Goldohren!...

Am 30.09.2020 um 18:30 schrieb Gerrit Heitsch:

Hier nicht... BaWue war da wohl eigen. Und wirklich was bringen im Bezug
auf Sicherheit wird so ein 0,5A FI nicht viel.
Doch,
nur halt kein Personenschutz, zum Brandschutz schon ok.


Butzo
 
On 09/30/2020 19:26, Hans-Peter Diettrich wrote:
Am 30.09.2020 um 18:19 schrieb Helmut Schellong:

Ich habe bisher nur einen relativ kleinen Fehler entdeckt:
Beim Anfassen eines metallischen Gerätes erhielt ich
schmerzhafte Elektrisierungs-Schläge an Häärchen der Hand.

Ah, jetzt melden sich noch die Goldhärchen, mit leitfähigen Haaren ;-)

Der Schutzleiter war ohne Zerschneiden des Drahtes zu mehreren
Steckdosen per Ösen (Ω) durchverbunden.
An einer Steckdose /schwebte/ der Draht mit vielleicht 0,05mm Abstand.
Schraube festziehen, und der Fehler war weg.

Solch ein kleiner Fehler kann zu einem Todesfall führen!

Wie das?

Durch die schmerzhafte Elektrisierung kann jemand heftig
erschrecken und dadurch indirekt umkommen.

> Ach so, schon klar, bei Dir fließen gefährliche Ströme vor allem durch Haare

Ja, tatsächlich.
Ist Dir offensichtlich unbekannt.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
www.schellong.de www.schellong.com www.schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 
Gerrit Heitsch wrote:
Mindestens in den Siebzigern der Standard.
Nein, da war \'kein FI\' der Standard. Auch noch in den 80ern.

Sicher? Mit Standard meinte ich natürlich (oder war das doch nicht so
klar?) für Neubauten. Daß Altbauten im Bestand weiterbestehen ist klar.


--
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/ \\ Mail | -- No unannounced, large, binary attachments, please! --
 
On 9/30/20 9:57 PM, Axel Berger wrote:
Gerrit Heitsch wrote:
Mindestens in den Siebzigern der Standard.
Nein, da war \'kein FI\' der Standard. Auch noch in den 80ern.

Sicher? Mit Standard meinte ich natürlich (oder war das doch nicht so
klar?) für Neubauten. Daß Altbauten im Bestand weiterbestehen ist klar.

Ja, die fraglichen Häuser wurden 1978 und 1980 gebaut.

Gerrit
 
Hallo Hartmut,

Du schriebst am Wed, 30 Sep 2020 17:41:29 +0200:

Nein, nein, das kann nur funktionieren, wenn der Schaltkasten die
/kosmische/ Strahlung abschirmt.

Ist da nicht ein \"s\" zuviel drin?

--
--
(Weitergabe von Adressdaten, Telefonnummern u.ä. ohne Zustimmung
nicht gestattet, ebenso Zusendung von Werbung oder ähnlichem)
-----------------------------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen, S. Schicktanz
-----------------------------------------------------------
 
Am 30.09.20 um 22:02 schrieb Sieghard Schicktanz:
Hallo Hartmut,

Du schriebst am Wed, 30 Sep 2020 17:41:29 +0200:

Nein, nein, das kann nur funktionieren, wenn der Schaltkasten die
/kosmische/ Strahlung abschirmt.

Ist da nicht ein \"s\" zuviel drin?

Das musst du Fa. Doepke fragen. ;)
 
Klaus Butzmann schrieb:

Gerrit Heitsch:

Hier nicht... BaWue war da wohl eigen. Und wirklich was bringen im Bezug
auf Sicherheit wird so ein 0,5A FI nicht viel.
Doch,
nur halt kein Personenschutz, zum Brandschutz schon ok.

Nu ja. Schon auch Personenschutz, eingeschränkt gegenüber heutigen
Vorstellungen. Nicht jeder Isolationsfehler begnügt sich mit einem
Fehlerstrom von <500mA und in siesem Fall schaltet auch der 500mA-FI ab

MfG
Rupert
 
Am 30.09.2020 um 17:41 schrieb Hartmut Kraus:
Nein, nein, das kann nur funktionieren, wenn der Schaltkasten die
/kosmische/ Strahlung abschirmt.

Man sollte schon dazu noch einen Gravitationswellenkompensator einbauen,
sonst bringt das alles nichts! ;-)
 
On 30 Sep 20 at group /de/sci/electronics in article dl4e4h-3tc.ln1@nntp.haselbeck-net.de
<mein-rest-muell@gmx.de> (Rupert Haselbeck) wrote:

Wolfgang Allinger schrieb:

Eric Bruecklmeier wrote:
Ich habe die komplette Elektrik im neuen Anbau eine Spezls gemacht,
lediglich das Auflegen auf den Verteiler habe ich pflichtgemäß Einem mit
Darfschein überlassen. Was soll ich sagen, bei jedem Verbraucher flog
der FI eines eigentlich unbeteiligten Kreises... Ja, es gibt FI mit
Ausgang oben und welche mit Ausgang unten und man sollte N des neuen FI
halt nicht auf den *Ausgang* eines vorhandenen FI klemmen :-/...

Beim nächsten mal mach ich alles selber... ;-)

Richtungsabhängige FI sind mir neu. Hassu mal ne Quelle?

Wenn sie einmal eingebaut und verdrahtet sind, sind sie richtungsabhängig...
Und wenn einer schonmal umgekehrt zu der gewohnten Machart angeschlossen
ist, tja, da mag der zweite zum Problemfall werden.

Wie stellts Du Eingang und Ausgang fest?

Kucken, auf welcher Seite, oben oder unten, das Netz zugeführt wird

Das sind keine richtungsabhängige FI (wäre auch sicher eine Weltneuheit!),
sondern die Verdrahtung macht eine Richtungsabhängigkeit.
Soviel Genauigkeit darf in einer sci group erwartet werden.



Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig)
Wolfgang

--
Ich bin in Paraguay lebender Trollallergiker :) reply Adresse gesetzt!
Ich diskutiere zukünftig weniger mit Idioten, denn sie ziehen mich auf
ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p
(lt. alter usenet Weisheit) iPod, iPhone, iPad, iTunes, iRak, iDiot
 
On 30 Sep 20 at group /de/sci/electronics in article htj6q7FpmjtU8@mid.individual.net
<usenet@nerdcraft.de> (Eric Bruecklmeier) wrote:

Am 30.09.2020 um 11:46 schrieb Wolfgang Allinger:

On 30 Sep 20 at group /de/sci/electronics in article
htip0sFo9sqU3@mid.individual.net <nil@nil.nil> (Eric Bruecklmeier) wrote:

Am 29.09.2020 um 14:02 schrieb Manuel Reimer:
Als ausführender Elektriker hätte ich mir da einen Spaß erlaubt und den
neunen FI einfach ...

Kleine Anekdote am Rande:

Ich habe die komplette Elektrik im neuen Anbau eine Spezls gemacht,
lediglich das Auflegen auf den Verteiler habe ich pflichtgemäß Einem mit
Darfschein überlassen. Was soll ich sagen, bei jedem Verbraucher flog
der FI eines eigentlich unbeteiligten Kreises... Ja, es gibt FI mit
Ausgang oben und welche mit Ausgang unten und man sollte N des neuen FI
halt nicht auf den *Ausgang* eines vorhandenen FI klemmen :-/...

Beim nächsten mal mach ich alles selber... ;-)

Richtungsabhängige FI sind mir neu. Hassu mal ne Quelle?
Wie stellts Du Eingang und Ausgang fest?


Es mag sogar sein, daß es vom Schalter her keine dedizierte Aus- und
Eingänge gibt,

Es mag nicht, sondern es ist. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.


aber spätestens beim Einbau werden diese festgelegt. Der
zweite FI war hier mit N an die \"Gebäudeseite\" des ersten FI
angeschlossen und das kann nicht funktionieren. Grund was ganz
offensichtlich, daß bei einem die Zuführung oben und beim anderen unten
war...

Tel Aviv, wie der Franzose sagt :p




Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig)
Wolfgang

--
Ich bin in Paraguay lebender Trollallergiker :) reply Adresse gesetzt!
Ich diskutiere zukünftig weniger mit Idioten, denn sie ziehen mich auf
ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p
(lt. alter usenet Weisheit) iPod, iPhone, iPad, iTunes, iRak, iDiot
 
Am 01.10.20 um 09:02 schrieb Holger Schieferdecker:
Am 30.09.2020 um 17:41 schrieb Hartmut Kraus:
Nein, nein, das kann nur funktionieren, wenn der Schaltkasten die
/kosmische/ Strahlung abschirmt.

Man sollte schon dazu noch einen Gravitationswellenkompensator einbauen,
sonst bringt das alles nichts! ;-)

Nein, nein, Gravitationswellen entstehen doch erst, wenn kosmische und
Erdstrahlung zusammentreffen, also passt\'s schon. ;)
 
Wolfgang Allinger schrieb:

Rupert Haselbeck wrote:

Wolfgang Allinger schrieb:

Eric Bruecklmeier wrote:
Ich habe die komplette Elektrik im neuen Anbau eine Spezls gemacht,
lediglich das Auflegen auf den Verteiler habe ich pflichtgemäß Einem
mit Darfschein überlassen. Was soll ich sagen, bei jedem Verbraucher
flog der FI eines eigentlich unbeteiligten Kreises... Ja, es gibt FI
mit Ausgang oben und welche mit Ausgang unten und man sollte N des
neuen FI halt nicht auf den *Ausgang* eines vorhandenen FI klemmen
:-/...

Beim nächsten mal mach ich alles selber... ;-)

Richtungsabhängige FI sind mir neu. Hassu mal ne Quelle?

Wenn sie einmal eingebaut und verdrahtet sind, sind sie
richtungsabhängig... Und wenn einer schonmal umgekehrt zu der gewohnten
Machart angeschlossen ist, tja, da mag der zweite zum Problemfall werden.

Wie stellts Du Eingang und Ausgang fest?

Kucken, auf welcher Seite, oben oder unten, das Netz zugeführt wird

Das sind keine richtungsabhängige FI (wäre auch sicher eine Weltneuheit!),

Natürlich nicht

> sondern die Verdrahtung macht eine Richtungsabhängigkeit.

Ja, deshalb schrieb ich das ja auch

> Soviel Genauigkeit darf in einer sci group erwartet werden.

Häh? Wie meinen?

MfG
Rupert
 
Am 01.10.20 um 13:39 schrieb Hartmut Kraus:
Am 01.10.20 um 09:02 schrieb Holger Schieferdecker:
Am 30.09.2020 um 17:41 schrieb Hartmut Kraus:
Nein, nein, das kann nur funktionieren, wenn der Schaltkasten die
/kosmische/ Strahlung abschirmt.

Man sollte schon dazu noch einen Gravitationswellenkompensator
einbauen, sonst bringt das alles nichts! ;-)

Nein, nein, Gravitationswellen entstehen doch erst, wenn kosmische und
Erdstrahlung zusammentreffen, also passt\'s schon. ;)

Früher hieß das ganz profan, der hat aber ne ganz hübsche Schlagseite. :)

--
---hdw---
 
Am 01.10.20 um 13:54 schrieb horst-d.winzler:
Am 01.10.20 um 13:39 schrieb Hartmut Kraus:
Am 01.10.20 um 09:02 schrieb Holger Schieferdecker:
Am 30.09.2020 um 17:41 schrieb Hartmut Kraus:
Nein, nein, das kann nur funktionieren, wenn der Schaltkasten die
/kosmische/ Strahlung abschirmt.

Man sollte schon dazu noch einen Gravitationswellenkompensator
einbauen, sonst bringt das alles nichts! ;-)

Nein, nein, Gravitationswellen entstehen doch erst, wenn kosmische und
Erdstrahlung zusammentreffen, also passt\'s schon. ;)


Früher hieß das ganz profan, der hat aber ne ganz hübsche Schlagseite. :)

Und ich dachte immer, das kommt vom Alkohol. Wieder was gelernt. ;)
 
Am 01.10.2020 um 12:31 schrieb Wolfgang Allinger:
On 30 Sep 20 at group /de/sci/electronics in article htj6q7FpmjtU8@mid.individual.net
usenet@nerdcraft.de> (Eric Bruecklmeier) wrote:

Am 30.09.2020 um 11:46 schrieb Wolfgang Allinger:

On 30 Sep 20 at group /de/sci/electronics in article
htip0sFo9sqU3@mid.individual.net <nil@nil.nil> (Eric Bruecklmeier) wrote:

Am 29.09.2020 um 14:02 schrieb Manuel Reimer:
Als ausführender Elektriker hätte ich mir da einen Spaß erlaubt und den
neunen FI einfach ...

Kleine Anekdote am Rande:

Ich habe die komplette Elektrik im neuen Anbau eine Spezls gemacht,
lediglich das Auflegen auf den Verteiler habe ich pflichtgemäß Einem mit
Darfschein überlassen. Was soll ich sagen, bei jedem Verbraucher flog
der FI eines eigentlich unbeteiligten Kreises... Ja, es gibt FI mit
Ausgang oben und welche mit Ausgang unten und man sollte N des neuen FI
halt nicht auf den *Ausgang* eines vorhandenen FI klemmen :-/...

Beim nächsten mal mach ich alles selber... ;-)

Richtungsabhängige FI sind mir neu. Hassu mal ne Quelle?
Wie stellts Du Eingang und Ausgang fest?


Es mag sogar sein, daß es vom Schalter her keine dedizierte Aus- und
Eingänge gibt,

Es mag nicht, sondern es ist. Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Du kannst Dir nicht vorstellen, wie unglaublich Wurscht mir das ist. Ich
bin kein Elektriker, aber im Gegensatz zu diesem, konnte ich das Teil
anschließen....
 
Hartmut Kraus schrieb:
Am 29.09.20 um 22:18 schrieb Rolf Bombach:
Eric Bruecklmeier schrieb:
Am 28.09.2020 um 18:30 schrieb Sebastian Wolf:
https://audiosaul.de/doepke-dfs-audio-der-audiophile-fehlerstromschutzschalter/


Ach, da geht noch mehr!

http://www.bpes.de/de/produkte.html

Sehr \"schönes\" Beispiel. Weiter oben wurde angedacht, so was zu verbieten.

Hier (CH) versuchten mal Verbraucherschützer gegen die magnetischen Wasser-
verbesserer vorzugehen. Ein Bundesamt (BIGA?, habs vergessen) kam allerdings
zum Schluss, die Gewerbefreiheit sei ein höher zu bewertendes Gut als
der Schutz der Verbraucher vor Betrug.

Nicht schlecht. Ist Betrug bei euch kein Straftatbestand? In D schon.

Nun, ein Anwalt, zufälligerweise Mitglied einer rechtspopulistischen Partei
meinte, legal, illegal, da läge eine grosse Grauzone dazwischen.

Ansonsten sind hier viele Tatbestände, die in zivilisierten Ländern als
Betrug gelten und eventuell sogar von Amtes wegen verfolgt werden, zumindest
diskutabel. Daher gibt es hier sehr viele Registerhaie, Abofallensteller
und so weiter. Schlimmstenfalls muss der das Geschäft aufgeben und neu
firmieren; kleiner Wohnortwechsel kann von Vorteil sein.
Das ändert kaum, da das Stimmvieh sich tendenziell immer auf die Seite
der \"Wirtschaft\" stellt. Und nachher dann den schlechten Verbraucherschutz
bejammert. Legislative ist vorallem das Parlament, welches aus Laien
besteht, typischerweise Lobbyisten, typischerweise in eigener Sache.

Bei genannten Wasserverbesserern hat sich eine neue Masche etabliert:
Man klagt, worauf ein Anwalt alle Schuld von der Firma wegweist und
auf die Web-Seite verweist, wo ein 30 tägiges Rückgaberecht besteht.
Auf der Seite am Tag vor der Klage stand das natürlich noch nicht...

--
mfg Rolf Bombach
 
Am 04.10.20 um 00:28 schrieb Rolf Bombach:
Hartmut Kraus schrieb:
Nicht schlecht. Ist Betrug bei euch kein Straftatbestand? In D schon.

Nun, ein Anwalt, zufälligerweise Mitglied einer rechtspopulistischen Partei
meinte, legal, illegal, da läge eine grosse Grauzone dazwischen.

Allerdings

Art. 146 StGB Betrug

1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu
bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von
Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig
bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser
sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis
zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

3. Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird
nur auf Antrag verfolgt.

Der casus knaktus ist die Definition: \"Was ist Arglist\"? Reine
Auslegungssache.

https://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_(Schweiz)#Arglist

Ansonsten sind hier viele Tatbestände, die in zivilisierten Ländern als
Betrug gelten und eventuell sogar von Amtes wegen verfolgt werden,
zumindest
diskutabel. Daher gibt es hier sehr viele Registerhaie, Abofallensteller
und so weiter. Schlimmstenfalls muss der das Geschäft aufgeben und neu
firmieren; kleiner Wohnortwechsel kann von Vorteil sein.
Das ändert kaum, da das Stimmvieh sich tendenziell immer auf die Seite
der \"Wirtschaft\" stellt. Und nachher dann den schlechten Verbraucherschutz
bejammert. Legislative ist vorallem das Parlament, welches aus Laien
besteht, typischerweise Lobbyisten, typischerweise in eigener Sache.

Bei genannten Wasserverbesserern hat sich eine neue Masche etabliert:
Man klagt, worauf ein Anwalt alle Schuld von der Firma wegweist und
auf die Web-Seite verweist, wo ein 30 tägiges Rückgaberecht besteht.
Auf der Seite am Tag vor der Klage stand das natürlich noch nicht...
 
Am 04.10.2020 um 01:24 schrieb Hartmut Kraus:
Am 04.10.20 um 00:28 schrieb Rolf Bombach:
Hartmut Kraus schrieb:
Nicht schlecht. Ist Betrug bei euch kein Straftatbestand? In D schon.

Nun, ein Anwalt, zufälligerweise Mitglied einer rechtspopulistischen
Partei
meinte, legal, illegal, da läge eine grosse Grauzone dazwischen.

Allerdings

Art. 146 StGB Betrug

1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu
bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von
Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig
bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser
sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis
zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

3. Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird
nur auf Antrag verfolgt.

Der casus knaktus ist die Definition: \"Was ist Arglist\"? Reine
Auslegungssache.

Falsch: Der Knackpunkt ist \"in der Absicht\".

Eine Absicht ist in solchen Fällen üblicherweise nicht nachweisbar, z.B.
wenn der \"Betrüger\" behauptet, dass er selbst fest an das glaubt was er
erzählt oder wenn er selber nicht gewusst hat, dass das was er behauptet
falsch ist.
 
Am 04.10.20 um 09:00 schrieb stefan:
Am 04.10.2020 um 01:24 schrieb Hartmut Kraus:
Art. 146 StGB Betrug

1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu
bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von
Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig
bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch
dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis
zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

3. Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen
wird nur auf Antrag verfolgt.

Der casus knaktus ist die Definition: \"Was ist Arglist\"? Reine
Auslegungssache.

Falsch: Der Knackpunkt ist \"in der Absicht\".

Ja, in D. In CH kommt eben noch die Schikane \"Arglist\" dazu. Reine
Spitzfindigkeit, wenn du mich fragst, aber davon leben ungezählte
\"Berufsjuristen\".

https://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_(Schweiz)#Arglist

Eine Absicht ist in solchen Fällen üblicherweise nicht nachweisbar, z.B.
wenn der \"Betrüger\" behauptet, dass er selbst fest an das glaubt was er
erzählt oder wenn er selber nicht gewusst hat, dass das was er behauptet
falsch ist.

Sowieso.
 
On 10/04/2020 12:21, Hartmut Kraus wrote:
Am 04.10.20 um 09:00 schrieb stefan:
Am 04.10.2020 um 01:24 schrieb Hartmut Kraus:
Art. 146 StGB Betrug

1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern,
jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig
irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden
zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern
am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu
zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

3. Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird
nur auf Antrag verfolgt.

Der casus knaktus ist die Definition: \"Was ist Arglist\"? Reine
Auslegungssache.

Falsch: Der Knackpunkt ist \"in der Absicht\".

Ja, in D. In CH kommt eben noch die Schikane \"Arglist\" dazu. Reine
Spitzfindigkeit, wenn du mich fragst, aber davon leben ungezählte
\"Berufsjuristen\".

https://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_(Schweiz)#Arglist

Eine Absicht ist in solchen Fällen üblicherweise nicht nachweisbar, z.B.
wenn der \"Betrüger\" behauptet, dass er selbst fest an das glaubt was er
erzählt oder wenn er selber nicht gewusst hat, dass das was er behauptet
falsch ist.

Sowieso.

Arglist in DE:

http://www.schellong.de/190.htm

Oben steht 2172 cm³ zum Motor des Oldtimers.
(Original ist ~1900 cm³.)

Der TÜV hat \'Original(zustand)\' des Motors bescheinigt.

Unten, beim Foto des Motorraumes, steht: \'190 SL mit 220er Motor\'.

Dennoch wurde mir vor Gericht \'Arglistige Täuschung\' vorgeworfen!
Und ich mußte etwa 4500 € Nachlass geben.

Ich hätte explizit schreiben müssen:
\"Achtung, der Wagen hat nicht den original
Motor eingebaut, obwohl vom TÜV bescheinigt!\"

Der TÜV erkennt andere Motoren gleicher Bauart, die
mindestens 30 Jahre alt sind, als \'Original\' an.



--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
www.schellong.de www.schellong.com www.schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm
http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm
 

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