipien durchaus in
Zivilprozessen.

Ich hatte mal folgendes Beispiel gelesen:

Ein Amerikanischer Farmer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt,
weil er Regenwasser von seinem Dach in einer Tonne gesammlt und
genutzt hatte.

Begründet wurde das damit, dass das Recht auf das Wasser einem
Betreiber eines Wasserwerkes am Fluss in der Nähe zustünde, in
welchen das Wasser sonst geflossen wäre.

Der Farmer hat also den Gewinn des Wasserwerk-Eigentümers
unberechtigt geschmälert, weswegen er eine Strafe aufgebrummt
bekommen hatte.

Das klingt nach einer Mischung aus CETA und Urban-Legend. Im
Gegensatz zur Sache mit dem Rundfunksender wurde *das* allerdings
von einer Nachrichtenseite publiziert und dementsprechend, nachdem
die Meldung viral gegangen ist, näher unter die Lupe genommen.
Google findet: <https://www.snopes.com/fact-check/man-gets-prison-sentence-for-collecting-rainwater-on-his-own-property/>

Zusammenfassung: Der Mann hat nicht \"Regenwasser gesammelt\", sondern
über seinen Grund führende Kanäle mit bis zu 7 Meter hohen Dämmen
aufgestaut die entstandenen Seen für Bootsfahrten, Fischzucht und
Angeln genutzt. Das hat nicht den Eigentümer eines Wasserwerks
erbost, sondern war (und ist) in Oregon schlicht verboten. Des
weiteren hat er das 11 Jahre lang getan, trotz wiederholter
gerichtlicher Aufforderungen und (kleiner) Geldstrafen - bis er dann
halt tatsächlich ins Gefängnis ging.

Klingt in der Form halt nicht mehr ganz so spektakulär.

Servus,
Stefan

--
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2013 Jahre seit der Schlacht im Teutoburger Wald! 2013 Jahre ohne Stefan. Schwimmt und summt euch.</b
(Sloganizer)
 
ttt_heg@web.de (Thomas Heger) schrieb:

Ein Amerikanischer Farmer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil
er Regenwasser von seinem Dach in einer Tonne gesammlt und genutzt
hatte.

Begründet wurde das damit, dass das Recht auf das Wasser einem
Betreiber eines Wasserwerkes am Fluss in der Nähe zustünde, in
welchen das Wasser sonst geflossen wäre.

Da brauchst Du nicht so weit weg zu suchen! Das Regenwasser von
der vorderen Haelfte meines Elternhauses laeuft seit 1929 in den
50m entfernten Bach. Seit ein paar Jahren kostet das aber Geld.
Obwohl die Gemeinde keinerlei Aufwand hat. Und es ist extra jemand
von den Tuennesen angereist, um zu pruefen, ob das Wasser von der
hinteren Dachhaelfte auch ganz wirklich im Garten versickert.
Grosse Freude: Die Gebuehren fuer die letzen 85 Jahre muessen
nicht nachentrichtet werden!

--
> Wenn man bloed im Kopf ist, dann ist alles egal.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[weissagt Ottmar Ohlemacher 2008 das Motto der Mehrheit der Buerger in
<http://al.howardknight.net/?&MSGI=%3C1aoyopdvid5p3$.f0d0xr5u941l$.dlg@40tude.net%3E>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
und immer nur ARD+ZDF gucken: <https://www.youtube.com/watch?v=W2l2kNQhtlQ>
 
Am 12.04.22 um 22:30 schrieb Marte Schwarz:
Erdwärme kann man überall nutzen, z. B. mit Wärmepumpen. Es geht nur
nicht überall gleich einfach und die Wirkungsgrade sind sehr davon
abhängig, welchen Nutzen man haben will und welchen Aufwand man bereit
ist, hineinzustecken.

Werden für die Wärmebrunnen Tiefbohrungen eingesetzt gibt es ähnliche
Risiken für das Grundwasser wie beim \"Fracking\". Wo kaum jemand drüber
schreibt. Gibt es da etwa Doppelmaßstäbe?

O.J.
 
Ole Jansen <remove.this.kaspernasebaer@gmx.de> wrote:

Werden für die Wärmebrunnen Tiefbohrungen eingesetzt gibt es ähnliche
Risiken für das Grundwasser wie beim \"Fracking\".

Solange als Medium ph-neutrales Süßwasser eingesetzt wird, wird es das
Grundwasser nicht beeinträchtigen, aber da ist nicht nur Wasser im
Boden...

> Wo kaum jemand drüber schreibt. Gibt es da etwa Doppelmaßstäbe?

Über Geothermie in Hohenstaufen kann man Erhebendes lesen.
--
Munterbleiben
HC
 
On Fri, 15 Apr 2022 18:44:28 +0200, Thomas Heger <ttt_heg@web.de> wrote:

Ein Amerikanischer Farmer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er
Regenwasser von seinem Dach in einer Tonne gesammlt und genutzt hatte.

Unsere hiesige Abwassersatzung enthält eine Anschlusspflicht/Überlassungspflicht
für Niederschlagswasser. Mir wurde mitgeteilt, dass man das nicht durchsetzen
werde, wenn ich Niederschlagswasser vom Dach in den Garten zum Versickern leite.
Aber die Abwassergebühren dafür muss ich weiterbezahlen.

Ist hier also vermutlich sehr änlich wie in USA.

l.
 
Ludger Averborg schrieb:
Thomas Heger wrote:

Ein Amerikanischer Farmer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er
Regenwasser von seinem Dach in einer Tonne gesammlt und genutzt hatte.

Das ist falsch! Und jeder des Lesens kundige Mensch weiß das...

Unsere hiesige Abwassersatzung enthält eine Anschlusspflicht/Überlassungspflicht
für Niederschlagswasser. Mir wurde mitgeteilt, dass man das nicht durchsetzen
werde, wenn ich Niederschlagswasser vom Dach in den Garten zum Versickern leite.
Aber die Abwassergebühren dafür muss ich weiterbezahlen.

Du musst in einer seltsamen Ecke wohnen. Andernorts ist es nämlich seit
/etlichen/ Jahren Pflicht, Niederschlagswasser auf dem Grundstück, auf
welches dieses Wasser fällt, versickern zu lassen. Ableiten in einen
Kanal kostet extra.

> Ist hier also vermutlich sehr änlich wie in USA.

Das mag sein. Aber es ist eben mal wieder anders, als du zu glauben
scheinst...

MfG
Rupert
 
\"HC Ahlmann\" schrieb:
Ole Jansen <remove.this.kaspernasebaer@gmx.de> wrote:

Werden für die Wärmebrunnen Tiefbohrungen eingesetzt gibt es ähnliche
Risiken für das Grundwasser wie beim \"Fracking\".

Solange als Medium ph-neutrales Süßwasser eingesetzt wird, wird es das
Grundwasser nicht beeinträchtigen, aber da ist nicht nur Wasser im
Boden...

Wenn du in einen Trinkwasserschutzgebiet wohnst
bekommst du so was nicht genehmigt.

Frank
 
Am 15.04.2022 um 23:31 schrieb Ludger Averborg:
On Fri, 15 Apr 2022 18:44:28 +0200, Thomas Heger <ttt_heg@web.de> wrote:

Ein Amerikanischer Farmer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er
Regenwasser von seinem Dach in einer Tonne gesammlt und genutzt hatte.

Unsere hiesige Abwassersatzung enthält eine Anschlusspflicht/Überlassungspflicht
für Niederschlagswasser. Mir wurde mitgeteilt, dass man das nicht durchsetzen
werde, wenn ich Niederschlagswasser vom Dach in den Garten zum Versickern leite.
Aber die Abwassergebühren dafür muss ich weiterbezahlen.

Abwasser- oder Niederschlagswasergebühr?

Bei uns (und in anderen Orten) muss nur für die Menge (Fläche)
Niederschlagswassergebühr bezahlt werden, die auch in die Kanalisation
geht.

Detlef
 
Am 15.04.2022 um 20:27 schrieb Stefan Froehlich:

Wo liegt dann also der Schaden, für den die Schrebergärtler
bestraft werden sollen?

Das Prinzip nennt sich \'entgangener Gewinn\'.

[...] die US-Justiz benutzt ssolche Prinzipien durchaus in
Zivilprozessen.

Ich hatte mal folgendes Beispiel gelesen:

Ein Amerikanischer Farmer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt,
weil er Regenwasser von seinem Dach in einer Tonne gesammlt und
genutzt hatte.

Begründet wurde das damit, dass das Recht auf das Wasser einem
Betreiber eines Wasserwerkes am Fluss in der Nähe zustünde, in
welchen das Wasser sonst geflossen wäre.

Der Farmer hat also den Gewinn des Wasserwerk-Eigentümers
unberechtigt geschmälert, weswegen er eine Strafe aufgebrummt
bekommen hatte.

Das klingt nach einer Mischung aus CETA und Urban-Legend. Im
Gegensatz zur Sache mit dem Rundfunksender wurde *das* allerdings
von einer Nachrichtenseite publiziert und dementsprechend, nachdem
die Meldung viral gegangen ist, näher unter die Lupe genommen.
Google findet: <https://www.snopes.com/fact-check/man-gets-prison-sentence-for-collecting-rainwater-on-his-own-property/

Zusammenfassung: Der Mann hat nicht \"Regenwasser gesammelt\", sondern
über seinen Grund führende Kanäle mit bis zu 7 Meter hohen Dämmen
aufgestaut die entstandenen Seen für Bootsfahrten, Fischzucht und
Angeln genutzt. Das hat nicht den Eigentümer eines Wasserwerks
erbost, sondern war (und ist) in Oregon schlicht verboten. Des
weiteren hat er das 11 Jahre lang getan, trotz wiederholter
gerichtlicher Aufforderungen und (kleiner) Geldstrafen - bis er dann
halt tatsächlich ins Gefängnis ging.

Klingt in der Form halt nicht mehr ganz so spektakulär.

OK, das stimmt natürlich. Allerdings hatte ich das obige nicht gewußt.

Trotzdem gibt es sowas, das ich mal \'Mafia-Logik\' nennen würde, in den
USA wirklich.

Bestimmte Personen können danach bestimmte Geschäftsfelder nach Belieben
ausbeuten, während andere das nicht dürfen.

Es ist also keineswegs alles erlaubt, das nicht verboten ist. Man
braucht auch immer eine Lizenz, welche Normalsterbliche aber nicht bekommen.

Andere bekommen aber jedwede gewünschte Lizenz und können daher machen
was sie wollen bzw. Geld bringt.

Wer den Frieden stört, der landet dann schon mal im Gefängnis.

Hierzulande ginge sowas natürlich nicht, da \'soziale Marktwirtschaft\'
nun mal Marktwirtschaft ist.

Aber in den USA finden bestimmte Eliten Konkurrenz einfach nicht gut,
obwohl Konkurrenz und Wettbewerb sozusagen die Essenz der
Marktwirtschaft sind.


TH
 

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